BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6444 21. Wahlperiode 01.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Westenberger (CDU) vom 25.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Handwerker- und Gewerbehof Offakamp Im „Masterplan Handwerk 2020“ ist die Errichtung eines Handwerker- und Gewerbehofs, der „Meistermeile“ am Offakamp nach Münchener Vorbild vorgesehen . Zu günstigen Mietkonditionen sollen modern ausgestattete Produktionsflächen in Zentrumsnähe entstehen, um Handwerksbetrieben einen Verbleib sowie kurze Wege innerhalb der Hamburger Stadtgrenzen zu ermöglichen. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 der Freien und Hansestadt Hamburg, Einzelplan 7.0, hier 4.3.1 Vorwort zum Aufgabenbereich 270 Innovations- und Strukturpolitik, Mittelstand , Hafen – 270.03 Strukturpolitik, Mittelstand, Dienstleistung, heißt es: „Ziel des „Masterplan Handwerk 2020“ ist es, eine erfolgreiche Entwicklung des Handwerks in Hamburg zu fördern, den Handwerksbetrieben attraktive Rahmenbedingungen zu bieten und damit den Standort Hamburg insgesamt zu stärken.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Erforderlichkeit von modern ausgestatteten Produktionsflächen, zudem noch in zentraler Lage und zu günstigen Mietkonditionen, wird in der Drs. 21/4849 ausführlich erläutert. Die dort dargestellten Wirtschaftlichkeitsberechnungen, insbesondere auch der Businessplan, bilden weiterhin den Projektrahmen des Handwerker- und Gewerbehofs „Meistermeile“ am Offakamp. In der Vorvermarktungsphase hat sich herausgestellt , dass zwar ein großes Interesse seitens der Handwerksbetriebe besteht, die nicht exakt zu treffende zeitliche Aussage hinsichtlich des Fertigstellungs- und Bezugstermins gleichwohl der mittelfristigen Planung der in der Regel kleinen und mittelständischen Handwerksbetriebe entgegensteht. Die Drs. 21/4849 versetzt die handelnden Akteure in die Lage, die erforderlichen Zeitpläne zu konkretisieren, sodass durch die damit gegebene Planungssicherheit ein deutlicher Anstieg der Vormietverträge zu erwarten ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Handwerkskammer Hamburg und der Sprinkenhof GmbH wie folgt: 1. In welchem Stadium befindet sich das Bauvorhaben? Welcher Zeitplan ist wann für die Inbetriebnahme des Vorhabens aufgestellt worden und wann ist mit Fertigstellung des Projekts zu rechnen? Die Bestandsgebäude sind abgebrochen, das Baufeld ist beräumt, die Kampfmittelverdachtsflächen sind teilweise beräumt. Derzeit finden noch Arbeiten zur Kampfmittelberäumung statt. Es gab im Laufe der Konkretisierung fortgeschriebene Zeitpläne, Drucksache 21/6444 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die entsprechend der sich verändernden Sachlagen angepasst worden sind. Die Fertigstellung erfolgt 27 Monate nach Erteilung der Teilbaugenehmigung für die Erstellung der Baugrube, die Baugenehmigung muss dabei spätestens zwei Monate nach der Teilbaugenehmigung erteilt werden. Derzeit ist von einer Fertigstellung Anfang 2019 auszugehen. 2. Liegen die laut Drs. 21/4849 notwendige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Zustimmung der Nachbarn bezüglich der Bauhöhenüberschreitung um rund 4 Meter und die dafür notwendige Baugenehmigung nunmehr vor? Wenn ja, sind weitere Widersprüche von bisher nicht an dem Widerspruchsverfahren beteiligten Nachbarn hinsichtlich der Befreiungen in der neuen Baugenehmigung zu befürchten? Wenn nein, warum nicht und welcher Zeitplan wird hier vorausgesetzt? Die Baugenehmigung ist noch nicht erteilt, sodass auch die angesprochene Befreiung bislang nicht erteilt worden ist. Antragstellerin, Bezirksamt und Nachbarn stehen kurz vor dem Abschluss einer nachbarschaftlichen Vereinbarung. Die Erteilung einer Teilbaugenehmigung für Bodenarbeiten und Baugrube ist nach Abschluss der nachbarschaftlichen Vereinbarung zu erwarten. 