BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6419 21. Wahlperiode 28.10.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 21.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Ist das Patientenwohl bei Asklepios gefährdet? Immer wieder erscheinen die Asklepios Kliniken in Hamburg mit Schlagzeilen in den Medien. Nach dem Strahlenskandal am AK St. Georg fand nun jüngst ein sogenannter Brandbrief der Ärzteschaft von St. Georg an den Ärztlichen Direktor der Unternehmensführung seinen Weg an die Öffentlichkeit. In diesem Brief soll unter anderem von einer „täglichen Gefährdung von Patienten und Mitarbeitern“ aufgrund von Organisationsverschulden die Rede sein. Es fände ein systematischer Abbau von Spezialisten und Chefärzten statt, so hört man. Die Stadt Hamburg verfügt bei den Asklepios Kliniken über eine Sperrminorität von 25,1 Prozent und hat damit erhöhten Einfluss auf die Leitung des Klinikkonzerns. Leider hat der Senat häufig aufgrund von unbefriedigender Informationspolitik viel zu spät reagiert, sodass zu befürchten ist, dass die zuständige Behörde auch dieses Mal zu lange untätig bleiben wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Antworten der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH (AKHH) wie folgt: 1. Seit wann sind der zuständigen Behörde die Vorwürfe, die in dem Brief von Ärzten erhoben werden, bekannt? Der zuständigen Behörde liegt der Brief der Ärztinnen und Ärzte der Asklepios Klinik (AK) St. Georg nicht vor. 2. Sind der zuständigen Behörde aus anderen Quellen Klagen über Gefährdung des Patientenwohls an den Asklepios Kliniken bekannt? Wenn ja, welche Quellen sind das und welche Kritikpunkte werden genannt? Hinsichtlich der Hämatologie/Onkologie der AK St. Georg sind der zuständigen Behörde Schreiben des Marburger Bundes LV Hamburg und des Berufsverbandes der niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland Regionalverband Hamburg e.V. zugegangen. In beiden Briefen wurde die personelle Situation in der hämatologisch/onkologischen Abteilung der AK St. Georg thematisiert. 3. Auf welche Weise nutzt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Sperrminorität von 25,1 Prozent aus, um auf die Unternehmensleitung einen positiven Einfluss im Sinne des Patientenwohls und der Versorgungssicherheit auszuüben? Siehe Drs. 21/4285. Drucksache 21/6419 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie bewertet die zuständige Behörde den Vorwurf, dem zufolge der Behandlungsstandard von Krebs- und Leukämiepatienten nicht mehr aufrechterhalten werden kann? Aus Sicht der zuständigen Behörde ist die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Krebs und Leukämie sowohl innerhalb der AKHH als auch in Hamburg gesamt sichergestellt. 5. Wie bewertet die zuständige Behörde den Vorwurf, dem zufolge die Mitarbeiter des AK St. Georg sich in einer massiven Belastungssituation befinden? Die zuständige Behörde äußert sich nicht zu Asklepios-internen Angelegenheiten. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 6. Wie bewertet die zuständige Behörde die angebliche Personalpolitik der Asklepios Kliniken, der zufolge ein massiver Abgang von Spezialisten nicht wieder ausgeglichen wird und infolgedessen angeblich nur acht statt 14 Ärzte und nur drei statt sechs Oberärzte auf einer Station arbeiten ? Hat die zuständige Behörde bereits überprüft, ob die oben genannten Zahlen den Tatsachen entsprechen und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Die zuständige Behörde hat die AKHH schriftlich dazu angehört: Nach Auskunft der AKHH werden Überlastungsanzeigen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr ernst genommen. Asklepios habe unmittelbar nach Eingang des Briefes Ende September 2016 reagiert. Zu diesem Zeitpunkt seien von 18 