BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/642 21. Wahlperiode 09.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 01.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Ausfallzeiten beim Schulschwimmen Mit der Dekadenstrategie Sport wird im Bereich Schwimmen das Ziel verfolgt, die Wassersicherheit und Schwimmfähigkeit der Hamburger Kinder zu erhöhen . Das Schulschwimmen ist dabei ein wesentlicher Bestandteil, dieses Ziel zu erreichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Neukonzeption des Schulschwimmens (Drs. 20/8276) wurde mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 umgesetzt und betrifft alle Hamburger staatlichen Grundschulen, die Schwimmunterricht in einem Schwimmbad der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) oder dem Bad des Vereins Aktive Freizeit e.V. (VAF) durch qualifiziertes Personal des jeweiligen Dienstleisters erhalten. Regelhaft nehmen die Jahrgangsstufen 3 und 4 in einem Schwimmhalbjahr an 18 Schwimmeinheiten teil. Für den Fall, dass eine Schwimmeinheit nicht genutzt werden kann, stehen in Abhängigkeit von der Lage der Ferientage und Schulferien im Schulhalbjahr gegebenenfalls weitere Schwimmtermine als potenzielle Nachholtermine zur Verfügung. Im laufenden zweiten Halbjahr des Schuljahres 2014/2015 zum Beispiel stehen den Schulen aufgrund des späten Ferienbeginns neun weitere Wochentage für Nachholtermine zur Verfügung. Alle staatlichen Hamburger Schulen werden jährlich in einem Anschreiben der zuständigen Behörde aufgefordert, im Interesse eines möglichst hohen Schwimmlernerfolgs der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, dass die Schwimmtermine bei der Planung von schulischen Veranstaltungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden die Schulen auf die Möglichkeiten der Vereinbarung von Nachholterminen hingewiesen. Wenn Schwimmtermine seitens der Dienstleister (BLH, VAF) aus betrieblichen Gründen abgesagt werden, werden hierfür immer Nachholtermine angeboten. Wenn Schwimmtermine durch die Schulen abgesagt werden, werden auch hierfür in der Regel Nachholtermine innerhalb des jeweiligen Schulhalbjahres vereinbart. Ausgewertete Daten liegen für das erste Schulhalbjahr 2014/2015 seitens der BLH vor. Aufgrund der in der Antwort zu 1. und 2. genannten Daten ergibt sich eine Ausfallquote von 3,6 Prozent. Nach Auskunft von BLH werden die Nachholtermine statistisch nicht erfasst. Zu den Gründen des Unterrichtsausfalls siehe Antwort zu 5. Vom VAF liegen keine Daten vor, da diese personalbedingt in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage verfügbaren Zeit von dort nicht aufbereitet werden konnten. Bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen beziehen sich die statistischen Angaben daher ausschließlich auf den von BLH durchgeführten Schwimmunterricht . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat, teilweise aufgrund von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH), die Fragen wie folgt: Drucksache 21/642 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Schwimmstunden sind seit der Neukonzeption des Schulschwimmens ausgefallen? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler waren von diesen Ausfallzeiten betroffen? In den 19 Schwimmbädern der BLH, in denen verpflichtender Schwimmunterricht erteilt wird, nahmen im ersten Schulhalbjahr 2014/2015 insgesamt 12.000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 3 und 4 teil. Den Datenbankeinträgen zufolge konnten in diesem Zeitraum 381 von insgesamt 10.548 Schwimmeinheiten nicht wie geplant durchgeführt werden. Wie viele Schülerinnen und Schüler hiervon betroffen waren, lässt sich in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage verfügbaren Zeit nicht ermitteln, da von BLH nicht statistisch dokumentiert wird, wie viele der nicht planmäßig durchgeführten Schwimmeinheiten nachgeholt werden. Zur Ermittlung müssten die Teilnahmelisten des jeweiligen Schulhalbjahres der betroffenen Klassen an den Schulen nachträglich händisch ausgewertet werden. Ausgefallene Schwimmeinheiten werden in der Regel nachgeholt, siehe Vorbemerkung . 