BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6406 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 19.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte (II) Die wirtschaftliche Bedeutung von Großraum- und Schwertransporten (GST) wird allgemein unterschätzt. Bei der Durchführung solcher durchaus schwierigen Transporte, die teilweise über eine Länge von 40 m hinausgehen, mehrere Meter breit und über 150 t schwer sein können, treffen zwei gegensätzliche Interessenslagen aufeinander. Auf der einen Seite steht ein wirtschaftlich agierendes Unternehmen, das für seinen Auftraggeber eine Ladung schnell und unkompliziert vom Fertigungsort zum Kunden befördern soll. Wegen der Überschreitung der allgemein üblichen Nutzung von Straßen stehen dem jedoch die Belange „Verkehrssicherheit“ und „Schutz des Infrastrukturvermögens Straßen und Ingenieurbauwerke“ in vielen Teilen des Straßennetzes entgegen. Es ist eine hoheitliche Aufgabe, diese Interessen vereinbar zu machen. Antragsverfahren mit Bearbeitungszeiten von bis zu 14 Tagen aufgrund einer überkommenen Kommunikationsstruktur werden aber den wirtschaftlichen Ansprüchen aller Verfahrensbeteiligten nicht mehr gerecht. Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, den Verwaltungsapparat zu modernisieren und den Bürokratieabbau voranzutreiben, kommen in vielen Bundes- Landes- und Kommunalverwaltungen inzwischen eGovernment-Lösungen, wie das internetgestützte Verfahren „Verfahrensmanagement für Großraumund Schwertransporte“ (VEMAGS) zum Einsatz. VEMAGS wurde 2005 gestartet. Der Hamburger Landesbetrieb für Verkehr (LBV) gehörte laut Drs. 21/1999 mit dem Transport- und Genehmigungsmanagement (LBV TGM) als Erlaubnisbehörde zu den Projektbeteiligten. In einem Leitfaden des LBV (Stand Dezember 2013) führt dieser in Bezug auf die Dauer des Genehmigungsverfahrens aus: „Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Anträge in Abhängigkeit von Art und Umfang des Sachverhalts durchaus mehr als zwei Wochen in Anspruch nehmen kann (…). Insbesondere , wenn Anträge unvollständig gestellt sind, oder der Nachbesserung seitens des Antragsstellers bedürfen, können zwischen Antragseingang und letztendlicher Erteilung eines Bescheides mehr als zwei Wochen vergehen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority (HPA) wie folgt: 1. Wie viele Anträge auf Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte (GST) gemäß § 70 StVZO, § 29 (3) und/oder § 46 (1) StVO wurden in den Jahren 2015 und 2016 (Stichtag 15. Oktober) in Hamburg insgesamt gestellt? Drucksache 21/6406 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Anträge für Großraum- und Schwertransporte (GST) Jahr Anträge gemäß § 29 (3) / § 46 (1) Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) Anträge gemäß § 70 Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) 2015 67.968 4.792 2016 (bis 30. September)1 53.951 3.104 2. Welche Brücken und Hauptverkehrsstraßen sind aufgrund ihrer baulichen Beschaffenheit bei beziehungsweise von der Nutzung durch Großraum - und Schwertransporte eingeschränkt und/oder ausgeschlossen? Bitte die Gründe, Art der Einschränkung und seit wann diese Auflage besteht, angeben. Brücken und andere konstruktive Ingenieurbauwerke in Hamburg werden kontinuierlich geprüft und nach bundeseinheitlichen Standards bewertet. Darüber hinaus werden die Bauwerke mit den prognostizierten Belastungen statisch nachgerechnet. Die Ergebnisse fließen in systematische Erhaltungsprogramme ein, die nach anstehender Dringlichkeit unter Berücksichtigung der verkehrlichen Bedeutung des Bauwerkes sukzessive abgearbeitet werden. Dadurch ist es gelungen, trotz kontinuierlich gestiegener Anforderungen und Belastungen, den Funktionserhalt der Ingenieurbauwerke zu ermöglichen. Das schließt Sofortmaßnahmen – zum Beispiel nach Havarien – mit ein. Das Erhaltungsmanagement für Hamburgs Brücken hat sich als erfolgreich und zielführend erwiesen und wird stetig weiter ausgebaut. Grundsätzlich sind alle Hauptverkehrsstraßen (HVS) konstruktionsbedingt und Brücken im Rahmen ihrer statischen Belastbarkeit damit auch für die Nutzung durch Großraum- und Schwertransporte (GST) geeignet. Mögliche Nutzungsbeschränkungen der HVS resultieren im Wesentlichen aus dem jeweils spezifischen Transportgut. Hier werden durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV) individuelle Transportrouten vorgegeben. Im Genehmigungsverfahren wird jeder GST (unter anderem Achslasten/-abstände) für jede Brücke gesondert bewertet. Dies geschieht in rechnergestützten Näherungsverfahren , bei den sichergestellt ist, dass die Ergebnisse immer auf der sicheren Seite bleiben. In der ingenieurmäßigen Bewertung der Ergebnisse werden so teilweise Lastüberschreitungen bis 110 Prozent noch akzeptiert. Dies führt nicht zu Schädigungen der Bauwerke. Bei Bauwerken mit Schäden können keine Überschreitungen der nach Brückenklasse beziehungsweise Nachrechnungsrichtlinie maximal zulässigen Belastung toleriert werden. Dieses Vorgehen dient sowohl der Nachhaltigkeit der Bauwerke als auch der größtmöglichen Verfügbarkeit der Brücken für die Großraum- und Schwertransporte am Wirtschaftsstandort Hamburg. Hauptverkehrsstraßen und Brücken, die aufgrund des baulichen Zustands eingeschränkt beziehungsweise gesperrt sind, sind in den folgenden Tabellen aufgeführt. 1. Bauwerke, bei denen für GST besondere Hinweise zu beachten sind: Bauwerksname Begründung des Hinweises besondere Hinweise seit Langenfelderbrücke Aufgrund des Abbruchs und Neubaus des Bauwerks (halbseitige Nutzung ) ist eine Belastung nur bis 80 t erlaubt. 03/2014 1 Es können nur volle Monate abgefragt werden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6406 3 Bauwerksname Begründung des Hinweises besondere Hinweise seit Holstenkampbrücke Aufgrund von Schädigung der Bausubstanz ist eine Belastung nur bis 80 t erlaubt. 01/2015 Süderelbbrücken Ost und West GST nur bis zu der nach Brückenklasse maximal zulässigen Belastung erlaubt 02/2010 *) Holstenkampbrücke Aufgrund von Schäden am Bauwerk, Beschränkung GST bis 80 t 02/2010 *) Talbrücke Mühlenbach Keine Überschreitungen der nach Brückenklasse maximal zulässigen Belastung erlaubt 09/2011 *) Hochstraße Elbmarsch Keine Überschreitungen der nach Brückenklasse maximal zulässigen Belastung erlaubt 02/2010 *) Osdorfer Weg Keine Überschreitungen der nach Brückenklasse maximal zulässigen Belastung erlaubt 09/2011 *) Bahrenfelder Chaussee Keine Überschreitungen der nach Brückenklasse maximal zulässigen Belastung erlaubt 09/2011 *) Langenfelde K42 Aufgrund von Schäden am Bauwerk, Beschränkung GST bis 80 t 02/2010 *) Waltershofer Straße/ Überbau Nord und Süd Keine Überschreitungen der nach Brückenklasse maximal zulässigen Belastung erlaubt 09/2011 *) Moorburger Bogen/DB Keine Überschreitungen der nach Brückenklasse maximal zulässigen Belastung erlaubt 09/2011 *) Östliche Bahnhofskanalklappbrücke Aufgrund von Schädigung der Bausubstanz ist eine Belastung nur bis 90 t erlaubt. 03/2011 *) Wegen eines Datenverlustes lässt sich in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit hier nur der erste bekannte Zeitpunkt (zum Beispiel 09/2011) angeben. 2. Bauwerke, die für GST gesperrt sind: Bauwerksname Begründung der Sperrung oder Einschränkung gesperrt/eingeschränkt seit Steintorbrücke Schädigung der Bausubstanz und der Tragkonstruktion 12/2010 Berlinertordammbrücke Schädigung der Bausubstanz und der Tragkonstruktion 06/2011 Krugkoppelbrücke Schädigung der Bausub-stanz 11/2015 Drucksache 21/6406 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bauwerksname Begründung der Sperrung oder Einschränkung gesperrt/eingeschränkt seit Wartenaubrücke Schädigung der Bausub-stanz 03/2016 Amsinckstraße/Mittelkanal Schädigung der Bausubstanz und der Tragkonstruktion 03/2012 Wilhelmsburger Reichsstraße /Ernst-August-Kanal Schädigung der Bausubstanz und der Tragkonstruktion 05/2012 Kornweide - Behelfsbrücke Das Bauwerk ist eine Behelfsbrücke die nicht den statischen Anforderungen von Großraumund Schwertransporten entspricht. 