BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6391 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 18.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Plätze für Überliegerbusse in Hamburg An verschiedenen Stellen im Hamburger Stadtgebiet werden Plätze für sogenannte Überliegerbusse freigehalten. Vor diesen Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und der Deutschen Bahn AG (DB) wie folgt: 1. An welchen Stellen im Hamburger Stadtgebiet werden zurzeit Plätze für sogenannte Überliegerbusse freigehalten? Bitte nach Bezirken, Stadtteilen und Straßen sowie Anzahl und Umfang der Plätze auflisten. 2. Aus welchen Gründen werden die unter 1. aufgeführten Überliegerplätze jeweils benötigt? 3. Welche der unter 1. aufgeführten Überliegerplätze wurden erst in den vergangenen zehn Jahren eingerichtet? Bitte nach Bezirken, Stadtteilen und Straßen sowie Anzahl und Umfang der Plätze auflisten. Zur Einplanung von Zeitpuffern für den Ausgleich von Verspätungen beziehungsweise Streuungen der Fahrzeiten im Straßenverkehr, zum Abwarten fahrplanbedingter Wendezeiten (zum Beispiel aufgrund von Anschlussbindungen), zur Vermeidung kostenund emissionssteigernder Ein-, Ausrück- oder Ablösefahrten und zur Gewährung gesetzlicher Ruhepausen, tarifvertraglich festgelegten Zeiten für Pausen sowie für die Fahrtvorbereitung und -nachbereitung ist es erforderlich, Busse außerhalb des unmittelbaren Haltestellenbereichs abzustellen. Hierzu werden sogenannte Überliegeplätze eingerichtet, die sich in der Regel an den Anfangs- und Endpunkten der Linien beziehungsweise auch überall dort, wo Teil- und Zwischenbetriebe der Linien beginnen beziehungsweise enden, befinden. Je nach den örtlichen Verhältnissen können Überliegeplätze auch im näheren oder weiteren Umfeld der Haltestellen angelegt werden. Die Überliegeplätze werden nicht gesondert erfasst. Zur vollständigen Ermittlung der in dieser Anfrage erbetenen Daten wird es erforderlich, an über 200 Linien die Überliegeplätze zu ermitteln und die jeweiligen Akten auszuwerten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie lauten die Pausenreglungen für die Busfahrer im HVV? Bitte die jeweiligen Vorschriften beziehungsweise Normen mit angeben. Die Pausenregelungen richten sich nach § 1 Absatz der der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung – FPersV). Darüber hinaus können die Tarifverträge der jeweiligen Busunternehmen weitere Regelungen enthalten . Drucksache 21/6391 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie lange sind die jeweiligen sogenannten Wendezeiten für die verschiedenen Linien des Busbeschleunigungsprogramms? Bitte nach den einzelnen Linien aufschlüsseln. 6. Wie viele Minuten stehen die Busse der MetroBus-Linie 6 täglich in der Summe still, weil die Busfahrer eine Pause machen müssen? 7. Mit welchen Betriebskosten kalkuliert der HVV pro Stunde bei den Bussen der MetroBus-Linie 6? Aufgrund einer optimierten linienübergreifenden Umlaufplanung liegen keine linienspezifischen Angaben zu Pausenzeiten, Wartezeiten und Betriebskosten vor. Die betrieblich festgelegte Mindestwendezeit beträgt eine Minute. Die Mindestpausenzeit der Busfahrerinnen und Busfahrer ergibt sich aus den in der Antwort zu 4. genannten gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen. 8. An welchen Stellen in Hamburg gab es früher für die Straßenbahnen vergleichbare Überliegerplätze? Bitte nach den einzelnen Linien aufschlüsseln . 9. Wie lauteten die Pausenregelungen für die damaligen Straßenbahnschaffner und wie wurde diese jeweils umgesetzt? Der Straßenbahnverkehr in Hamburg wurde im Jahre 1978 eingestellt. Zur Beantwortung der Fragen wären umfangreiche Recherchen in historischen Archiven erforderlich , in denen Pläne und Akten zu dem insgesamt über 180 km langen Straßenbahnnetz , das im Laufe der Jahrzehnte mehreren Änderungen unterworfen war, zu sichten sind. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 10. An welchen Stellen in Hamburg gibt es für die U- und S-Bahnen vergleichbare Überliegerplätze? Bitte nach den einzelnen Linien aufschlüsseln . Die Betriebsweise im Schienenverkehr ist nicht mit dem Busverkehr vergleichbar. Die Züge wenden am Endbahnhof direkt am Bahnsteig oder über ein Kehrgleis. Sofern die Züge keine unmittelbaren Anschlussfahrten haben, werden diese auf gesonderten Gleisen abgestellt. Bei der U- und S-Bahn gibt es folgende Kehrgleise und Abstellbeziehungsweise Zugbildungsanlagen: U1: Norderstedt Mitte, Garstedt, Ochsenzoll, Fuhlsbüttel Nord, Ohlsdorf, Kellinghusenstraße , Stephansplatz, Hbf Süd, Wartenau, Wandsbek Markt, Wandsbek-Gartenstadt, Farmsen, Berne, Volksdorf, Ohlstedt, Großhansdorf U2: Niendorf Nord, Niendorf Markt, Hagenbecks Tierpark, Schlump, Berliner Tor, Horner Rennbahn, Billstedt, Mümmelmannsberg U3: Wandsbek Gartenstadt, Barmbek, Saarlandstraße, Kellinghusenstraße, Schlump, St. Pauli, Berliner Tor U4: Hafencity Universität, (weiter siehe U2) S1/S11 Wedeler Ast: Wedel, Blankenese, Othmarschen S1/S11 Poppenbüttler Ast: Hasselbrook, Barmbek, Ohlsdorf, Poppenbüttel S2/S21 Aumühler Ast: Aumühle, Bergedorf S3/S21 Pinneberger Ast: Pinneberg, Elbgaustraße S3/S31 Stader Ast: Stade, Buxtehude, Neugraben, Harburg Rathaus S1/S2/S3 City-S-Bahn: Hauptbahnhof, Altona S11/S21/S31 Verbindungsbahn: Sternschanze 11. Wie lauten die Pausenregelung für die Fahrer der Hamburger U- und S- Bahnen und wie werden diese jeweils umgesetzt? Es gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und der jeweils geltenden Tarifverträge. Die Umsetzung erfolgt in den Dienstplänen.