BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6454 21. Wahlperiode 01.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 25.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Hamburger Innovations-Wachstumsfonds – PR-Gag des Senats oder ernsthafter Beitrag zur Stärkung der Gründerszene? Ende Januar dieses Jahres verabschiedete die Hamburgische Bürgerschaft einen Antrag zur Gründung eines „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ (Drs. 21/2770). Der Senat erklärte, dass das geplante Gesamtvolumen in Höhe von 100 Millionen Euro nur zu maximal 10 Prozent aus Haushaltsmitteln der Stadt bestritten werden solle. Für den restlichen Finanzbedarf gebe es bereits erste Zusagen aus der Wirtschaft, hieß es vonseiten der SPD- Fraktion. Im Juli dieses Jahres musste der Senat auf Nachfrage einräumen, dass die selbst gesetzten Ziele bislang nicht erreicht worden seien (Drs. 21/5160). Tatsächlich lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal ein finales Konzept für den Start-up-Fonds vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Gründungsgeschehen spielt eine überaus wichtige Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung Hamburgs. Neugründungen bringen Innovationen hervor, schaffen Arbeitsplätze und sind eine Triebfeder der Wirtschaft und des strukturellen Wandels. Hamburg zählt auch wegen seiner hervorragenden Beratungs- und Förderangebote zu den führenden Gründungsmetropolen in Deutschland, wie es die fachliche Berichterstattung (zum Beispiel der KfW-Gründungsmonitor) regelmäßig belegt. Die vielfältigen Unterstützungsangebote in den Bereichen Beratung, Finanzierung, Coaching und Vernetzung tragen den Bedürfnissen der Gründerinnen und Gründer und dem komplexen Anforderungen im Gründungsgeschehen Rechnung. Die Angebote stehen grundsätzlich allen Gründungsinteressierten offen. Nachfolgend wird ein Überblick über zentrale Beratungs- und Vernetzungsangebote in Hamburg gegeben, die neben der Gründungsberatung zum Beispiel an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, bei Banken oder Clusterorganisationen mit ihrer erfolgreichen Arbeit ein gutes Umfeld für Gründungen in Hamburg geschaffen haben (im Übrigen siehe Drs. 21/4656, Drs. 21/3834, Drs. 21/1687 und Drs. 21/5402). Die hei. Hamburger ExistenzgründungsInitiative (hei.) ist die erste Anlaufstelle für alle, die in Hamburg eine Selbstständigkeit anstreben. Die hei. wurde im Jahr 1995 von der Wirtschaftsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, der Handelskammer Hamburg (HK) und der Handwerkskammer Hamburg (HWK) sowie Verbänden, Innungen, Kreditinstituten und der Bürgschaftsgemeinschaft gegründet. Sie berät Gründungsinteressierte telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch und verweist an geeignete Beratungsstellen und Förderinstitutionen des Hamburger Fördernetzwerkes. Weitere Beispiele für den Service der hei. sind das Scheckheft („Selbstständigkeit kann man lernen!“) und das Gründertreffen. In diesem Scheckheft finden Gründungsinteressierte praxisorientierte Seminare und professionell ausgerichtete Veranstaltungen zu The- Drucksache 21/6454 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 menfeldern wie Vertrieb und Marketing, Unternehmensstruktur, Recht und Networking . Beim Gründertreffen kommen einmal monatlich Gründungsinteressierte zusammen , um Wissen zum Thema Unternehmensgründung zu sammeln. Fachbeiträge von Referenten aus dem Netzwerk geben dabei Einblicke in verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit. In der Broschüre „Who is Who“ finden Gründungsinteressierte Kontaktdaten von Ansprechpartnern und Institutionen in Hamburg, die branchenübergreifend ihre Gründungsfragen beantworten und auf dem Weg in die Selbstständigkeit kompetent begleiten. Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet zusammen mit der hei. ein spezielles Coachingprogramm an. Mit der Errichtung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) wurde eine zentrale finanzielle Förderinstitution in den Bereichen Wohnungsbau, Wirtschaft, Innovation sowie Umwelt- und Klimaschutz (siehe Drs. 20/6335) geschaffen. Die Internetseite der IFB (siehe https://www.ifbhh.de/) bietet einen umfassenden Überblick über die Hamburger Förderungsmöglichkeiten. Sie ergänzt die Förderdatenbank (http://foerderdatenbank.de/) und das Existenzgründungsportal (http://existenzgruender.de/) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Im IFB Beratungscenter Wirtschaft beraten Förderlotsinnen und Förderlotsen, Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler in Hamburg zu allen Förderthemen in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Innovation. Dabei wird nicht nur zu den IFB Programmen , sondern auch zu allen anderen Förderprogrammen der Freien und Hansestadt Hamburg, des Bundes und der Europäischen Union (EU) beraten. In diesem Zusammenhang findet beispielsweise monatlich der kostenfreie IFB-Workshop „Öffentliche Finanzierungshilfen für Gründer“ statt. Im Bereich der Innovationsförderung ist die IFB beziehungsweise ihr Tochterunternehmen IFB Innovationsstarter Hamburg GmbH an öffentlichen Veranstaltungsformaten beteiligt beziehungsweise richtet diese federführend aus, wie zum Beispiel die Veranstaltungen „Hamburg Innovation Summit “ oder „inside Innostarter“. Außerdem ist die IFB beziehungsweise die IFB Innovationsstarter Hamburg GmbH regelmäßig an Netzwerkveranstaltungen, Vorträgen und Podiumsdiskussionen beteiligt. Für Existenzgründerinnen und Existenzgründer ist bei der HK das „Gründerzentrum“ erste Anlaufstelle. Hier stehen Experten für allgemeine erste Fragen in einem persönlichen Einstiegsgespräch mit ihrem Wissen zur Verfügung . Nach erfolgreicher Einstiegsberatung werden Gründungsinteressierte an die „Gründungswerkstatt Hamburg“ verwiesen, bevor eine abschließende Konzept- und Finanzierungsberatung stattfindet. Das Onlineportal „Gründungswerkstatt Hamburg“ ist ein Kooperationsangebot von HK und HWK mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Nach einer kostenfreien Registrierung werden die Existenzgründenden bei der Erstellung des Businessplans und der Umsetzung der Unternehmensgründung unterstützt. Mit dem StartHub der Initiative nextMedia.Hamburg werden Unternehmen speziell aus der Medien- und Digitalwirtschaft gefördert. Das StartHub ist auch Anlaufstelle für Existenzgründer. Als Netzwerkstelle in die etablierte Medienlandschaft soll das Start- Hub den Gründerinnen und Gründern den Einstieg erleichtern und Kontakte in die Szene vermitteln. Die Beratungsstelle der Lawaetz-Stiftung bietet seit 1986 individuelle Gründungsberatungen für erwerbslose Existenzgründerinnen und Existenzgründer an. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Beabsichtigt der Senat weiterhin den Aufbau eines Hamburger Innovations -Wachstumsfonds? Wenn ja, wie sieht die weitere zeitliche Planung hierfür aus? 2. Existiert mittlerweile ein tragfähiges Konzept für den Innovations- Wachstumsfonds? Wenn ja, wo ist dieses einsehbar? Wenn nicht, wann soll dieses fertiggestellt und veröffentlicht werden? 3. Wie laufen die Gespräche mit Investoren? Welche Investoren konnten bislang gewonnen werden und wie viel Geld wurde bislang konkret eingeworben ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6454 3 Der Senat wurde mit Drs. 21/2770 um Prüfung und Konzeptentwicklung für den Aufbau einen Hamburger Innovations-Wachstumsfonds unter dem Dach der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) ersucht. Der Prüfbericht ist inzwischen fertiggestellt . Die entsprechenden Berichtsdrucksachen mit den Ergebnissen der Prüfung werden Senat und Bürgerschaft im 1. Quartal 2017 zur abschließenden Bewertung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach Beschlussfassung von Senat und Bürgerschaft würde eine europaweite Ausschreibung des Fondsmanagements sowie die Zusammenstellung des Fondmanagement-Teams und die Gespräche dieses Teams mit Investoren zur Einwerbung von bis zu 90 Millionen Euro privaten Kapitals durchzuführen sein. Darüber hinaus wird der Senat zur Unterstützung wissensbasierter Gründungen eine Plattform einrichten, welche die Angebote für wissensbasierte Gründungswillige aufbereitet, bündelt und zur Verfügung stellt (vergleiche Drs. 21/4322). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Die Stadt will nach eigenen Angaben bis zu 10 Prozent des Fondsvolumens , das heißt bis zu 10 Millionen Euro, beisteuern. Wo genau findet sich diese Summe in der Haushaltsplanung 2017/2018 wieder? Die Vorbereitungen sind noch nicht abgeschlossen. Der Senat wird zu gegebener Zeit mit einer Drucksache auf die Bürgerschaft zukommen.