BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6415 21. Wahlperiode 28.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 20.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Fehlalarme und Einsätze der Hamburger Polizei und Feuerwehr durch Alarmanlagen Viele Gewerbeobjekte, öffentliche Einrichtungen, aber auch Privathaushalte in Hamburg sind mit Alarmanlagen ausgestattet, die im Notfall die Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr automatisch verständigen sollen. Auf diese Weise soll zum Beispiel im Fall eines Einbruchs oder Brandes eine schnellstmögliche Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgen. Oftmals werden diese Alarmanlagen durch private Sicherheitsfirmen betreut, die die Sicherheitsbehörden verständigen. Doch auch Fehlalarme, die zum Beispiel durch Unwetter entstehen können, sorgen für Einsätze der Polizei und Feuerwehr, die zu unnötigen Kosten führen und gegebenenfalls an den Bürger oder Gewerbetreibenden weitergereicht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In Hamburg existieren Brandmeldeanlagen (BMA), welche direkt zur Feuerwehreinsatzzentrale aufgeschaltet sind. Daneben müssen gemäß § 45 Absatz 6 Hamburgische Bauordnung (HBauO) seit dem 31. Dezember 2010 in allen Wohnobjekten Schlafräume, Kinderzimmer und Flure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die Beantwortung der Fragen bezieht sich in Bezug auf die Feuerwehr ausschließlich auf BMA und nicht auf Rauchwarnmelder. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Unter welchen Voraussetzungen werden jeweils Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte über Alarmanalgen direkt oder über Sicherheitsfirmen an die Polizei und Feuerwehr Hamburg angeschlossen ? Die Aufschaltung von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜEA) bei der Polizeieinsatzzentrale kann von der Polizei genehmigt werden, wenn im Einzelfall aufgrund polizeilicher Lagebeurteilung zu erwarten ist, dass - Personen wegen ihrer gesellschaftlichen Stellung (zum Beispiel eingestuft als gefährdete Personen), - Personen, die aufgrund ihrer Funktion beziehungsweise Tätigkeit (zum Beispiel in raubgefährdeten Bereichen), - Sachen wegen ihres bedeutenden Wertes oder wegen ihrer Eigenart, - Einrichtungen/Sachen wegen ihrer wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung gefährdet sind und ein öffentliches Interesse an ihrer Sicherheit besteht. Die Voraussetzungen ergeben sich aus der „Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei Hamburg“. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/6415 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Forderung einer BMA wird über die Rechtsvorschriften des Hamburgischen Bauordnungsrechtes geregelt. Sie ist unter anderem abhängig von der Nutzung und den Ausmaßen des Objektes sowie von der Größe der Brandabschnitte. Außerdem ist bei besonderen Brandgefahren im Objekt eine Brandmeldeanlage erforderlich. 2. Wie viele Alarmanlagen existieren in Hamburg bei Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten jeweils insgesamt? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. 3. Wie viele Alarmanlagen davon sind in Hamburg jeweils von Unternehmen , öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten jeweils direkt oder über Sicherheitsfirmen an die Polizei und Feuerwehr Hamburg angeschlossen ? