BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6453 21. Wahlperiode 01.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 25.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Einzelplan 4. im Haushalt 2017/2018 – Förderung und Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt (III) „Die ökonomische und gesellschaftliche Teilhabe der Hamburgerinnen und Hamburger über eine aktive Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik zu unterstützen , ist Ziel des Senats“, so laut Einzelplan des Teilplans 4.4. des Aufgabenbereichs 255 Arbeit und Integration. Demnach verfolgt der Senat das Ziel, den Bedarf an Fachkräften zu decken, dem demografischen Wandel zu begegnen und gute Arbeit zu fördern. Dabei soll der Fokus auf der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt liegen. Hamburgs Bürgerinnen und Bürger sollen nicht längerfristig und dauerhaft arbeitslos sein, so der Senat weiter. Oberste Priorität ist, arbeitslose Menschen in sozialversicherungspflichtige und tariflich entlohnte Beschäftigung zu vermitteln. Schwerpunkte sind unter anderem gute und effektive Arbeitsvermittlung , Deckung des Fachkräftebedarfs durch Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitslosen, die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes für besonders benachteiligte Arbeitslose und Langzeitarbeitslose sowie die arbeitsmarktliche Integration für Flüchtlinge (Projekt W.I.R). Es soll die gesamte Bandbreite an arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen von Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Agentur für Arbeit Hamburg effektiv und effizient genutzt werden. Mithilfe von Landesarbeitsmarktmitteln und dem Europäischen Sozialfonds werden die (bisherigen) Programme der Arbeitsagentur und Jobcenter t.a.h. sinnvoll ergänzt. Jobcenter t.a.h. arbeitet im Rahmen des sogenannten Planungsprozesses der Bundesagentur für Arbeit in mehreren Phasen ihre sogenannte Zielplanung für das jeweilige kommende Jahr aus. Diese mündet schlussendlich in eine Zielvereinbarung. Demnach gibt es Schätzwerte der Eintritts- und Budgetplanung im Bereich von arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und den Personal- und Verwaltungskosten. Hier stellt sich die Frage nach den Auswirkungen und Planungen der einzelnen Haushaltsjahre der Stadt Hamburg. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. Nach der Drs. 21/5929 (Fragen 16. – 18.) werden die Jobcenter über die IT-Pauschale finanziert. Laut Senat entstehen in 2016 – 2018 Kosten in Höhe von 875.000 Euto. Die zuständige Fachbehörde ist mit 15,2 Prozent über den kommunalen Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten beteiligt. Wie hoch belaufen sich die Kosten davon für: Drucksache 21/6453 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. den Kauf neuer Software jeweils in den einzelnen Jahren? b. Installationskosten? c. Wartungskosten? 2. Wie hoch war die IT-Pauschale jeweils in den Jahren 2015 und 2016 und in welcher Höhe in Prozent war die zuständige Fachbehörde jeweils an den Kosten beteiligt? Eine weitere Aufschlüsslung der Gesamtsumme im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Die Summe von 875.000 Euro in den Jahren 2016 – 2018 bezieht sich auf die begleitenden Kosten zur Einführung der eAkte im Jobcenter und steht nicht im Zusammenhang mit der IT-Pauschale. Eine Aufschlüsselung der Kosten für die zentral verwalteten IT-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Hinsichtlich der „IT-Pauschale“ wird entsprechend auf die §§ 12 und 20 der „Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung – VKFV)“ verwiesen. Die Bekanntmachung der jährlichen Änderung des Kostensatzes nach § 20 der VKFV erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Im Jahr 2015 betrug der Kostensatz nach § 20 Satz 1 VKFV je Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtung monatlich 281,62 Euro. Im Jahr 2016 beträgt der Kostensatz nach § 20 Satz 1 VKFV je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 251,14 Euro. (Quelle: Bundesanzeiger). 3. Wie begründen sich die gleichbleibenden Erlöse der Produktgruppe 25502 Arbeitsmarktpolitik – Pers.- und Verw.kosten Jobcenter t.a.h. im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 Einzelplan 4 (Seite 110) für den Plan 2017 und folgende bei gleichzeitig steigenden Kosten? Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahren wurden im Wesentlichen keine Eckwerterhöhungen für die Veranschlagung 2017/2018 vorgenommen, sodass der Saldo aus Erlösen (Erstattungen des Bundes) und den sonstigen Kosten (KFA) im Wesentlichen unverändert ist. Lediglich im Kontenbereich „Personalkosten“, führten die Tarifsteigerungen und die in erheblichem Umfang neu ermittelten Pensionsrückstellungen zu entsprechenden Eckwerterhöhungen. 4. Die Bundesagentur für Arbeit erstellt im Rahmen ihres Planungsprozesses für das kommende Jahr und in mehreren Phasen ihre sogenannte Zielplanung, welche anschließend zu Beginn eines neuen Jahres im Abschluss einer Zielvereinbarung endet. So erfolgt auch eine Meldung der Eintritts- und Budgetplanung der einzelnen Jobcenter. Dies gilt auch für Jobcenter t.a.h. Wie hoch ist der Schätzwert jeweils bei: a. Gesamtbudget insgesamt (inklusive Flucht) und davon: i. Gesamtbudget allgemeine Mittel ii. Gesamtbudget Flucht iii. EGL gesamt (inklusive Flucht) iv. EGL allgemeine Mittel v. EGL Flucht vi. Verwaltungskosten 5. In welchem Verhältnis steht die Budgetplanung für 2017 – SGB-II- Eingliederungsleistungen in Arbeit und Verwaltungskosten von Jobcenter t.a.h. zu den Planzahlen in 2017 des Haushaltsplan-Entwurfs 2017/ 2018? Bitte jeweils nach Aufzählung in Frage 4. (a. i. – a. vi.) auflisten. 6. In welchen Bereichen und jeweiliger Höhe in Euro gibt es Abweichungen zu den Planzahlen in 2017 des Haushaltsplan-Entwurfs 2017/2018 zu Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6453 3 den Schätzwerten der Eintritts- und Budgetplanung Jobcenter t.a.h.? Bitte jeweils nach Aufzählung in Frage 4. (a. i. – a. vi.) auflisten. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.