3. Haben sich seit dem 8. September 2016 Änderungen in Bezug auf die erforderliche Sanierung des Bodens ergeben? Wenn ja, welche sind dies und welche Auswirkungen hat dies auf die Baukosten? Wenn nein, ist im weiteren Verlauf mit entsprechenden Veränderungen zu rechnen? Bitte jeweils in der Kostenermittlungsstufe der Drs. 21/4849 oder einer anderen geeigneten Tabelle differenzieren. Es haben sich keine Änderungen ergeben. Änderungen könnten sich grundsätzlich bei Auswertungen von Bodendeklarationen, also der Untersuchung des entnommenen Bodens, ergeben. 4. Wie schätzt der Senat die weitere Entwicklung des Projekts in puncto Baugenehmigung, Bodensanierung, Finanzierung und Auslastung ein? Bitte einzeln mit Zeithorizonten aufschlüsseln. Die für Bodenarbeiten und Baugrube erforderliche Teilbaugenehmigung soll nach Abschluss der nachbarschaftlichen Vereinbarung erteilt werden. Die Erteilung der Baugenehmigung ist für spätestens Ende Januar 2017 geplant. Die Bodensanierungen können unmittelbar nach Erteilung der Teilbaugenehmigung beginnen. Für die Bodensanierungen sind insgesamt fünfeinhalb Monate im Gesamtterminplan vorgesehen. Hinsichtlich der Finanzierung hat sich gegenüber den Ausführungen in der Drs. 21/4849 kein neuer Sachstand ergeben. Hinsichtlich der zukünftigen Ausnutzung, also gezeichnete Vormietverträge und qualifizierte Interessensbekundungen, siehe Antwort zu 5. und 6. 5. Wurde das Projekt ohne das angestrebte Ziel einer Vorvermietung von mindestens 80 Prozent der Flächen dennoch begonnen? Wenn ja, warum? 6. Wie hat sich die sogenannte Vorvermietungsquote seit der Drs. 21/4849 und seit dem 8. September 2016 entwickelt? Welche Betriebe werden laut Vorverträgen ansässig sein? Bitte jeweils nach Zeiträumen, Branchen und Quadratmetern sowie in Prozent beziehungsweise total aufschlüsseln . Nicht alle Mietinteressenten haben unmittelbar einen Vormietvertrag unterzeichnet. Im weiteren Fortgang des Projekts haben einige Betriebe trotz großen Interesses einen anderen Standort bezogen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6444 3 Die Drs. 21/4849 ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Meilenstein, der zusammen mit der in Kürze zu erwartenden Baugenehmigung und dem folgendem Baubeginn die erforderliche Konkretisierung herstellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Vorvermietungsanteil (ohne Flächen im Untergeschoss und Gemeinschaftsflächen): Stand 09.06.2016 Stand 01.09.2016 Stand 18.10.2016 21,96 % 30,56 % 30,01 % Aufschlüsselung nach Branchen und Quadratmetern: Branche/Gewerk Größe der Einheit in m² Anteilig in % Vorvermietung Abfallentsorgung 38,29 0,92 Bau 207,56 5,01 Bäcker 132,60 3,20 Dachdecker 315,16 7,61 Dental-Labor 294,29 7,11 Elektrotechniker 449,96 10,87 Fliesen- Platten- Mosaikleger 53,66 1,29 Glasbläser 61,20 1,48 Glaser 207,56 5,02 Goldschmied 77,26 1,86 Hausmeisterservice 38,28 0,92 Installateur u. Heizungsbauer 67,45 1,63 Kälteanlagenbauer 174,56 4,22 Licht/Optik 469,91 11,35 Maler und Lackierer 123,78 2,99 Metallbauer 123,52 2,98 Parkettleger 164,72 3,98 Restauration Kfz 223,82 5,41 Tischler 141,10 3,41 Werbetechnik 480,61 11,61 Zahntechniker 295,38 7,13 4.140,67 von 13.495,81 30,68 inkl. Stellplatzflächen Flächen inklusive Stellplatzflächen UG Darüber hinaus liegen Interessensbekundungen weiterer Unternehmen vor, so für insgesamt 36,1 Prozent der Flächen Vorvermietungsverträge beziehungsweise Mietinteressensbekundungen vorliegen. Der in der Drs. 21/4849 genannte Stand vom Februar 2016 liegt mit 38 Prozent der vermietbaren Werkstattflächen etwas höher. Der Grund hierfür liegt darin, dass einige Betriebe zwischenzeitlich anders disponiert haben. 7. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden wann im Rahmen der Akquise und der Bewerbung für die Vorvermietung des Projekts zur Auslastungssteigerung durch welche Stelle vorgenommen? Wie viele Stellen in welcher Institution stehen für diese Maßnahmen zur Verfügung ? Bitte einzeln aufschlüsseln nach den zuständigen Stellen. Der Handwerker- und Gewerbehof „Meistermeile“ steht in der Vermarktung der Handwerkskammer , die sich seit Vermarktungsstart im Jahr 2014 der nachfolgenden Marketinginstrumente und -kanäle bedient: - Erstellung von Flyern, Roll-Ups, Anzeigen, Pressetexten und Social-Media- Kurzmeldungen - Einrichtung der Internetseite www.meistermeile.de - Versand von vier projekteigenen Newslettern Drucksache 21/6444 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 - Produktion eines Werbefilms als Web-Video - Laufende Vermarktung und Berichterstattung in den Handwerkskammer-Medien - Bestückung städtischer Litfaßsäulen mit Plakaten - Zweiwöchige Schaltung eines Radio-Spots im Mai 2015 - Projekt-Flyer als Beileger in der Handwerkskammerzeitung „NordHandwerk“, Ausgabe 07-08/2015 - Anzeige im „Eimsbüttler Wochenblatt“ am 5. August 2015 - Anzeigenschaltung bei Immonet - Artikel in „Hamburger Abendblatt“-Beilage „Handwerk im Norden“ am 9. September 2015 - Telefonmarketing (über Dienstleister mit circa 600 Adressen) Dezember 2015/ Januar 2016 Außerdem haben folgende Veranstaltungen stattgefunden: - Anwohner-Informationsveranstaltung am 18. November 2014 - Vorstellung in der Landespressekonferenz am 16. Dezember 2014 - Interessenten-Event vor Ort am 28. Januar 2015 (Versand Einladungen an circa 3.600 Betriebe) - Info-Markt vor Ort am 29. Mai 2015 (Versand Einladungen an circa 3.600 Betriebe, 375 Litfaßsäulen-Plakate, Radio-Spot) - Info-Lounge am 9. Februar 2016 am Nedderfeld in Kooperation mit der Investitions - und Förderbank (IFB), der Bürgschaftsgemeinschaft und den Kreditinstituten (Versand wie oben, Verteiler von Veranstaltungspartnern) - Weitere Projektpräsentationen in Gremien, Ausschüssen und (bezirklichen) Veranstaltungen der Handwerkskammer Aufseiten der Handwerkskammer stehen für diese Maßnahmen im Bereich Standortberatung eine Stelle Beratung mit einem Stellenanteil von 50 Prozent sowie eine Leitungsstelle mit einem Anteil von 25 Prozent zur Verfügung. Darüber hinaus wird im Bereich der Vermarktungsaktivitäten mit der Agentur superurban zusammengearbeitet . 8. Welche Bearbeitungszeiten der Anfragen für den Abschluss eines Mietvertrages legt die Sprinkenhof GmbH vom Zeitpunkt der Interessenbekundung oder der Akquise bis zum Abschluss der Vorverträge zugrunde ? Innerhalb einer Woche nach dem persönlichen Gespräch mit dem Mietinteressenten erhält dieser ein Angebot. Der Vormietvertrag wird innerhalb der gleichen Frist erstellt und steht in Abhängigkeit zum Zeitpunkt der Zusage des Interessenten. 9. Wie sehen diese Vorverträge aus? Der bislang verwendete Vormietvertrag beinhaltet bereits die für den anschließenden Mietvertrag wesentlichen Inhalte zu Größe des Mietobjekts und Höhe der Miete und bildet somit für die Interessenten einen verlässlichen und kalkulierbaren Rahmen. Neben standardisierten Inhalten, wie Mietzeit und Schriftformerfordernissen, wird die besondere Rolle der Handwerkskammer als Vermittlerin beschrieben. Der Vormietvertrag regelt zudem das Rücktrittsrecht für die Vertragsparteien. Aufgrund der Entscheidung der Bürgerschaft zur Drs. 21/4849 sind wesentliche Inhalte des bislang verwendeten Vormietvertrags überholt, sodass dieser aktuell eine Überarbeitung erfährt. 