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Die Gesamtzahl aller Alarmanlagen in Hamburg ist der Polizei nicht bekannt. Über Sicherheitsunternehmen sind keine ÜEA bei der Polizei angeschlossen, zu direkt bei der Polizei angeschlossenen ÜEA siehe nachfolgende Tabelle. Bezirk Unternehmen Öffentliche Einrichtungen Altona 30 21 Bergedorf 21 11 Eimsbüttel 38 18 Harburg 23 12 Mitte 137 71 Nord 48 44 Wandsbek 49 16 Gesamt: 346 193 In Privathaushalten gibt es insgesamt 36 direkt bei der Polizei angeschlossene UEA, davon 20 im Bezirk Altona. Darüber hinaus können aus Sicherheits- und Datenschutzgründen keine Angaben gemacht werden. Mit Stand 21. Oktober 2016 sind 1.870 BMA bei der Feuerwehr aufgeschaltet. Der Feuerwehr liegen keine Angaben über Brandalarmierungsanlagen vor, die bei Sicherheitsunternehmen aufgeschaltet sind. Eine Aufschlüsselung der einzelnen BMA nach Kriterien wie Bezirk, Unternehmen, öffentliche Einrichtung und Privathaushalt ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da diese Angaben nicht computergestützt ausgewertet werden können. 4. Wie viele Alarme haben diese Anlagen in den Jahren 2015 und 2016 (Stand 30.9.2016) jeweils ausgelöst und wie viele davon waren Fehlalarme ? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln. Im Hamburger Einsatzleitsystem der Polizei Hamburg (HELS) werden keine Fehlalarme , sondern nur Alarme aufgeschalteter ÜEA erfasst. Eine Differenzierung der Alarme nach Bezirken erfolgt bei der Polizei nicht. Für eine manuelle Auswertung müssten Datensätze in fünfstelliger Größenordnung einzeln gesichtet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Alarme aufgeschalteter ÜEA bei der Polizei: Zeitraum Alarme 01.01. bis 31.12.2015 832 01.01. bis 30.09.2016 672 Alarme/Fehlalarme aufgeschalteter BMA bei der Feuerwehr: Zeitraum Alarme davon Fehlalarme 01.01. bis 31.12.2015 2.733 1.840 01.01. bis 30.09.2016 2.293 1.544 Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6415 3 5. Wie viele Einsatzfahrzeuge und -kräfte rücken bei Alarmen von Unternehmen , öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten jeweils aus? Bei der Polizei werden bei Alarmen im Sinne der Frage grundsätzlich mindestens zwei Funkstreifenwagen mit jeweils zwei Beamten eingesetzt. Die Feuerwehr reagiert in Abhängigkeit von der Art und Nutzung des Gebäudes, in welchem die BMA ausgelöst wurde, mit folgenden Kräfteaufgeboten: - Krankenhäuser, Pflegeheime et cetera: ein Löschzug mit 16 Einsatzkräften. - Zu allen übrigen Objekten: eine Löschgruppe mit zehn Einsatzkräften. 6. Wie viele Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte haben in den Jahren 2015 und 2016 (Stand 30.9.2016) jeweils aufgrund von Fehlalarmen auf Basis welcher Maßnahmen (Rechnungen, Gebührenbescheide , Kostenfestsetzungen et cetera) und auf Grundlage welcher Rechtsvorschriften die entstandenen Kosten zu tragen gehabt? Bitte prozentual und absolut angeben. 2015 wurden 7.553 sowie bis zum 30. September 2016 5.559 Gebührenbescheide anlässlich eines Polizeieinsatzes einer ÜEA zugestellt. Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 2 Nummer 2 i.V.m. Anlage 1 Nummer 20.5.1 Gebührenordnung für Maßnahmen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (GebOSiO). Eine Differenzierung der Alarme nach Art des Anlagenbetreibers erfolgt bei der Polizei nicht. Bei der Anzahl der Gebührenbescheide lässt sich nicht zwischen bei der Polizei aufgeschalteten und nicht bei der Polizei aufgeschalteten ÜEA differenzieren. Insgesamt wurden im Jahr 2015 2.315 und bis zum 30. September 2016 1.566 Gebührenbescheide über Fehlauslösungen von bei der Feuerwehr und anderen Stellen aufgeschalteten Brandmeldeanlagen erlassen. Rechtsgrundlage dieser Gebührenbescheide sind die §§ 1 und 3 Absatz 1 Nummer 1, 4 Gebührengesetz (GebG) in Verbindung mit der § 2 Satz 2 Gebührenordnung für die Feuerwehr (GebOFw) und Ziffern 1.3, 7.1.2, 7.2 der Anlage zur GebOFw. