BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6462 21. Wahlperiode 01.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Michael Kruse (FDP) vom 25.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Gruner + Jahr: Gebäudeverkauf mit Hindernissen? Nach aktuellen Berichten verhandelt die Freie und Hansestadt Hamburg über einen Kauf des Verlagsgebäudes von Gruner +Jahr im Jahr 2019 für circa 156 Millionen Euro. Dies gehe aus dem Wirtschaftsplan des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hervor. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Warum verhandelt die Freie und Hansestadt Hamburg mit Gruner + Jahr über einen Kauf des Gebäudes? 2. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen? 3. Wie viele Gespräche gab es seit wann über einen möglichen Kauf des Gebäudes (bitte mit Datum und den Teilnehmern der Freien und Hansestadt Hamburg an den Gesprächen angeben)? 4. Wann genau ist der Erwerb der Immobilie durch den LIG geplant? Welche strategischen Erwägungen stehen hinter diesem Zeitpunkt? Der Verlag Gruner + Jahr hat im Rahmen der Prüfung eines neuen Standortes in Hamburg seine bisherige Immobilie am Baumwall zum Kauf angeboten. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat das Angebot geprüft, hält die Immobilie grundsätzlich auch für städtische Nutzungen für geeignet und führt seit Oktober 2015 fortlaufend Verhandlungen mit dem Ziel, die Immobilie zu immobilienwirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zu kaufen. Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, Einzelheiten, Bewertungen oder Einschätzungen aus noch nicht abgeschlossenen Verhandlungsverfahren zu veröffentlichen. 5. Gibt es ein städtisches Vorkaufsrecht der Freien und Hansestadt Hamburg bezogen auf das Gebäude von Gruner + Jahr? Wenn ja, seit wann ist dies vertraglich festgelegt worden? Wenn nein, welche weiteren Regelungen zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg wurden wann getroffen? Ja, seit 1986. 6. Welche Flurstücke umfasst der Gruner + Jahr-Komplex? Bitte Flurstück, Fläche (in Quadratmeter) und Wert angeben? Das Grundstück hat eine Größe von insgesamt 27.764 m2 und umfasst die Flurstücke 1212, 1002, 59, 1563, 1793, 1794, 1168, 954,1631 der Gemarkung Neustadt-Süd. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4. Drucksache 21/6462 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Welche mögliche Nutzung des Gebäudes kommt aus der Sicht der Freien und Hansestadt Hamburg in Betracht beziehungsweise ist derzeit aus welchen Gründen im Gespräch? Siehe Antwort zu 1. bis 4. 8. Hat der Senat Kenntnisse über den Gebäudezustand und etwaige Sanierungserfordernisse? Wenn nein, wann werden entsprechende Gutachten beauftragt? Wenn ja: a. Welche baulichen Mängel wurden am Gebäude festgestellt und welche Maßnahmen sind nötig, um diese zu beseitigen? b. Welche Maßnahmen sind notwendig, um aktuelle rechtliche Anforderungen (beispielsweise Brandschutz) zu erfüllen? c. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der Umnutzung notwendig? d. Welche Kosten entstehen voraussichtlich für die unter a. bis c. genannten Maßnahmen? Ja. Es wurde eine technische Prüfung des baulichen Zustandes durchgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4. 9. Beabsichtigt der Senat, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen? Wenn ja, wann soll die Unterschutzstellung erfolgen? Welche Gründe sprechen für den Denkmalschutz des Objektes? Wenn nein, warum nicht? Aufgrund des Neuerlasses des Denkmalschutzgesetzes vom 5. April 2013 sind die Tatbestandsvoraussetzungen für Baudenkmäler fest definiert und unmittelbar vom Schutzzweck des Gesetzes umfasst, sodass es einer Unterschutzstellung nicht bedarf. 10. Stimmt es, dass die Freie und Hansestadt Hamburg einen Betrag von 156 Millionen Euro geboten hat und ursprünglich eine Summe zwischen 180 und 200 Millionen Euro im Gespräch war? Wenn ja, warum? Wenn nein, für welche Summe möchte die Freie und Hansestadt Hamburg das Gebäude erwerben? Seit wann sind dafür welche Mittel wo eingeplant worden? 11. Wie wurde der voraussichtliche Kaufpreis ermittelt? Welche Kaufpreise wurden für den Grund- und Boden beziehungsweise das aufstehende Gebäude angesetzt? Wie wurden diese Werte ermittelt? Ein Ankauf würde im Rahmen vorhandener Wirtschaftsplanansätze des LIG erfolgen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 4.