BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6388 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 18.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsunterkunft im Seelemannpark – Aktueller Stand Das Bezirksamt Hamburg-Nord favorisiert derzeit den Standort „Seelemannpark “ in Eppendorf als Fläche für eine neue Folgeunterkunft für Flüchtlinge. Der mögliche Standort in einer aktuell denkmalgeschützten Grünanlage wurde als Ergebnis der interaktiven Aktion „FindingPlaces“ vorgestellt. Viele Anwohnerinnen und Anwohner haben sich mit Fragen an CDU-Abgeordnete gewendet, deren Klärung ein berechtigtes und nachvollziehbares Interesse der Betroffenen darstellt. Das m.E. zuständige Bezirksamt hat dazu allerdings auf Senat und Fachbehörden verwiesen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Prüfungen/Untersuchungen werden aktuell in Bezug auf die geplante Flüchtlingsunterkunft im Seelemannpark durchgeführt, welche Prüfungen/Untersuchungen sind noch wann geplant und für welche Prüfungen /Untersuchungen liegen bereits welche Ergebnisse vor? Bisher wurden Grundlagen ermittelt, die die Fläche als geeignet einstufen. Aktuell wurde ein Lärmschutzgutachten beauftragt, das Ergebnis hierzu liegt noch nicht vor. Sofern weitere Gutachten erforderlich sind, werden diese im Anschluss daran in Auftrag gegeben. 2. In welchem Stadium befinden sich die Planungen aktuell? Es erfolgt aktuell die Grundlagenermittlung und Vorplanungen. 3. Für welchen Zeitpunkt ist ein Baubeginn frühestens geplant und denkbar ? Zum jetzigen Zeitpunkt kann dazu noch keine Aussage getroffen werden. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 4. Welche Nutzungsdauer ist aktuell für die im Seelemannpark geplante Flüchtlingsunterkunft vorgesehen und warum? Im Rahmen des Projekts „FindingPlaces“ wurden Flächen gesucht, die zur Überwindung der fehlenden Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, temporär genutzt werden können. Aktuell ist eine Nutzungsdauer von fünf Jahren vorgesehen. 5. Gab es schon eine rechtliche Prüfung hinsichtlich des Denkmalschutzes und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, für wann ist diese Prüfung avisiert? Die zuständige Behörde ist in ihrer Stellungnahme zu dem Ergebnis gekommen, dass die temporäre, partielle Nutzung des Parks zur Unterbringung von Flüchtlingen möglich ist. Drucksache 21/6388 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Ist es zutreffend, dass der Seelemannpark aus der Liste der Denkmäler gestrichen würde, sollte ein Teil der Grünanlage für eine Flüchtlingsunterkunft genutzt werden und wenn ja, warum? Nein. 7. Ist im Rahmen der Prüfungen/Untersuchungen hinsichtlich der geplanten Flüchtlingsunterkunft im Seelemannpark eine Prüfung des Baugrundes auf Bodenbeschaffenheit und Geeignetheit erfolgt, und wenn ja mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und ist geplant diese Prüfung nachzuholen? 8. Wurde im Rahmen der Prüfungen/Untersuchungen hinsichtlich der geplanten Flüchtlingsunterkunft im Seelemannpark die Kaimauer zur Alster auf Zustand, Festigkeit und Unterspülungen hin begutachtet und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und ist geplant diese Prüfung nachzuholen? 9. Unmittelbar neben der geplanten Flüchtlingsunterkunft im Seelemannpark führt in zwei Richtungen eine U-Bahn-Trasse mit enorm hoher Taktung entlang. Wurde in die Prüfungen ein Lärmschutzgutachten miteinbezogen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Siehe Antwort zu 1. 10. Gemäß Angaben der Verwaltung auf die bezirkliche Drs. 142/2016 gibt es keine Alternativen in Eppendorf, zum Beispiel Unterbringungsmöglichkeiten in gemischt genutzt Gebieten wie an der Osterfeldstraße oder stadteigene Flächen. Welche Alternativen wurden vonseiten der Stadt konkret mit jeweils welchem Ergebnis geprüft und mit welcher Begründung für als ungeeignet befunden? Fläche Begründung Grundstücksfläche der Fa. Aufzüge Schmidt an der Osterfeldstraße Die Fläche wurde bereits 2015 vom Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) geprüft und aufgrund des ungünstigen Zuschnittes , des Baumbestandes und der Insellage im Gewerbegebiet als ungeeignet eingestuft. Meenkwiese Die Fläche wurde vom ZKF geprüft und aufgrund seiner wesentlich intensiveren Nutzung u.a. als einzig offizielle Grillwiese im Umfeld sowie als Teil der Radwegeverbindung vom Tarpenbekwanderweg kommend nach Süden hin als ungeeignet eingestuft. 11. Vonseiten der Bürgerinnen und Bürger wurden konkret folgende Alternativen genannt: a. Grundstücksfläche der Firma Fritz Schmitt GmbH + Co an der Osterfeldstraße b. Fläche am Bahndamm an der Loogestraße c. Grundstück gegenüber der Meenkwiese d. Fläche an der Ludolfstaße (Flurstück 020426 – 01871), neben dem Alster-Canoe-Club e.V. Zu welchem Prüfergebnis mit welcher Begründung sind die zuständigen Behörden jeweils bei diesen Flächen gekommen? Fläche Begründung Grundstücksfläche der Fa. Aufzüge Schmidt Osterfeldstraße Siehe Antwort zu 10. Fläche am Bahndamm an der Loogestraße Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Grundstück ggü. der Meenkwiese Die Fläche steht nicht zur Verfügung. Sie befindet sich im Privatbesitz Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6388 3 Fläche Begründung Fläche an der Ludolfstaße (Flurstück 020426 – 01871), neben dem Alster-Canoe- Club Das Grundstück ist terassenförmig angelegt. Es besteht ein hoher Baumbestand. Für die technische Erschließung und ist ein unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich. Unter Wahrung des Baumbestandes ist die verbleibende Fläche zu klein. 12. Gibt es hinsichtlich der im Seelemannpark geplanten Flüchtlingsunterbringung Pläne zur zeitnahen Anwohnerinformation und Bürgerbeteiligung und wenn ja, welche und für welchen Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/6140. 13. Sollte die Flüchtlingsunterkunft im Seelemannpark realisiert werden, in welcher Form wird vonseiten der zuständigen Behörden darauf geachtet werden, dass nach der geplanten Nutzung eine Wiederherstellung in den aktuellen Zustand erfolgt (zum Beispiel durch vertragliche Vereinbarungen , Klärung der Kostenträgerschaft und so weiter)? Grundsätzlich werden die für eine öffentliche Unterbringung genutzten Flächen in Absprache mit dem Eigentümer in geordnetem Verfahren wiederhergestellt. Dies ist auch für diese Fläche vorgesehen.