01/2011 Hannoversche Brücke Schädigung der Bausubstanz und der Tragkonstruktion 12/2010 Bergedorfer Straße/AKN Schädigung der Bausubstanz und der Tragkonstruktion 09/2011 Seitens der Hamburg Port Authority (HPA) werden folgende Bauwerke beziehungsweise Straßen benannt: Bauwerksname Straßenname Grund der Einschränkung GST eingeschränkt GST gesperrt Zeitpunkt der Einschränkung bzw. Sperrung Veddelkanalbrücke Schlechter Bauwerkszustand Zeichen 262 (Tatsächliche Masse) 30 t X 01.02.2015 Ellerholzschleusenbrücken Schlechter Bauwerkszustand Zeichen 262 (Tatsächliche Masse) 7,5 t, Vz.274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit ) 10km/h X 08.07.2010 Hachmannbrücke Schlechter Bauwerkszustand Zeichen 262 (Tatsächliche Masse) 16 t, Zeichen 263 (Tatsächliche Achslast) 10t X 11.03.2013 Ellerholzkanalbrücke (Ost) Schlechter Bauwerkszustand X 03.09.2015 Reiherstiegschleusenbrücken (Nord) Ergebnis Nachrechnungsrichtlinie X 2015 Freihafenelbbrücke Schlechter Bauwerkszustand und Ergebnis Nachrechnungsrichtlinie X 03.09.2015 Straße am Travehafen Böschungsschäden im Straßenbereich X 10.10.2016 3. Wie viele Anträge auf Genehmigungen von Großraum- und Schwertransporten mussten aufgrund der unter Frage 2. aufgeführten eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten von Brücken und Hauptverkehrs- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6406 5 straßen abgelehnt werden? Bitte für die Jahre 2015 und 2016 (Stichtag 15. Oktober) einzeln auflisten. Was waren im Einzelnen die Versagensgründe bei den Großraum- und Schwertransporten, die nicht genehmigt wurden? Siehe Drs. 21/1999. 4. Wie lange beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags auf Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten von der Antragsstellung bis zur Genehmigung in Hamburg aktuell? Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt zurzeit circa ein bis vier Tage, wenn der Antrag in Hamburg gestellt wird, die Antragsunterlagen vollständig sind, die beantragte Strecke, für die der Antragsteller verantwortlich ist, auch tatsächlich befahrbar ist und die befahrenen Ingenieurbauwerke die statische und dynamische Beanspruchung durch das Transportfahrzeug auch tragen können. Im Übrigen siehe Drs. 21/1999. 5. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrages auf Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten von der Antragsstellung bis zur Genehmigung in Hamburg seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Bearbeitung hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich geändert. Statistische Aufzeichnungen über die Bearbeitungszeiten werden nicht geführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 6. Wie viele Tage umfasste seit 2011 jeweils die längste Bearbeitungszeit eines Antrags auf Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten von der Antragsstellung bis zur Genehmigung in Hamburg? Bitte jahresweise aufschlüsseln und erläutern, warum die Bearbeitungszeit jeweils so lange dauerte. Siehe Antworten zu 4. und 5. 7. Laut Drs. 20/9236 werden Anträge auf Genehmigungen von Großraumund Schwertransporten bundesweit einheitlich mit dem webbasierten IT-Verfahren VEMAGS bearbeitet. Die Transportunternehmen übersenden ihre Anträge inklusive Routing, Fahrzeug- und Güterkenndaten via Internet an die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden zur Prüfung . Wie läuft das Verfahren generell ab und ist es richtig, dass die Transportunternehmen jeder zuständigen Genehmigungsbehörde ihre Anträge einzeln zusenden, um diese von ihnen genehmigen zu lassen? Siehe Drs. 21/1999. 8. Wie wirken sich Baustellen und Staulagen auf das Genehmigungsverfahren für GST aus? Werden Baustellen und Staulagen in VEMAGS abgebildet? Baustellen und Staulagen werden im VEMAGS-System elektronisch nicht abgebildet. Der Transportunternehmer hat die Aufgabe, den möglichst geeigneten Weg beziehungsweise die Transportstrecke zu erkunden und zu beantragen. Baustellen erhöhen den Arbeitsaufwand bei den Genehmigungs- und auch den beteiligten Zustimmungsbehörden . Die Fahrtstrecken müssen darüber hinaus zeitlich befristet werden. Infolge von Baustellen werden vermehrt Streckenänderungen für einzelne Genehmigungen notwendig und somit ein erhöhter Antragsaufwand für die Unternehmen aber auch Bearbeitungsaufwand für die Behörden. 