BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6424 21. Wahlperiode 01.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 24.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Kooperation mit der DITIB – Wie ist die Situation in Hamburg? Am 5. September 2016 wurde in diversen Presseberichten bekannt, dass die nordrheinwestfälische Landesregierung ihre Kooperation mit der DITIB in Köln beendet hat. Den Äußerungen von Innenminister Ralf Jäger zufolge fiel diese Entscheidung, nachdem bekannt geworden war, dass die DITIB in einem Comic den Märtyrertod, durch den ein Muslim zum „Šahīd“ wird und sich damit nach islamischem Verständnis die höchste Stufe des Paradies verdient, verherrlicht.1 In diesem Zusammenhang erweist sich vor allem die Tatsache als brisant, dass der Comic im Rahmen des Kölner Präventionsprogrammes „Wegweiser“ entstand, das sich an Jugendliche richtet, die von einem Abdriften in den militanten Salafismus bedroht sind. In der daraufhin vom nordrhein-westfälischen Innenministerium geforderten Stellungnahme konnte keine „notwendige klare Neutralität bzw. ausreichende Distanz“ durch die DITIB festgestellt werden. Bei dem Vorwurf einer zu großen Nähe gegenüber islamistischen Äußerungen von islamischen Trägerverbänden in Deutschland handelt es sich um Kritik, mit der unlängst auch der DITIB-Landesverband Hamburg konfrontiert worden ist. In diesem Zusammenhang hat der CDU-Landesvorsitzende Roland Heintze gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ erklärt, erhebliche Zweifel daran zu haben, dass sich die DITIB zum Grundsatz der Neutralität des Staates bekennt und dessen Gesetze achtet.2 Vor dem Hintergrund dessen , dass der Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erklärt hat, dass „die religiöse Funktion von Imamen in Hamburger Moscheegemeinden nach Kenntnis des Senats sowohl auf der Grundlage von Arbeitsverträgen als auch ehrenamtlich sowie im Fall der DITIB aufgrund Entsendung von Mitarbeitern seitens des Türkischen Amtes für religiöse Angelegenheiten (Diyanet) wahrgenommen“3 wird, überrascht die Äußerung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, die DITIB auf „Staatsnähe“ zur Türkei überprüfen lassen zu wollen.4 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie sieht die Zusammenarbeit des Senats mit der DITIB gegenwärtig in Hamburg aus? 1 Confer Koran 3:169-170, 9:11, 22:58. 2 Confer Islamverträge – Kritik an „naiver“ Umsetzung. „Hamburger Abendblatt“, 5. September 2016. Seite 10. 3 Confer Drs. 21/4559. 4 Confer NRW beendet Zusammenarbeit mit DITIB. ZEIT ONLINE, 5. September 2016. Drucksache 21/6424 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) Welche Projekte dieser Art sind seit November 2012 auf den Weg gebracht worden? b) Wie sehen die dabei erzielten Ergebnisse aus? c) Wie hoch belaufen sich die finanziellen Aufwendungen, die der Senat zur Umsetzung solcher Projekte bislang auf sich genommen hat? d) Welche Projekte werden im Rahmen einer Kooperation zwischen DITIB und Senat gegenwärtig unterhalten? Seit November 2012 wurden im Rahmen der Förderrichtlinie „Ergänzende Maßnahmen zur Integrationsförderung von Zuwanderern in Hamburg“ die Projekte „Frauenbeauftragte für DITIB-Gemeinden in Hamburg“ (1. Januar bis 31. Dezember 2013) und „Soc-Pa – Information und Beratung von Migranten in den Moscheegemeinden DITIB Hamburg-Hamm/Billstedt“ (1. Oktober bis 31. Dezember 2013) neu auf den Weg gebracht. Nach Angaben des Trägers konnte die Einrichtung der Stelle einer Frauenbeauftragten im DITIB Verband Nord dazu betragen, eine an den spezifischen Belangen von Frauen orientierte Beratung zu ermöglichen. Das Projekt „Soc-Pa“ hat nach Trägerangaben viele Gemeindemitglieder erreicht, die vorher keine Beratungsangebote der sogenannten Regeldienste genutzt haben. Durch Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen, wie zum Beispiel der Gesundheitsberatung des Projektes MiMi (Mit Migranten für Migranten) und einer Vernetzung mit Regelangeboten, wie zum Beispiel den Integrationszentren, konnte das Projekt eine wichtige Lotsenfunktion zwischen Gemeindemitgliedern und Regeldiensten erfüllen. Für beide Projekte wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 12.260 Euro bereitgestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5841 und 21/3561. 2. In Artikel 6 des im November 2012 mit den islamischen Glaubensgemeinschaften in Hamburg geschlossenen Staatsvertrags heißt es, dass den Vertragspartnern, wozu auch der DITIB-Landesverband Hamburg gehört, ein Mitspracherecht an der Ausgestaltung der Lehrinhalte des Religionsunterrichts gewährt wird. Was ist in dieser Sache bereits auf den Weg gebracht worden? Siehe Drs. 21/5841, 21/4140, 21/4035 und 21/2581. 3. Wie steht der Senat zu der zunehmend auch von Experten wie der Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter geäußerten Kritik an der DITIB, der zufolge „durch diese Predigten, die oft einen explizit politischen Charakter besitzen, die Propaganda der türkischen Regierung in die Moscheen exportiert“5 wird? Das parlamentarische Fragerecht berechtigt zu Auskünften, nicht zu meinungsbildenden Stellungnahmen, von denen der Senat deshalb auch im vorliegenden Fall absieht. 4. Ist dem Senat dieses Phänomen bekannt? Falls ja, in welchen Fällen? Bitte einzeln anhand von Datum und Sachverhalt aufschlüsseln. 5. Welche Maßnahmen hat der Senat bislang unternommen, um auf dieses Phänomen zu reagieren? Der zuständigen Behörde ist bekannt, dass Predigttexte in DITIB-Moscheen zum Teil politische Inhalte aufweisen. Die Vorstellung, dass der Senat Einfluss auf Predigttexte nehmen könnte, ist weder rechtlich noch tatsächlich zutreffend. 5 https://www.bayernkurier.de/inland/16180-kritik-an-islamverband-ditib-waechst.