BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6414 21. Wahlperiode 28.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 20.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Loggiaverglasungen an Wohnungen der SAGA GWG (II) – Falschaussagen der SAGA GWG? Mit Schriftlicher Kleiner Anfrage vom 29. Februar 2016 (Drs. 21/3475) habe ich den Senat zu den laufenden Fassadenarbeiten an den Wohnungen der SAGA GWG in Rahlstedt-Ost befragt. Im Zuge dieser Baumaßnahmen müssen zahlreiche Mieter die an einigen Loggien montierten Balkonverglasungen nach Aufforderung der SAGA GWG zurückbauen. In der auf Auskünften der SAGA GWG basierenden Antwort vom 8. März 2016 wird das Problem kleingeredet und werden zahlreiche Veränderungen so dargestellt, als seien sie auf Wunsch der betroffenen Mieter erfolgt. Nach Veröffentlichung der Schriftlichen Kleinen Anfrage haben sich jedoch einige Mieter gemeldet und sich dahin gehend geäußert, dass die Aussagen der SAGA GWG nicht den Tatsachen entsprechen. Daraufhin wurde eine entsprechende Unterschriftenliste gefertigt, die die Gegendarstellung der Betroffenen bezeugen soll. In der Vorbemerkung der Mieter heißt es: „Als Reaktion auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Nr. 21/3475 vom 8. März 2016 zu Loggiaverglasungen der SAGA GWG in der Wohnanlage Rahlstedt-Ost möchten die betroffenen Mieter den Aussagen der SAGA GWG widersprechen. Sie entsprechen nicht den Tatsachen und verkennen die Fehler des Wohnungsbauunternehmens. Entgegen der Aussage der SAGA GWG... ...sind nicht 20 Mietparteien, sondern 53 Mietparteien mit Loggiaverglasungen von der aktuellen Problematik des Rückbaus im Zuge der Fassadenarbeiten betroffen. ...führen die von der Wohnungsbaugesellschaft genehmigten Loggiaverglasungen nicht dazu, dass die aktuellen Fassadenarbeiten beeinträchtigt werden . Bei einer entsprechenden Besichtigung mit Vertretern der Handwerker und der SAGA GWG wurden die Verglasungen keineswegs als problematisch bezeichnet. ...wurden zumindest zwei Wohnungseinbrüche von betroffenen Mietern in Erdgeschosswohnungen bei der Polizei angezeigt. ...stellen die neue Treppen an den Loggien der Erdgeschosswohnungen keinesfalls den Wunsch der Mehrheit der Mieter, sondern eine Mindermeinung dar. Drucksache 21/6414 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ...zeigen die Heizkostenabrechnungen der betroffenen Mietparteien eindeutig , dass die Heizkosten seit der Einrichtung der Verglasungen zu Energieeinsparungen geführt haben. Es entsteht damit letztlich der Eindruck, dass die Loggiaverglasungen einfach nur den Geschäftsführern nicht gefallen und keine sachlichen Gründe für einen Rückbau bestehen, obwohl die Einrichtung der Verglasungen damals sogar auf Initiative der GWG erfolgt sind. Es ist zudem unklar, welche Folgen ferner für die Mietparteien bestehen, die ohne Genehmigung Loggiaverglasungen eingerichtet haben. Daher protestieren die folgenden Mieter, die dieses Anliegen und damit die Falschaussagen der SAGA GWG bezeugen , gegen die Vorgehensweise der SAGA GWG und wünschen sich, dass sie weiterhin ihre Loggiaverglasungen behalten dürfen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften von SAGA GWG wie folgt: 1. Inwieweit ist der SAGA GWG und dem Senat nicht bewusst, dass 53 statt 21 Mietparteien in den Wohnungen der SAGA GWG in Rahlstedt- Ost von den Rückbauten der Loggiaverglasungen betroffen sind? Eine Erhebung von SAGA GWG aus dem Jahre 2015 hatte zum Ergebnis, dass zum damaligen Zeitpunkt 52 von der Baumaßnahme betroffene mietereigene Loggiaverglasungen vorhanden gewesen sind, davon 22 mit Genehmigung von SAGA GWG. Die Genehmigungen erfolgten unter der Bedingung, dass die Ein- und Umbauten wieder zu entfernen sind, wenn im Zuge von Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen Veränderungen von SAGA GWG durchgeführt werden. Durch zwischenzeitliche Mieterwechsel und Rückbau einiger Loggiaverglasungen durch Mieter hat sich diese Zahl im Zeitverlauf verändert, die genaue aktuelle Zahl von vorhandenen Loggiaverglasungen ist nicht bekannt. Durch einen internen Übertragungsfehler bei SAGA GWG wurde in der Antwort zu 1. in Drs. 21/3475 die Zahl der in etwa noch mit Genehmigung vorhandenen Verglasungen mit der Zahl der ursprünglich vorhandenen von der Baumaßnahme betroffenen Loggiaverglasungen gleichgesetzt. Insoweit wird die alte Antwort nunmehr konkretisiert . 