BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6433 21. Wahlperiode 01.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 24.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Islamisches Zentrum Hamburg Medienberichten zufolge soll sich das vom Iran gesteuerte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) in den vergangenen Jahren an der „al-Quds- Demonstration“ in Berlin beteiligt und zur Teilnahme aufgerufen haben. Bei diesen Veranstaltungen wird die „Befreiung“ Jerusalems (al-Quds) von den „zionistischen Besatzern“ gefordert und üblicherweise werden weitergehende Vernichtungsdrohungen gegen Israel ausgesprochen. Regelmäßig kommt es zu Hassparolen gegenüber dem Staat Israel und Solidaritätsbekundungen für die Terrororganisation Hisbollah. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Was ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde über eine derartige Betätigung des IZH oder seiner Mitglieder im Jahr 2016 und in den Vorjahren bekannt? Bitte jahresweise darstellen. Bei dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) handelt es sich um ein Beobachtungsobjekt des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg. Die dem LfV Hamburg vorliegenden, öffentlich darstellbaren Informationen über die Beteiligung des IZH an den Berliner Al-Quds-Demonstrationen wurden jeweils in den seit 1993 publizierten jährlichen Verfassungsschutzberichten des LfV Hamburg und in den Drs. 18/3074, 20/5225, 20/8895 und 20/12827 mitgeteilt. Detailliertere Angaben zum Erkenntnisstand des LfV Hamburg können aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss gemacht werden, um der Gefahr von Rückschlüssen auf Arbeitsweise und Einblickstiefe des LfV Hamburg und der damit verbundenen unverhältnismäßigen Erschwerung einer künftigen Beobachtung vorzubeugen. 2. Inwieweit ist das IZH an den Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DITIB-Landesverband Hamburg, SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg und dem Verband der Islamischen Kulturzentren gebunden? Der Vertrag gilt für die vertragschließenden Verbände und ihre Mitgliedsorganisationen . 3. Inwieweit ist die Teilnahme an einer „al-Quds-Demonstration“ nach Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde mit dem oben genannten Vertrag vereinbar? 4. Wenn die Teilnahme einen Verstoß gegen den oben genannten Vertrag darstellt, welche Folgen hat dies für das IZH und die SCHURA? Drucksache 21/6433 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wann, durch wen und mit welchen Ergebnissen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in dieser Sache Gespräche mit dem IZH und der SCHURA geführt? Siehe Antwort zu 1. und Drs. 20/5649. Senat und Bürgerschaft war bei Aufnahme der Verhandlungen über vertragliche Vereinbarungen mit islamischen Verbänden im Jahre 2006 und bei Abschluss und Zustimmung zu dem Vertrag in den Jahren 2012 und 2013 bekannt, dass Mitgliedsorganisationen der SCHURA unter anderem aufgrund der in Rede stehenden Aktivitäten einer Beobachtung des LfV Hamburg unterliegen. In einer Gesamtbewertung der religions-, integrations- und allgemein gesellschaftspolitischen Implikationen sind die Vertragsverhandlungen trotz dieser Problematik betrieben und zu einem Abschluss gebracht worden. Im Laufe des Verhandlungsprozesses hat der Senat den Verhandlungspartnern gegenüber verdeutlicht, dass er in keiner Weise bereit wäre, seine sicherheitsbehördlichen Aktivitäten im Lichte vertraglicher Beziehungen zu relativieren. Umgekehrt haben sich im Zeitverlauf Entwicklungen auf der religionsgemeinschaftlichen Seite ergeben, die gewisse Einschränkungen behördlicher Überwachungsmaßnahmen zuließen (vergleiche Protokollerklärung zum Protokoll des Verfassungs- und Bezirksausschusses Nummer 20/18 vom 26. März 2013). Der Senat wird die Entwicklungen weiterhin verfolgen.