BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6392 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 18.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Vereinsbedarfe bei Schulsportstättensanierungen Die Bürgerschaft hatte im Oktober 2015 mit Drs. 21/1618 unter anderem beschlossen, dass Schulbau Hamburg (SBH) einmalig 600.000 Euro zur Deckung zwingender Bedarfe des Vereinssports im Rahmen von Sanierungs - und Neubaumaßnahmen an Schulsportstätten zur Verfügung gestellt werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind in 2016 vollständig abgeflossen . Da auch weiterhin Bedarfe des Vereinssports bei Maßnahmen von SBH anfallen werden, sollte der Senat auch im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2017/2018 entsprechende Vorkehrungen getroffen haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Durch die mit der Drs 21/1618 bewilligten Mittel der Bürgerschaft konnten zahlreiche Bedarfe des Vereinssports im Rahmen von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an beziehungsweise von Schulsportstätten gedeckt und damit deren Nutzbarkeit für den Vereinssport im Sinne der Dekadenstrategie HAMBURGmachtSPORT erhöht werden. Den dem Hamburger Sportbund angeschlossenen Vereinen und Verbänden stehen die Schulturnhallen kostenfrei zur Verfügung. Sanierungen, Ertüchtigungen oder Neubauten von Schulsporthallen kommen damit direkt dem Vereinssport für deren Übungs- und Spielbetrieb zugute. Schulbau Hamburg (SBH/GMH) baut, saniert und bewirtschaftet im Rahmen des Mieter -Vermieter-Modells Schulsporthallen nach den Anforderungen des Schulsports. Maßnahmen in Schulen fördern grundsätzlich die Umsetzung der vom Senat für die kommenden Jahre ohnehin geplanten umfassenden Sanierung und Modernisierung der Schulsporthallen, von der der schulische Sportunterricht ebenso profitiert wie der Breitensport. Schulbau Hamburg obliegen die Koordinierung der Sanierungs-und Baumaßnahmen sowie Bewirtschaftung und Instandhaltung der Schulsporthallen. Die erforderlichen Mittel werden durch Mietzahlungen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) bereitgestellt. SBH/GMH beteiligt bei den Planungen frühzeitig die Bezirksämter, die ihrerseits die sportlichen Bedarfe in den Bezirken auf Grundlage der Anregungen und Wünsche der Vereine koordinieren und SBH/GMH übermitteln. SBH/GMH berücksichtigt diese Vorschläge einzelfallbezogen in Absprache mit allen Beteiligten und im Rahmen der Möglichkeiten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Hat der Senat im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 Mittel für die Deckung zusätzlicher Bedarfe des Vereinssports im Rahmen von Sanierungs - und Neubaumaßnahmen an Schulsportstätten vorgesehen? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 21/6392 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, in welcher Produktgruppe sind entsprechende Mittel vorgesehen ? Wie hoch sind die eingeplanten Mittel für die Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020? 2. Bislang hatte eine Jury für die Mittelverteilung lediglich die gemeldeten Bedarfe aus der AG Sportinfrastruktur als Grundlage verwendet. Wie sollen zukünftig die Bedarfe der Vereine ermittelt und wie soll über die Förderung von Maßnahmen entschieden werden? Mit dem Bericht über die Verwendung der Fördermittel 2016 hatte der Senat über die bis dato bekannten Bedarfe 2017 und 2018 berichtet, siehe Drs. 21/5889. Die in der AG Sportinfrastruktur vertretenen Behörden und Institutionen stimmen sich zurzeit über das weitere Vorgehen auch zum Thema Bedarfsermittlung ab. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.