2. Welche Funktionsträger der SAGA GWG oder der beauftragten Handwerksfirmen haben aus welchen Gründen festgestellt, dass die Loggiaverglasungen die aktuellen Baumaßnahmen behindern und wann wurde dies welchen betroffenen Mietparteien auf welche Weise mitgeteilt? Sowohl das bauausführende Unternehmen als auch die Leitung der Geschäftsstelle Rahlstedt und deren zuständiger technischer Mitarbeiter haben festgestellt, dass die Baumaßnahme ohne Demontage der Verglasungen technisch nicht durchführbar ist, und haben dies einzelnen Mietern im zeitlichen Zusammenhang zumindest mündlich mitgeteilt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3475. Eine weitere Ausdifferenzierung je Einzelfall ist der SAGA GWG im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Wie begegnen die SAGA GWG und der Senat den Vorwürfen der betroffenen Mietparteien, dass ihnen die Auskunft gegeben wurde, die Loggiaverglasungen behindern die Baumaßnahmen nicht? Der Senat hat sich damit nicht befasst und greift nicht in das operative Geschäft von SAGA GWG ein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Wie viele der 53 betroffenen Mietparteien mit Loggiaverglasungen haben vor Einrichtung entsprechende Genehmigungen erhalten? Siehe Antwort zu 1. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6414 3 5. Wie viele der 53 betroffenen Mietparteien haben ohne Genehmigungen Loggiaverglasungen eingerichtet und seit wann werden diese geduldet? Siehe Antwort zu 1. Der Zeitpunkt der Errichtung der ungenehmigten Loggiaverglasungen ist SAGA GWG nicht bekannt. 6. Welche Schritte wurden wann und werden wann gegenüber diesen betroffenen Mietparteien ohne Genehmigung erfolgen? Alle betroffenen Mietparteien werden unabhängig davon, ob eine Genehmigung vorliegt oder nicht, bauabschnittsweise schriftlich aufgefordert, die Verglasungen zurückzubauen . Für den 1. Bauabschnitt ist dies bereits im Frühjahr 2015 geschehen. 7. Auf welche Weise hat die SAGA GWG zu welchem Zeitpunkt festgestellt , dass sich die Mehrheit der Mietparteien Treppen in die Loggien im Erdgeschoss wünscht und wie begegnen die SAGA GWG und der Senat den Vorwürfen, dies entspreche nicht den Tatsachen? Zunächst fand im März 2015 eine schriftliche Meinungsumfrage bei allen Erdgeschossmietern zum Öffnen der Balkonbrüstungen und Anlegen von Mietergärten statt. Die Umfrage ergab eine befürwortende Mehrheit. Da das Bauvorhaben in vier Bauabschnitten über einen längeren Zeitraum umgesetzt werden soll, wurden dann durch SAGA GWG alle Mietparteien aus dem 1. Bauabschnitt am 4. April 2015 zu einer Mieterversammlung zum Thema Mietergärten eingeladen . Nachfolgend hatten die Mieter noch einmal Gelegenheit, sich für oder gegen die Gärten auszusprechen, und zwar am 30. April 2015 persönlich vor Ort, beim Hauswart oder in der Geschäftsstelle Rahlstedt. Auch hier ergab sich bis 30. April 2015 eine Befürwortung der Öffnung der Balkonbrüstungen zum Garten. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 8. Inwieweit spiegeln die Heizkostenabrechnungen der vergangenen Jahre im Vergleich zu der Zeit vor dem Einbau der Loggiaverglasungen Energieeinsparungen wider? Siehe Drs. 21/3475. 9. Inwieweit ist es die Meinung der verantwortlichen Funktionsträger der SAGA GWG, dass die Loggiaverglasungen nicht mehr zu den neuen Fassaden passen? Die verantwortlichen Funktionsträger teilen diese Auffassung. 10. Wie werden die SAGA GWG und der Senat auf die Vorwürfe und Proteste der betroffenen Mietparteien konkret reagieren? SAGA GWG wird weiterhin auf den Rückbau der Verglasungen bestehen und im Einzelfall bei Bedarf nochmals persönliche Gespräche mit dem jeweiligen Mieter führen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 11. Welche Folgen ergeben sich daraus für die betroffenen Mietparteien? Dies wird von SAGA GWG im Einzelfall entschieden.