BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6439 21. Wahlperiode 01.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 24.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Richtlinie zur Förderung von innovativen Hafentechnologien Am 19. September 2016 startete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Aufruf zur Einreichung von Anträgen unter der „Förderrichtlinie innovative Hafentechnologien (IHATEC)“. Insgesamt sollen dafür in den nächsten fünf Jahren bis zu 64 Millionen Euro bereitgestellt werden. Das Förderprogramm IHATEC richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung , außeruniversitäre Einrichtungen und Ingenieurbüros. Aus Sicht des Senats kann die IHATEC dazu beitragen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Häfen zu erhalten und diese durch die Nutzung neuer Technologien weiter zu erhöhen.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Förderrichtlinie innovative Hafentechnologien (IHATEC) soll dazu beitragen, den Güterumschlag, die Abfertigung von Passagieren in den Häfen und den Zu- und Ablaufverkehr zu optimieren sowie die Umschlagsleistungen der Hafenterminals zu erhöhen, den Verkehrsfluss zu verbessern und Staus und Engpässe auf und zwischen den Hafenterminals und an den Hafenstandorten zu vermeiden. Darüber hinaus soll das Förderprogramm helfen, die Logistikketten und die Vernetzung von Produktion und Logistik zu optimieren, Produktinnovationen und neue Hafentechnologien einzuführen und zu verbreiten, die digitale Infrastruktur zu verbessern, die stärkere Nutzung der IT in den Häfen und den Logistikketten voranzutreiben sowie die IT-Systeme und IT-Sicherheit weiterzuentwickeln. IHATEC soll die Schaffung neuer Arbeitsplätze und den Erhalt bestehender Arbeitsplätze in den Kontexten neuer technologischer Entwicklungen unterstützen und die Entwicklung innovativer Hafentechnologien fördern, die zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes beitragen. Bei IHATEC handelt es sich um eine fortgeschriebene Förderrichtlinie des Bundes, die bereits bei den Verbänden der Wirtschaft sowie zahlreichen Hafenakteuren bekannt ist. Gleichwohl hat und wird die zuständige Behörde anlassbezogen Antragsberechtigte über die Förderrichtlinie informieren. Städtische Unternehmen für forschungs- und anwendungsorientierte Entwicklungsprojekte, die antragsberechtigt sind, den Zweck der Förderrichtlinie erfüllen und förderfähige Vorhaben sind, können nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt bekommen. Die Frist zur Antragstellung ist noch nicht abgeschlossen. Über die Anzahl der Anträge liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor. Wie der Fragesteller in seiner Vorbemerkung ausführt, richtet sich das Förderprogramm IHATEC nur an bestimmte Antragsberechtigte. IHATEC richtet sich nicht an Anstalten des öffentlichen Rechts, sodass die HPA aus diesem Programm keine Mittel beantragen konnte. 1 Vergleiche Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5262 vom 19.07.2016. Drucksache 21/6439 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Weitere Details können der Förderrichtlinie entnommen werden: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Wasser/foerderricht linie-ihatec.pdf?__blob=publicationFile. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Anträge zur IHATEC sind bisher von Hamburger Unternehmen , Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitären Einrichtungen und Ingenieurbüros beim Ministerium eingegangen ? 2. Hat die HPA Mittel aus der IHATEC beantragt? Wenn ja, wann und in welcher Höhe und für welches konkrete Projekt? 3. Wie können städtische Unternehmen wie die HHLA und wie kann die HPA von der Richtlinie profitieren, insbesondere um a. das Umschlagaufkommen sowie b. die Abfertigung von Passagieren besser zu bewältigen, c. Umschlagsleistungen der Terminals zu erhöhen, d. Staus auf und zwischen den Terminals zu vermeiden und e. Logistikketten effizienter zu gestalten? 4. Welche Projekte der HPA könnten in den Anwendungsbereich der Richtlinie IHATEC fallen und nach den folgenden Schwerpunkten gefördert werden: a. Technische Innovationen zur Optimierung des Güterumschlags und für die Abfertigung von Passagieren, b. Optimierung der Lagerhaltung, c. Innovative und informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen, d. Informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0), e. Verbesserung der IT-Sicherheit, f. Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion, g. Technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung? Welche Fördermittel in welcher Höhe könnten dazu beim Bund beantragt werden? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Vorhaben aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag aus den Bereichen a. 3-D-Druck-Strategie des Senats und b. die angekündigte wissensbasierte Gründerplattform sowie c. smartPORT-Projekte könnten von den Förderschwerpunkten der Richtlinie profitieren? Was müsste der Senat beziehungsweise die jeweils zuständige Behörde tun, um für 3-D-Druck-Strategie, die wissensbasierte Gründerplattform und smartPORT Fördermittel aus der IHATEC zu erhalten? Siehe Drs. 21/5262 und Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6439 3 6. Für welche Projekte von smartPORT sind beziehungsweise werden Fördermittel aus der IHATEC beantragt? Inwieweit ist die HPA in die Beantragungen eingebunden? Siehe Vorbemerkung. 7. Welchen Umsetzungsstand hat die angekündigte 3-D-Druck-Strategie des Senats? Welche finanziellen Mittel aus dem Haushalt hat der Senat für die Umsetzung eingeplant? Welche Probleme gibt es bei der Umsetzung der 3-D-Druck-Strategie? Die 3-D-Druckstrategie wird derzeit im Rahmen des Masterplans Industrie erarbeitet. Die notwendigen Abstimmungen dauern noch an. Im Übrigen siehe Drs. 21/5526 und 21/4782. 8. Wie ist der aktuelle Stand zu den Planungen für eine wissensbasierte Gründerplattform? Wie weit ist die Entwicklung eines Konzeptes und wie werden Start-ups und die Hamburger Existenzgründerinitiative (H.E.I.) einbezogen? Wann wird es eine Ausschreibung anhand welcher Kriterien geben? Welche Kosten sind aus dem Haushalt 2015/2016 dafür vorgesehen? Für die Einrichtung der wissensbasierten Gründungsplattform wird derzeit das Feinkonzept erarbeitet, das auch ein Modell zur Ausgestaltung des Betriebs und die Vorlage eines ausschreibungsfähigen Lastenhefts einschließt. Weiterhin wird dies auch eine belastbare Schätzung über die Kosten der Ausschreibung umfassen, die derzeit noch nicht beziffert werden können. Im Übrigen siehe Drs. 21/5262. 9. Inwieweit wird der Senat nun auf Hamburger Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, außeruniversitäre Einrichtungen und Ingenieurbüros zugehen, um über diese Richtlinie und die damit verbundenen Förderungen zu informieren? Wird es weitergehende Maßnahmen geben, die über die Information der Verbände der Wirtschaft und die HPA hinausgehen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.