BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6390 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Franziska Grunwaldt (CDU) vom 18.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Neuer S-Bahnhof in Ottensen – Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen Bahn und Senat hinsichtlich der Überdachung? Mit Drs. 21/5873 hatten wir den aktuellen Planungsstand des geplanten neuen S-Bahnhofs in Ottensen abgefragt. Anlass waren kurz zuvor bekannt gewordene Kostensteigerungen und Verzögerungen. Durch die Senatsantwort ist mit Blick auf die geplante Form der Überdachung ein Widerspruch zwischen der Darstellung des Senats einerseits und der Deutschen Bahn (DB) andererseits deutlich geworden. Gefragt, warum statt einer Vollüberdachung eine Teilüberdachung gewählt werden soll und was eine Vollüberdachung kosten würde, antwortete der Senat: „Eine Vollüberdachung wurde aus wirtschaftlichen Gründen durch die DB AG nicht in Betracht gezogen.“ Angesprochen auf diese Darstellung des Senats erklärt der Sprecher der Deutschen Bahn in der Ausgabe von „Die Bild Hamburg “ vom 30. September 2016: „Die Stadt hat uns den Planungsauftrag erteilt, dieser beinhaltet jedoch kein Volldach. Daher können wir dazu keine Kosten benennen, da dieses nicht im Auftrag enthalten ist.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen unter Berücksichtigung von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB AG) wie folgt: 1. Enthält der Planungsauftrag der Stadt an die DB AG hinsichtlich des S-Bahnhofs Ottensen die Variante „Volldach“? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse und warum können weder DB AG noch Senat beziehungsweise die zuständige Behörde auch auf Nachfrage dazu etwas sagen? Wenn nein, wie kommt der Senat in Drs. 21/5873 zu der Aussage: „Eine Vollüberdachung wurde aus wirtschaftlichen Gründen durch die DB AG nicht in Betracht gezogen.“ und aus welchen Gründen hat wer wann entschieden , dass eine Vollüberdachung nicht Teil des Planungsauftrags sein soll? 2. Welche Stelle hat wann den Planungsauftrag an die DB AG hinsichtlich der S-Bahnhofs Ottensen erteilt und wie lautet dessen Inhalt? Bitte im Original beifügen beziehungsweise vollständig darstellen. In dem zwischen Hamburg, der DB Netz AG und der DB Station&Service AG geschlossenen Planungsvertrag vom 12. Februar 2003 mit Nachtrag vom 28. Novem- Drucksache 21/6390 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ber 2003 werden die Finanzierung der Planungsleistungen der DB-Unternehmen und die Zusammenarbeit der Vertragsparteien geregelt. Im Vertrag wurde vereinbart, dass die Grundlage der Entwurfsplanung die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2000 unter Zugrundelegung von Vorzugsvarianten ist und die zu planende Maßnahme im Wesentlichen folgende Einzelprojekte umfasst: a) Abschließende Bewertung erarbeiteter Vorzugsvarianten. b) Bau eines behindertengerechten Haltepunktes entsprechend den Standards der DB AG. c) Notwendige Anpassungen von Bahnkörper und Gleisanlage. d) Notwendige Anpassungen der Eisenbahnüberführung Bahrenfelder Steindamm. e) Notwendige Anpassungen der Signal-, Fernmelde- und elektrotechnischen Anlagen . f) Anpassung und Neubau der Ver- und Entsorgungsanlagen. g) Einrichtung einer Umsteigehaltestelle mit Kehr- und Überliegefunkion der Buslinien 188 und 288. h) Planung einschließlich wirtschaftlicher Bewertung der optionalen Einrichtungen eines zweiten Zugangs am westlichen Bahnsteigende. Dabei sind auch die Varianten des Zugangs beziehungsweise der Gleisquerung über eine Brücke oder einen Tunnel zu bewerten. In der Machbarkeitsstudie der DB aus dem Jahr 2000 waren ausschließlich Varianten mit Teilüberdachung des Bahnsteigs untersucht worden. 3. Um was für „wirtschaftliche Gründe“ handelt es sich im Einzelnen, wegen derer eine Vollüberdachung nicht in Betracht gezogen wurde und wer hat diese Gründe jeweils für sich geltend gemacht? 4. Warum schreibt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der DB AG in Drs. 21/5873 wirtschaftliche Gründe für eine vermeintlich ablehnende Haltung in Bezug auf eine Vollüberdachung zu, während die DB AG angibt, keine Kosten und damit keine wirtschaftlichen Gründe angeben zu können? Eine Vollüberdachung entspricht nach Angaben der DB nicht dem DB-Ausstattungsstandard für die Stationskategorie des S-Bahn-Haltepunktes Ottensen. Vollüberdachungen von Bahnsteigen sind gegenüber Teilüberdachungen mit höheren Bau- und Instandhaltungskosten verbunden. Eine Refinanzierung von Vollüberdachungen aus Bundesmitteln ist nicht möglich.