10. Wann sollen die Vorverträge in endgültige Mietverträge umgewandelt werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6444 5 Die Vormietverträge werden umgewandelt, sobald der konkrete Mietbeginn benannt werden kann. 11. In welchem Umfang wird das Projekt Handwerker- und Gewerbehof zwischen der BWVI, der Sprinkenhof GmbH und der Handwerkskammer bezüglich der Akquise und Vermarktung koordiniert? Sobald sich Mietinteressenten bei der Handwerkskammer melden, wird ein gemeinsamer Gesprächstermin zwischen Interessenten, Handwerkskammer und Sprinkenhof GmbH vereinbart. Wie bereits praktiziert, werden auch zukünftig Veranstaltungen in Absprache zwischen der zuständigen Behörde, Handwerkskammer und Sprinkenhof GmbH durchgeführt. Weiterhin finden regelmäßige Koordinierungsrunden zwischen Handwerkskammer, Sprinkenhof GmbH und der BWVI statt, angelegentlich auch mit Teilnahme des Bezirksamts Eimsbüttel. 12. Welchen Zeitplan haben sich alle genannten und möglichen weiteren Beteiligten zur Auslastung von zunächst 80 Prozent und später zur tragfähigen wirtschaftlichen Auslastung des Projekts auferlegt? Wie sieht eine tragfähige wirtschaftliche Auslastung aktuellen Berechnungen zufolge nach welcher Einschätzung von welcher Stelle oder welchem Amt oder welcher Behörde in Hamburg aus? Bitte einzeln aufschlüsseln. Siehe Drs. 21/4849. Es wird weiterhin eine Vermietungsquote von 92,5 Prozent unterstellt , die mit den Inhalten des Businessplans korrespondiert. Die Vermarktungsaktivitäten in den kommenden zwei Jahren, der Beginn der Bautätigkeit vor Ort und die Planungssicherheit für die Mietinteressenten werden der Vermarktung einen spürbaren Schub verleihen. Angesichts des bisherigen Planungsverlaufs und der stetigen Nachfrage wird damit gerechnet, dass die Vormietungsquote in den kommenden zwei Jahren kontinuierlich und deutlich gesteigert werden kann. Wann eine Vollvermietung erreicht werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorhersagen. 13. Wann fällt welche Stelle oder welches Amt in Hamburg auf Grundlage welcher Expertise und anhand welcher Auslastungsmarge die Entscheidung über eine Öffnungsklausel im Zuwendungsbescheid, die auch eine Vermietung an kleine und mittlere Gewerbetreibende zulässt, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind? Welche zukünftige Quartiersprägung mutmaßt der Senat in diesem Fall, insbesondere vor dem Hintergrund der Nähe zur Automeile? Ist der oben zitierte Leitsatz zum „Masterplan Handwerk 2020“ für das Projekt hier noch anwendbar? Da der Fertigstellungstermin für 2019 vorgesehen ist, wird derzeit davon ausgegangen , dass der Handwerker- und Gewerbehof annähernd vollständig mit Handwerksbetrieben belegt werden kann. Die Möglichkeit einer Öffnungsklausel „in dem von der BWVI zu erstellenden Zuwendungsbescheid“ ist bereits in der Drs. 21/4849 beschrieben . BWVI, Handwerkskammer und Sprinkenhof GmbH sind einig, dass der Anwendung dieser Klausel, die für produzierende Unternehmen außerhalb der Handwerksrolle vorgesehen ist, eine Einzelfallprüfung zugrunde liegen muss. Ein Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung der sogenannten Automeile Nedderfeld wird nicht gesehen. Angesichts des Interessentenaufkommens aus dem Handwerk ist davon auszugehen, dass sich die Meistermeile zu einem attraktiven Standort für das Hamburger Handwerk entwickeln und auch die im Masterplan verfolgte Zielsetzung erfüllt wird, sodass der zitierte Leitsatz für das Projekt nach wie vor anwendbar ist.