BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6407 21. Wahlperiode 25.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietrich Wersich und Carsten Ovens (CDU) vom 19.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Verlagerung der Theaterakademie (II) – Wie ist der Stand der Dinge? Im Februar 2016 wurden Pläne bekannt, dass der Bezirk Hamburg-Nord zusammen mit der Wissenschaftsbehörde eine Verlagerung von Teilen der Theaterakademie (TAH) der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) unter anderem von der Gaußstraße an den Wiesendamm in Barmbek plant. Bekanntlich bietet der jetzige Standort der Theaterakademie in Altona nicht nur ideale Kooperationsmöglichkeiten und Synergien mit dem Thalia Theater und dem Jungen SchauSpielHaus, sondern auch umfassende Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeiten für die HfMT. Und bekanntlich sind die Studierenden der Theaterakademie sehr beunruhigt, da Senatorin Fegebank offenbar plant, die Theaterakademie an den Wiesendamm zu verlegen. Dadurch würde die so wichtige Synergie durch die Nähe zum Jungen SchauSpielHaus und zum Thalia Theater für die Schauspielstudenten verloren gehen. Andererseits bleibt das Verhältnis dieser Pläne zu der sehr unterstützenswerten Initiative der „WIESE e.G.“ zur Etablierung eines Zentrums für die freien Theater am Wiesendamm unklar, die nun auch mit Bundesmitteln gefördert wird. In Ergänzung der Schriftlichen Kleinen Anfragen 21/3605 und 21/3897 stellen sich nunmehr Fragen nach dem Stand der Umsetzung, da die zuständigen Behörden darauf verwiesen, dass die Planungen bisher noch nicht abgeschlossen seien. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Wie ist der Stand der derzeitigen Planungen zur möglichen Verlagerung der TAH von der Gaußstraße an den Wiesendamm? Die zuständige Behörde unterstützt die Hochschule für Musik und Theater (HfMT) dabei, einen zukunftsfähigen Standort für die Theaterakademie zu etablieren. Dafür kommen grundsätzlich sowohl der Standort Gaußstraße als auch der Standort Wiesendamm in Betracht. Im Übrigen siehe Drs. 21/3605 und 21/3897. a) Welche Gespräche wurden bisher mit welchen Beteiligten geführt? b) Was war das Ergebnis dieser Gespräche? Die Gespräche dauern an. Im Übrigen siehe Drs. 21/3605 und 21/3897. c) Welche Planungen haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden bisher unternommen? d) Was sehen diese Planungen bisher vor? Drucksache 21/6407 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mit den an den Standorten involvierten Realisierungsträgern haben auf der Grundlage entsprechender Überlegungen beziehungsweise Planungen Gespräche stattgefunden , die nicht abgeschlossen sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/3605 und 21/3897. e) Inwieweit sind diese Planungen mit der TAH und der HfMT abgestimmt? f) Inwieweit sehen die jetzigen Planungen einen Verbleib der TAH an der Gaußstraße oder einen Umzug an die Theatermeile in Barmbek vor? g) Wie hoch sind die jeweiligen Kosten für die Errichtung einzelner Teile der Theatermeile, und wer trägt diese jeweils? h) Gibt es bereits einen Kostenvergleich der konkreten Bedarfe zum Ausbau der TAH und anderer Angebote der HfMT zwischen dem bisherigen Standort Gaußstraße und dem geplanten neuen Standort Wiesendamm? Wenn ja, wie sieht dieser aus? Wenn nein, warum nicht und auf welcher Grundlage wurde dann die Entscheidung zur Verlagerung der TAH an den Wiesendamm gefällt? Siehe Drs. 21/3605 und 21/3897. i) Mit welcher Sicherheit geht der Senat von einer Fertigstellung der Theatermeile am 31. März 2017 aus beziehungsweise welche Alternative beziehungsweise welches Provisorium für den Standort der TAH haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden, wenn die Fertigstellung nicht bis zum 31. März 2017 erfolgt? Wie hoch sind die Kosten nur für die Verlagerung der TAH in die Theatermeile, und wer trägt diese ? Die Planungen sind nicht abgeschlossen. Die am Interimsstandort der HfMT in der Hebebrandstraße untergebrachten Bereiche der Theaterakademie können auch über das genannte Datum hinaus diesen Standort nutzen. Die Kosten für eine Verlagerung der Theaterakademie an einen zukunftsfähigen Standort lassen sich erst nach Abschluss der Planungen beziffern. Im Übrigen siehe Drs. 21/3897.