Stellen vier nicht besetzt gewesen. Die Abteilung sei personell verstärkt worden, sodass die von einigen Ärzten angezeigte Überlastung aus Sicht der AKHH heute nicht mehr bestehe. Es sei für eine Kompensation sowohl durch externe als auch durch interne Fachärzte gesorgt worden. Ende Oktober 2016 seien von 18 Stellen in der Abteilung rund 2,5 Stellen noch nicht besetzt. Ein reibungsloser Betrieb der Abteilung sei nach Auskunft der AKHH sichergestellt und es werde von dort erwartet, dass sich die Personalsituation zeitnah weiter verbessere. Die Versorgung für die Bevölkerung der Stadt mit hämatologischen Leistungen ist aus Sicht der AKHH gesichert. 7. Wie hat sich die Anzahl der Chefärzte bei Asklepios seit 2011 entwickelt ? Bitte nach Jahren auflisten. Nach Auskunft der AKHH hat sich die Anzahl wie folgt entwickelt: Dez 2011 Dez 2012 Dez 2013 Dez 2014 Dez 2015 Okt 2016 Chefärztinnen/ Chefärzte 118 117 115 117 119 122 Oberärztinnen/ Oberärzte 349 366 377 403 405 418 Gesamt 467 484 492 520 523 540 8. Wie erklärt sich der Abbau bei den Chefärzten? Entfällt. 9. Wie hat sich die Anzahl der Oberärzte bei Asklepios seit 2011 entwickelt ? Bitte nach Jahren auflisten. Siehe Antwort zu 7. 10. Wie erklärt sich der Abbau bei den Oberärzten? Entfällt. 11. Hat die zuständige Behörde bereits überprüft, ob der Vorwurf, dass Patienten abgewiesen wurden, den Tatsachen entspricht? Die AKHH hat dazu übermittelt, dass Patientinnen/Patienten, die einer dringenden stationären Behandlung bedürfen, zu jedem Zeitpunkt in der AK St. Georg aufgenommen worden sind. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6419 3 12. Sind der Betriebsrat und die Ärzte-Gewerkschaft Marburger Bund bereits über die Missstände informiert? Wenn ja, hat es bereits Gespräche der zuständigen Behörde mit dem Betriebsrat und dem Marburger Bund gegeben und zu welchen (Zwischen -)Ergebnissen ist man gekommen? Die zuständige Behörde geht nicht von einer Versorgungslücke für die entsprechenden Patientinnen und Patienten aus (siehe Antwort zu 4.). Die interne Information des Betriebsrates ist Angelegenheit der AKHH. Zum Marburger Bund siehe Antwort zu 2. Die zuständige Behörde führt derzeit Gespräche mit allen Verantwortlichen. 13. Welche anderen Maßnahmen hat die zuständige Behörde bisher veranlasst , um die erhobenen Vorwürfe zu untersuchen und gegebenenfalls – falls die Vorwürfe sich als berechtigt erweisen – Gegenmaßnahmen zu ergreifen? Die zuständige Behörde befindet sich mit der AKHH, der Asklepios Klinik St. Georg und anderen Beteiligten in Gesprächen. Maßnahmen zur Stabilisierung der Versorgungssituation sind bereits von der AKHH getroffen worden. 14. Welche weiteren Maßnahmen plant die zuständige Behörde in diesem Kontext? Abhängig vom Ergebnis der Gespräche wird die zuständige Behörde die weitere Entwicklung im Bereich der hämatologisch-onkologischen Situation im stationären Bereich in Hamburg engmaschig begleiten und gegebenenfalls reagieren. 15. Ist der zuständigen Behörde mittlerweile bekannt, ob eine Überlastungsanzeige des AK St. Georg vorliegt? Der zuständigen Behörde liegt in diesem Zusammenhang keine Überlastungsanzeige von Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeitern der AK St. Georg vor. Bei Überlastungsanzeigen handelt es sich im Übrigen um ein innerbetriebliches Instrument, das unterschiedliche Hintergründe haben kann, eine Anzeigepflicht bei der BGV besteht nicht. 16. Wie bewertet die zuständige Behörde die Zusammenlegung beziehungsweise Schließung von Abteilungen bei Asklepios aus dem letzten Jahr – insbesondere vor dem Hintergrund der jüngst bekannt gewordenen Vorwürfe in Bezug auf „Organisationsverschulden“? Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde keine Anhaltspunkte für ein Organisationsverschulden vor.