BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6469 21. Wahlperiode 01.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 26.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Wird die Finanzbehörde von Olaf Scholz entmachtet? Oder: Wer ist eigentlich zuständig für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen? Ich frage den Senat: Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist durch das Auslaufen verschiedener Regelungen sowie das Wirksamwerden der grundgesetzlichen Schuldenbremse für die Länder zum 1. Januar 2020 bis spätestens Ende 2019 notwendig. Dabei ist die Komplexität der Regelungsmaterie aufgrund der unterschiedlichen Themen , die teilweise miteinander in Wechselbeziehung stehen, sowie der stark unterschiedlichen Interessen sowohl der Bundesländer untereinander als auch der Länder gegenüber dem Bund erheblich, sodass auch der Verhandlungsprozess als solcher über einzelne fachliche Zuständigkeiten hinweg in unterschiedlichen Gremien auf politischer Ebene sowie auf Arbeitsebene geführt wurde und wird. Der Senat sieht es nach geübter Praxis aus diesen Gründen als folgerichtig an, für die Dauer des Neuordnungsprozesses die fachliche Arbeit in einem Projekt zu bündeln, das in enger Zusammenarbeit der betroffenen Behörden arbeitet. Da der Erste Bürgermeister im Kreis der Länder auf Ebene der Regierungschefinnen und Regierungschefs in den Verhandlungen eine bedeutsame Rolle einnahm und noch immer einnimmt, wurde das Projekt „Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ unter Beteiligung der Finanzbehörde in der Senatskanzlei eingerichtet. Mit dem Wechsel des Projektleiters in die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wurde das Projekt zum 15. Dezember 2015 dorthin umgesetzt. Mit der am 14. Oktober 2016 zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie der Bundeskanzlerin erzielten Einigung ist ein wesentlicher Meilenstein der Neuordnung erreicht, an den sich die gesetzgeberische Umsetzung anschließt. Mit Abschluss dieses Prozesses endet auch das Projekt. Die grundsätzliche und alleinige Zuständigkeit der Finanzbehörde für den dauerhaft bestehenden Kernbereich der Bund-Länder-Finanzbeziehungen außerhalb des zeitlich begrenzten Neuordnungsprozesses bleibt unberührt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Behörde, welches Senatsmitglied und welcher Staatsrat sind derzeit federführend zuständig für Fragestellungen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen? Siehe Vorbemerkung. 2. Ist es zutreffend, dass innerhalb der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation eine „Projektgruppe Neuordnung Bund-Länder-Finanzbeziehungen “ eingesetzt wurde? Die Projektgruppe „Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ ist organisatorisch in die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation eingegliedert. Drucksache 21/6469 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wer hat die Einsetzung dieser Projektgruppe wann genau aus welchen Gründen entschieden? Die Einsetzung des Projekts erfolgte durch die Staatsräte der Senatskanzlei und der Finanzbehörde durch Verfügung vom 2. Mai 2014. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Zu welchem Termin wurde die Projektgruppe für welchen Zeitraum eingesetzt ? Die Projektgruppe wurde zum 1. Juni 2014 für die Dauer des Neuordnungsprozesses eingesetzt. 5. Wie hat sich die personelle Besetzung der Projektgruppe seit ihrer Einsetzung im Einzelnen entwickelt? Die Anzahl der Mitarbeitenden im Projekt hat sich wie folgt entwickelt: 01.06.2014 bis 15.12.2015: vier 15.12.2015 bis dato: drei Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter standen und stehen dem Projekt jeweils mit Stellenanteilen zur Verfügung. Personelle Veränderungen ergaben sich durch ein Ausscheiden aus dem Projekt, eine Stellennachbesetzung und eine Elternzeitvertretung. 6. Warum wurde die Projektgruppe eingesetzt, obwohl es bereits in der Finanzbehörde die „Stabsabteilung Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ gibt? Siehe Vorbemerkung. 7. Wie ist die personelle Besetzung dieser Stabsabteilung der Finanzbehörde im Einzelnen und welche Veränderungen gab es in der Besetzung seit dem 01.01.2015? Die Stabsabteilung Bund-Länder-Finanzbeziehungen (FR) besteht aus zwei Referaten mit insgesamt elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Seit dem 1. Januar 2015 wurden in der Abteilung lediglich Stellennachbesetzungen und Elternzeitvertretungen vorgenommen . Im Referat FR 1, welches für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Sinne der Fragestellung zuständig ist, haben sich seit dem 1. Januar 2015 keine personellen Veränderungen ergeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie ist die genaue Aufgabenabgrenzung zwischen der „Projektgruppe Neuordnung Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ der BWVI und der „Stabsabteilung Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ der Finanzbehörde? Wer hat diese Aufgabenabgrenzung wann und in welcher Form genau festgelegt? Siehe Antwort zu 3. sowie Vorbemerkung. 9. In welchem Umfang, für welchen Zeitraum und aus welchen Gründen sind Mitarbeiter der Finanzbehörde für Aufgabenstellungen der „Projektgruppe Neuordnung Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ zur BWVI abgeordnet ? Für die gesamte Dauer des Projekts sind zwei Mitarbeiter der Abteilung „Bund- Länder-Finanzbeziehungen“ der Finanzbehörde mit jeweils drei Vierteln ihrer Arbeitszeit an die BWVI abgeordnet, um Projektaufgaben wahrzunehmen. 10. In welchem Umfang, für welchen Zeitraum und aus welchen Gründen sind Mitarbeiter anderer Behörden für Aufgabenstellungen der „Projektgruppe Neuordnung Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ zur BWVI abgeordnet ? Es sind keine Mitarbeiter anderer Behörden zur Projektarbeit an die BWVI abgeordnet . 11. An wie vielen Terminen auf Bundesebene im Zuge der Verhandlungen zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen haben seit Anfang 2015 jeweils der Finanzsenator, der Staatsrat der Finanzbehörde Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6469 3 sowie Mitarbeiter der Finanzbehörde teilgenommen? An wie vielen Terminen haben insgesamt Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg teilgenommen? Vertreter der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben im Rahmen der Verhandlungen an diversen Terminen auf Ebene der Ministerpräsidenten, der Chefs der Staats- und Senatskanzleien und der Finanzminister und Finanzstaatssekretäre teilgenommen . Sofern die Gespräche auf Ebene der Finanzminister und Finanzstaatssekretäre stattfanden, war die Finanzbehörde (FB) durch den Senator oder den Staatsrat vertreten. Bei den übrigen Gesprächen war die FB in der Regel durch Mitarbeiter vertreten. Da die Thematik „Neuordnung Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ am Rande einer Vielzahl von Terminen behandelt wurde, kann eine genaue Anzahl der Termine, bei denen das Thema erörtert wurde, nicht ermittelt werden.