3. In welchen Grundschulen kam es zu Ausfallzeiten beim Schulschwimmen ? 4. In welchen Bädern kam es zu Ausfallzeiten beim Schulschwimmen? Im ersten Schulhalbjahr 2014/2015 kam es in allen für das Schulschwimmen eingesetzten Schwimmbädern der BLH zu Ausfallzeiten sowie in den in der Anlage aufgeführten Grundschulen. Zum Nachholen ausgefallener Schwimmzeiten und zur Ausfallquote siehe Vorbemerkung. 5. Was waren die Hauptgründe für die Ausfallzeiten? Hauptgründe für eine Absage des Schwimmunterrichts beziehungsweise für Ausfallzeiten waren: Schulfeste, Sportfeste, Projektwochen, Museumsbesuche oder andere schulische Veranstaltungen, Klassenausflüge oder Klassenreisen, Elternsprechtage, Lernentwicklungsgespräche oder schulische Konferenzen sowie Absagen durch BLH beziehungsweise VAF. 6. Konnten die ausgefallenen Schwimmstunden nachgeholt werden? Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums wurden die Schwimmstunden nachgeholt? Wenn nein, warum nicht? 7. Welche Maßnahmen plant der Senat um die Ausfallzeiten beim Schulschwimmen zukünftig zu reduzieren? Siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/642 3 Anlage Grundschulen, die von Ausfällen im Rahmen des obligatorischen Schwimmunterrichts im ersten Halbjahr des Schuljahres 2014/15 betroffen waren Clara-Grunwald-Schule Schule An der Glinder Au Schule Maretstraße Adolph-Diesterweg-Schule Schule An der Isebek Schule Marmstorf Albert-Schweitzer-Schule Schule An der Seebek Schule Marschweg Anton-Rée-Schule Allermöhe Schule Arp-Schnitger-Stieg Schule Max-Eichholz-Ring Fridtjof-Nansen-Schule Schule auf der Uhlenhorst Schule Mittlerer Landweg Fritz-Köhne-Schule Schule auf der Veddel Schule Molkenbuhrstraße Ganztagsgrundschule Am Johannisland Schule Bandwirkerstraße Schule Moorflagen Ganztagsgrundschule Sternschanze Schule Barlsheide Schule Nettelnburg Ganztagsschule Fährstraße Schule Bekassinenau Schule Neugraben Gorch-Fock-Schule Schule Bergstedt Schule Ochsenwerder Grundschule Am Heidberg Schule Bovestraße Schule Ohkamp Grundschule am Kiefernberg Schule Brehmweg Schule Oppelner Straße Grundschule Arnkielstraße Schule Brockdorffstraße Schule Potsdamer Straße Grundschule Eckerkoppel Schule Burgunderweg Schule Ratsmühlendamm Grundschule Franzosenkoppel Schule Carl-Cohn-Straße Schule Redder Grundschule Großlohering Schule Curslack-Neuengamme Schule Rellinger Straße Grundschule Hasenweg Schule Dempwolffstraße Schule Rönneburg Grundschule Hoheluft Schule Döhrnstraße Schule Rönnkamp Grundschule Horn Schule Eduardstraße Schule Rotenhäuser Damm Grundschule Islandstraße Schule Eenstock Schule Röthmoorweg Grundschule Kirchdorf Schule Ernst-Henning-Straße Schule Rungwisch Grundschule Lohkampstraße Schule Fahrenkrön Schule Sander Straße Grundschule Mendelstraße Schule Friedrich-Frank-Bogen Schule Scheeßeler Kehre Grundschule Neurahlstedt Schule Frohmestraße Schule Schnuckendrift Grundschule Nydamer Weg Schule Fuchsbergredder Schule Schulkamp Grundschule Sachsenweg Schule Fünfhausen-Warwisch Schule Strenge Grundschule St.Pauli Schule Furtweg Schule Tornquiststraße Grundschule Stübenhofer Weg Schule Genslerstraße Schule Traberweg Grundschule Thadenstraße Schule Grumbrechtstraße Schule Turmweg Grundschule Tonndorf Schule Hasselbrook Schule Wegenkamp Heinrich-Wolgast-Schule Schule Heidacker Schule Wildschwanbrook Katharinenschule in der Hafencity Schule Hinsbleek Stadtteilschule Alter Teichweg Loki-Schmidt-Schule Schule Hinter der Lieth Stadtteilschule am See Louise-Schroeder-Schule Schule Hohe Landwehr Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg Marie-Beschütz-Schule Schule Humboldtstraße Stadtteilschule Kirchwerder Max-Traeger-Schule Schule In der Alten Forst Stadtteilschule Poppenbüttel Rudolf-Roß-Grundschule Schule Iserbarg Stadtteilschule Winterhude Schule Altengamme-Deich Schule Iserbrook Theodor-Haubach-Schule Schule am Eichtalpark Schule Kamminer Straße Westerschule Finkenwerder Schule Am Sooren Schule Kapellenweg Schule An der Gartenstadt Schule Kerschensteinerstraße Quelle: Daten der zuständigen Behörde und der Bäderland Hamburg GmbH; Stand: 04.06.2015