9. Wie wirken sich Baustellen und Staulagen auf erteilte Genehmigungen aus, wenn sich die Fahrzeit der GST infolge dieser Baustellen und Staulagen deutlich verlängert? Ein langsam fahrender, genehmigter Transport beeinflusst den Verkehrsfluss der weiteren Verkehrsteilnehmer. Bei erkennbaren umfangreicheren Beeinflussungen berücksichtigen dies die Behörden bei ihren Genehmigungen hinsichtlich des Zeitfensters , in dem der Transport durchgeführt werden kann, oder durch weitere Maßnahmen . Drucksache 21/6406 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Über einzelne Auswirkungen auf Transporte mit erteilten Genehmigungen liegen keine Aufzeichnungen vor. Über einzelne Auswirkungen auf Transporte infolge erteilter Genehmigungen liegen keine Aufzeichnungen vor. 10. Ist es seit Anfang September dieses Jahres im Rahmen der besonders prekären Staulage in und um Hamburg zu praktischen Problemen für genehmigte GST auf Hamburger Gebiet gekommen? Wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welchen Konsequenzen? Vorkommnisse im Sinne der Fragestellung sind der zuständigen Behörde nicht bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 11. In Drs. 21/1999 hat der Senat mitgeteilt, dass der LBV eine weitere Unterstützung des VEMAGS-gestützten Verfahrens durch ein „vorgelagertes Routing“ plane, „sodass schwierige Strecken oder problematische Bauwerke im Vorwege erkannt und gar nicht erst beantragt werden (Projekt iGSM)“. a) In welchem Umsetzungsstand befindet sich das Projekt iGSM und welche praktischen Erfahrungen wurden gegebenenfalls schon damit gemacht? Das Projekt iGSM soll nach der aktuellen Planung im 1. Quartal 2017 in den Probebetrieb gehen. Abhängig ist dies vom weiteren Fortschritt der Datenintegration aus den verschiedenen Datenquellen und dem erfolgreichen Zusammenwirken der IT-Systeme . b) Welche Stelle betreibt das Projekt iGSM federführend und welche weiteren Stellen sind daran beteiligt? Federführend ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV). Beteiligt sind der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), die HPA, der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung und die Bezirksämter. 12. Welche zusätzlichen Maßnahmen halten der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörde für geeignet, um das Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte noch stärker zu beschleunigen? Der LSBG und der LBV prüfen aktuell nach Gesprächen mit der Transportwirtschaft und den zugehörigen Verbänden die Möglichkeiten einer Bearbeitungsstandardisierung für GST mit definierten Gesamtgewichten, Längen, Breiten und Höhen der Transportfahrzeuge und Ladung auf definierten Transportstrecken(sogenannte Clusterung von Transporten und Transportfahrzeugen). Im Übrigen siehe Drs. 21/1999. 13. Transporte mit tatsächlich deutlich höheren als den genehmigten Gewichten schädigen Hamburgs Brückenbauwerke in erheblichem Maße und sind Mitursache für die bisherige Abnutzung von Brücken insbesondere im Hamburger Hafen. Laut Drs. 21/1999 nutzt die Polizei Hamburg zur Kontrolle auf Einhaltung der zulässigen Gewichte und Lasten sogenannte Plattenwaagen oder nutzt öffentliche Waagen. a) Wie hat sich der Bestand eigener Plattenwaagen der Polizei Hamburg seit 2011 entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Anzahl der Plattenwaagen betrug von 2011 bis 2016 durchgängig sechs. b) Wie viele Kontrollen wurden mit diesen polizeieigenen Plattenwaagen seit 2011 durchgeführt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. c) Wie viele Kontrollen wurden seit 2011 mit öffentlichen Waagen durchgeführt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Daten im Sinne der Fragestellungen werden bei der Polizei nicht erhoben.