BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6413 21. Wahlperiode 28.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter, Lars Pochnicht, Martina Koeppen (SPD) und Martin Bill (GRÜNE) vom 20.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Neue U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde Die vom Senat im Jahre 2014 vorgestellte „Langfristige Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes“ beinhaltet den Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde an der Linie U1 (Drs. 20/13739). Zuletzt berichtete der Senat mündlich über den aktuellen Sachstand im Rahmen einer Selbstbefassung in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 10. Mai 2016 (Drs. 21/5825) sowie schriftlich im September 2015 (Drs. 21/1736). Darin wird das Vorhaben wie folgt beschrieben: „Zwischen den relativ weit auseinanderliegenden U-Bahn-Haltestellen Farmsen und Berne soll auf etwa halber Strecke eine neue U-Bahn-Haltestelle der Linie U1 gebaut werden. Diese erschließt ein nordwestlich gelegenes Wohngebiet mit verdichtetem Geschosswohnungsbau im Umfeld der Straßen Busbrookhöhe und Birckholtzweg sowie im östlichen Einzugsbereich Einfamilienhausgebiete des Ortsteils Oldenfelde sowie Mehrfamilienhäuser im südlichen Bereich Bernes. Insgesamt erhalten damit ca. 5.000 Einwohner erstmals einen direkten Schnellbahnanschluss. Die Haltestelle kann an dem oberirdischen Streckenabschnitt mit relativ geringem baulichem Aufwand auf öffentlichem Grund errichtet werden.“ Im Vorlauf zum förmlichen Planfeststellungsverfahren hat die HOCHBAHN in drei Veranstaltungen eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Diese frühe Bürgerbeteiligung gilt als beispielgebend für weitere Vorhaben im Rahmen der langfristigen Weiterentwicklung des U-Bahn-Netzes. In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Wie lief das Bürgerbeteiligungsverfahren ab und zu welchen Ergebnissen hat dies im Einzelnen geführt? Inwieweit haben die Ergebnisse Niederschlag in der Planung gefunden? Gemäß den mit Drs. 21/1736 veröffentlichten Zielsetzungen fand eine frühzeitige Beteiligung mehr als eineinhalb Jahre vor der im Planfeststellungsverfahren vorgeschriebenen formellen Beteiligung statt. Die HOCHBAHN führte drei öffentlich beworbene Veranstaltungen mit jeweils rund 80 bis 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch: Am 15. März 2015: Auftaktveranstaltung zum Ende der Machbarkeitsuntersuchung zur Begründung des Vorhabens und Informationen über den Stand der Planungen. Drucksache 21/6413 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auf dieser Veranstaltung wurden die Anregungen und Ideen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort aufgenommen und gemeinsam in vier Themengebiete gegliedert: Lärm, Bau der Haltestelle, Haltestellenumfeld und Verkehr. Am 9. Juli 2015: Workshop zu den vier festgelegten Themengebieten, in dem den Anwohnerinnen und Anwohnern die weitere Berücksichtigung der Themen aus der ersten Veranstaltung erläutert und, sofern möglich, das Für und Wider diskutiert worden ist. Am 21. Juli 2016: Veranstaltung zu den Ergebnissen der Planungen unter Abwägung und Berücksichtigung der beispielhaft unten aufgeführten Anregungen. Auch hierzu erfolgte die Vorstellung der Ergebnisse aufgeschlüsselt nach den benannten Themengebieten . Zu den jeweiligen Veranstaltungen wurden die Anwohnerinnen und Anwohner im Erschließungsradius der Haltestelle eingeladen. Die HOCHBAHN stand und steht zudem in einem stetigen Austausch mit örtlich ansässigen Vereinen, Verbänden und Wohnungsbaugesellschaften. Eine fachliche Begleitung der Veranstaltungen erfolgte durch das Bezirksamt Wandsbek , da hierdurch Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner der HOCHBAHN oder dem Bezirk direkt zugeordnet und somit eine integrierte Zusammenarbeit gewährleistet werden konnten. Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger wurden in der Planung berücksichtigt. Dies waren unter anderem: Bahndammbegrünung als Lärmschutz, die Gestaltung der die Haltestelle erschließenden Dammunterführung als 24 Stunden geöffneter Durchgang und damit die Schaffung einer durchgängigen, stadtteilverbindenden Ost-West-Verbindung, Schaffung von Abstellkapazitäten für Fahrräder, Bewahrung der vorhandenen Freiraumqualität im Bereich der Zuwegungen zur Haltestelle. Allerdings wurden auch Anregungen vorgebracht, welche nicht planerisch berücksichtigt werden konnten. So wurden Schallschutzwände zum Schutz vor Lärmemissionen gewünscht. Diese waren nach entsprechenden rechnerischen Nachweisen und zusätzlichen Vergleichsmessungen nicht erforderlich. 2. Wie beurteilen die zuständige Behörde und die HOCHBAHN die vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens durchgeführte Bürgerbeteiligung ? Die mit Drs. 21/1736 veröffentlichten Ziele der frühen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger konnten aus Sicht von HOCHBAHN und der zuständigen Behörde durch eine umfängliche und transparente Information der HOCHBAHN, der dargestellten Optionen und Grenzen der Mitwirkung und Mitgestaltung und vor allem durch eine Verzahnung der Planungsstufen mit der Beteiligung erreicht werden. Etwaige Auswirkungen auf den Verlauf des Planfeststellungsverfahrens können zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden, da die formelle Beteiligung im Planfeststellungsverfahren noch nicht erfolgt ist. 3. Wie stellt sich der geplante weitere Verlauf der Bürgerbeteiligung dar? Mit dem Ende des Planfeststellungsverfahrens beginnt die Baustellenkommunikation, die es den Anwohnerinnen und Anwohnern ermöglicht, weiter ausführlich und aktiv mit dem Haltestellenbau befasst zu bleiben. Seitens der HOCHBAHN wird während der gesamten Bauzeit ein Ansprechpartner für die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner benannt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6413 3 4. Wie viele Fahrradstellplätze welcher Art (zum Beispiel Bügel, Boxen, Sammelschließanlagen, überdacht) sind an der neuen Haltestelle vorgesehen ? Für die B+R-Anlage sind nach derzeitigem Stand insgesamt 125 Fahrradbügel (entspricht 250 Stellplätzen) vorgesehen, die sich wie folgt verteilen: 60 frei stehende Fahrradbügel 50 überdachte Fahrradbügel 15 Fahrradbügel in einer Sammelschließanlage Die Planung erfolgte nach den Vorgaben des B+R Entwicklungskonzeptes (siehe Drs. 20/14485) in enger Zusammenarbeit mit der für Planung, Bau und Betrieb von B+R- Anlagen zuständigen P+R Betriebsgesellschaft mbH. 5. Wurden die Planfeststellungsunterlagen bereits bei der zuständigen Anhörungsbehörde eingereicht? Wenn ja, wann ist dies geschehen? Wenn nein, wann ist dies vorgesehen? Ja. Die Planfeststellungsunterlagen wurden am 17. Oktober 2016 an die Planfeststellungsbehörde übersandt. 6. Wie stellt sich der geplante weitere Zeitplan bis zur Inbetriebnahme der neuen Haltestelle dar? Unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Planfeststellung und der Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses stellt sich der Zeitplan wie folgt dar: Öffentliche Auslegung der Planfeststellungsunterlagen noch im Jahr 2016 Der Planfeststellungsbeschluss wird für das Jahr 2017 angestrebt Baubeginn im Frühjahr 2018 Bauliche Fertigstellung der Haltestelle im Herbst des Jahres 2019 Inbetriebnahme der Haltestelle zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019