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wie hoch sind die weiterzugebenden Kosten für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte jeweils? Die Höhe ergibt sich aus der GebOSiO und beträgt bei Polizeieinsätzen infolge Fehlalarms einer Brandmeldeanlage 150 Euro, bei Polizeieinsätzen infolge Fehlalarms einer ÜEA jeweils 200 Euro. Die Gebühren für Einsätze infolge der Fehlalarmierung durch eine BMA betragen gemäß Anlage zur Gebührenordnung der Feuerwehr: Jahr Gem. Ziffer 1.3.2. Einsatz je Löschgruppe Gem. Ziffer 1.3.3. Einsatz je Löschzug einschl. 1 weiteres Löschfahrzeug 2015 469 € 734 € 2016 487 € 763 € Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. 8. Wie viele derartige Gebühren und Kosten wurden in den Jahren 2015 und 2016 (Stand 30.9.2016) jeweils durch die Freie und Hansestadt Hamburg eingenommen und an welcher Stelle im Haushalt verbucht? Im Jahr 2015 ergaben sich Einnahmen aus Gebühren anlässlich eines Polizeieinsatzes infolge Fehlalarms einer ÜEA in Höhe von 1.318.000 Euro. Bis zum 30. September 2016 betragen die Einnahmen 981.000 Euro. Die Erlöse sind im Einzelplan 8.1 (Behörde für Inneres und Sport) veranschlagt und fließen dem Budget der Polizei zu. Gebühren nach Anlage 1 Nummer 20.5.2 GebOSiO für Polizeieinsätze infolge Fehlalarms von Brandmeldeanlagen werden von der Feuerwehr zusammen mit den eigenen Gebühren der Feuerwehr in einem Gebührenbescheid erhoben. Die Einnahmen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Drucksache 21/6415 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Zeitraum Feuerwehr Polizei Gesamt 01.01. bis 31.12.2015 1.146 T€ 305 T€ 1.451 T€ 01.01. bis 30.09.2016 791 T€ 201 T€ 992 T€ Die Einnahmen werden im Einzelplan 8.1, Aufgabenbereich 277 (Feuerwehr), Produktgruppe 27701 (Einsatzdienst Feuerwehr) als „Erlöse aus laufender Verwaltungstätigkeit “ verbucht. 9. Welche Institution bestimmt nach welchen Regelwerken, wann welche Kosten jeweils durch Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte zu tragen sind und hat dabei welches Ermessen zum Beispiel im Falle eines unverschuldeten Fehlalarms bei einem Unwetter? Für die Ausführung des Gebührentatbestands nach § 2 Absatz 2 i.V.m. der Anlage 1 Nummer 20.5.1 der GebOSiO ist die Polizei zuständig. Hinsichtlich der Gebührenerhebung handelt es sich um eine gebundene Entscheidung. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, ist kein Ermessen vorgesehen. Die Gebühren für Fehlalarme durch BMA werden durch die Feuerwehr Hamburg per Gebührenbescheid gemäß Gebührengesetz (GebG) in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Feuerwehr (GebOFw) geltend gemacht. Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 GebOFw sind Einsätze der Feuerwehr infolge eines durch eine BMA ausgelösten Fehlalarms abzurechnen. Einen Ausnahmetatbestand sieht die einschlägige Rechtgrundlage (§1 Absatz 2 Nummer 4 GebOFw) nicht vor. 10. Wie viele Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte haben gegen diese Weitergabe der Kosten in den Jahren 2015 und 2016 (Stand 30.9.2016) jeweils widersprochen und sind gegebenenfalls sogar gerichtlich dagegen vorgegangen? Wie war dabei die Erfolgsquote? Widerspruch und Klageverfahren aufgrund von Gebührenbescheiden infolge Fehlalarms einer ÜEA: Verfahren und deren Ausgänge 2015 2016 (bis 30.09.) Widerspruch Eingänge 112 98 Verfahrensausgang: Zurückweisung 43 16 Rücknahme 35 32 Einstellung 4 0 Stattgabe 22 22 noch offen 8 28 Quote zugunsten der Widersprechenden 21% 31% Klageverfahren 0 4 Verfahrensausgang: Zurückweisung 0 2 Rücknahme 0 1 Stattgabe 0 0 noch offen 0 1 Quote zugunsten der Kläger entfällt 0% Gebührenbescheide der Feuerwehr infolge Fehlalarms einer BMA: Zeitraum Anzahl Widersprüche Erfolgsquote 01.01. bis 31.12.2015 11 18 % (2 absolut) 01.01. bis 30.09.2016 5 20 % (1 absolut) Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen liegen für den Abfragezeitraum nicht vor.