BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6386 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 17.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Demonstration unbekannten Inhalts auf dem Jungfernstieg? Am Vormittag des 12.10.2016 wurde im Bereich des Hamburger Jungfernstiegs /Alsterarkaden eine Versammlung mit rund 500 Teilnehmern, bei denen es sich mutmaßlich größtenteils um Migranten aus dem nordafrikanischen /nahöstlichen Raum1 handelte, veranstaltet. Es waren Polizeikräfte anwesend, sodass zu vermuten steht, dass die Demonstration ordnungsgemäß angemeldet war. Auffällig war bei dieser Veranstaltung, dass zahlreiche Banner und Fahnen geschwenkt wurden, auf denen ausschließlich ausländische, mutmaßlich arabische Schriftzeichen zu sehen waren. Eine Übersetzung dieser war nicht zu erblicken; ebenso gab es keine entsprechenden Durchsagen auf Deutsch oder Englisch. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde die oben genannte Demonstration angemeldet? 2. Was war Gegenstand dieser Versammlung? Bitte den genauen Wortlaut der Anmeldung nennen. Der Aufzug wurde durch eine Privatperson am 10. Oktober 2016 unter dem Tenor „Ashura-Marsch!“ bei der Versammlungsbehörde angemeldet. Bei dem Aufzug handelte es sich um eine schiitisch geprägte Veranstaltung mit Bezug zum Ashura-Gedenktag. Der Tag des Ashura wird von Muslimen auf der ganzen Welt am 11. Oktober 2016 begangen. 3. Wer war der Veranstalter dieser Demonstration? Veranstalter des Aufzuges war der Verein TAHA e.V. mit Sitz in Hamburg. 4. Sind die mutmaßlich ausschließlich in arabischer Sprache verfassten Texte auf den oben genannten Fahnen, Bannern und Postern von einem Dolmetscher der Sicherheitsbehörde darauf geprüft worden, ob deren Inhalt Straftatbestände erfüllen? Nein. a. Wenn ja, was war dort zu lesen? Bitte detailliert den Wortlaut der Banner wiedergeben! Entfällt. 1 https://www.facebook.com/afd.hamburg/videos/1431245973552258/. Drucksache 21/6386 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Um welche Sprache(n) handelte es sich? Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Polizei nicht vor. c. Wenn nein, weshalb ist eine solche Überprüfung unterblieben? Aus Sicht der Polizei war eine solche Maßnahme aufgrund der Lageeinschätzung nicht erforderlich. 5. Hat es im Vorfeld der oben genannten Demonstration Bedenken bezüglich der gezeigten Inhalte beziehungsweise der Veranstalter beziehungsweise der Teilnehmer mit Blick auf die Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung i.S.d. § 15 Abs.1 VersammlG gegeben? Wenn ja, bitte die Bedenken detailliert darlegen. Nein. 6. Ist es während beziehungsweise im Umfeld der Demonstration zu Straftaten gekommen? Bitte die einzelnen verwirklichten Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitstatbestände sowie die Anzahl deren jeweiligen Verwirklichung als auch die der Täter benennen! Nach den der Polizei bisher vorliegenden Erkenntnissen: nein.