BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6425 21. Wahlperiode 01.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse (AfD) vom 24.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Universitäre Studiengangakkreditierung in Hamburg – Eine Bilanz Im Rahmen der durch den Bologna-Prozess initiierten Harmonisierung verschiedener Bachelor- und Masterstudiengänge hat man in Deutschland seit 2003 mit der sogenannten Systemakkreditierung begonnen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren, das zur internen „Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre für die gesamte Hochschule bzw. für studienorganisatorische Teileinheiten“ gedacht ist. Durch eine Kommission aus Lehrenden, Studierenden sowie verschiedenen Vertretern der Berufspraxis soll geprüft werden , „ob die formulierten Ziele in der Praxis tatsächlich erreicht werden und ob das Programm den Anforderungen genügt, die Politik und Wissenschaft für Bachelor- und Masterstudiengänge formuliert haben.“ Als zentrale Kriterien gelten dabei die Studierbarkeit sowie die Berufsrelevanz. Dem Akkreditierungsrat der Universität Hamburg zufolge werden gegenwärtig 14 verschiedene Studiengänge entsprechend betreut, während das Verfahren für einen weiteren bereits beantragt ist.1Von den zehn in Deutschland zugelassenen Akkreditierungsagenturen2 sind insgesamt drei an der Uni Hamburg involviert. Da die Akkreditierung eines Studiengangs in der Regel zwischen 10.000 und 15.000 Euro kostet, darf man annehmen, dass an der Universität Hamburg bislang bis zu 210.000 Euro aufgewendet worden sind.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Studiengänge an Hamburger Hochschulen sind bisher akkreditiert worden? Wie viele erfolglose Versuche hat es dabei gegeben? Bei der Beantwortung bitte nach folgenden Merkmalen differenzieren: a) Bachelor- und Master b) Zeitraum (nach Jahren) c) Den einzelnen Studiengängen 2. Welche Akkreditierungsagenturen waren jeweils zuständig? Wie wurden diese ausgewählt? Siehe zentrale Datenbank des Akkreditierungsrates unter http://www.hs-kompass.de/ kompass/xml/akkr/maske.html. Die Auswahl der Akkreditierungsagenturen erfolgt 1 Confer https://www.uni-hamburg.de/beschaeftigtenportal/services/qualitaetsmanagement/ studium-und-lehre/programmakkreditierung/akkreditierte-studiengaenge.html. 2 Confer http://www.akkreditierungsrat.de/index.php?id=agenturen. 3 http://www.e-fellows.net/Studium/Studiengaenge/Master/Wissenswertes-zum-Master/ Bachelor-und-Master-Akkreditierung. Drucksache 21/6425 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 eigenständig durch die Hochschulen unter Berücksichtigung der Qualität, des Profils (Akkreditierungsagenturen sind teilweise auf bestimmte Fächergruppen spezialisiert) sowie der Kosten. 3. Welche finanziellen Beträge wurden für die Akkreditierungsagenturen ausgegeben? 4. Welche sonstigen Kosten der Hochschulen beziehungsweise der Behörden sind für die Akkreditierungsverfahren entstanden? Was für ein Zeitaufwand ist dabei entstanden? Die Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates wird von den Ländern gemeinsam finanziert . Auf Hamburg entfielen dabei im Jahr 2016 10.591,78 Euro. Der Zeitaufwand für die Erstellung der Akkreditierungsunterlagen und die Begleitung der Akkreditierungsverfahren sowie für die behördliche Betreuung des Themas wird nicht gesondert erfasst und ist – unter anderem angesichts der Vielzahl der Verfahren an Hamburger Hochschulen – nicht mehr nachträglich ermittelbar. 5. Haben sich die Akkreditierungsverfahren im Sinne der Zielstellung bewährt? Ja. 6. Haben die Akkreditierungsverfahren einen Einfluss auf die Qualität der Lehre/Ausbildung? Falls ja, welchen? Ja, sie dienen der Qualitätssicherung durch eine externe Evaluation. Zugleich fördern sie den Diskurs unter den Studierenden und Lehrenden, wie sich die Qualität der Lehre steigern lässt. 7. Haben die Akkreditierungsverfahren einen Einfluss auf die Zahlen der Fachsemester bis zum Abschluss? Falls ja, welchen? Nein. 8. Haben die Akkreditierungsverfahren einen Einfluss auf die Studienerfolgsquote ? Falls ja, welchen? Im Rahmen der Akkreditierungsverfahren wird die Studierbarkeit der in Rede stehenden Studiengänge untersucht. Hierbei werden unter anderem die Studienplangestaltung , die studentische Arbeitsbelastung sowie die Prüfungsdichte und -organisation begutachtet.