BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6470 21. Wahlperiode 01.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 26.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Einrichtung der Pilotgebiete „firstmover“ in Ottensen und Eimsbüttel – Einbindung der Landes- und Bezirkspolitik? Der Begriff „firstmover“ soll für weniger Verkehrsraum, dafür aber für mehr Lebensraum durch innovative Mobilitätsangebote stehen. In den Hamburger Stadtteilen Ottensen und Eimsbüttel sollen bereits Pilotgebiete für „firstmover “ eingerichtet worden sein. Verbesserte Mobilitätsangebote sollen für die Bewohner Anreiz sein, ihren eigenen Pkw abzuschaffen. Durch eine Befragung von 300 Bewohnern in den Quartieren sollen der Bedarf sowie das Mobilitätsverhalten ermittelt werden. Diese Befragung soll bereits angelaufen sein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wer hat die Entscheidung über die Einrichtung/Festlegung der Pilotgebiete und des damit verbundenen Konzeptes wann und auf welcher Grundlage getroffen? Die Pilotgebiete wurden von den Projektbeteiligten aus der zuständigen Fachbehörde, der beteiligten Bezirksämter, dem Landesbetrieb Verkehr, der Hamburg Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der BMW Group aus mehreren möglichen Gebieten ausgewählt. Beide Pilotgebiete verfügen über eine hohe Einwohnerdichte und mehr Autos als vorhandene Parkplätze. Zudem sind beide Quartiere Mischviertel aus Wohnen und Gewerbe und gut an Radroutennetze und den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Auf der Grundlage dieser Kriterien ist von einer hohen Bereitschaft, innovative Mobilitätsangebote zu nutzen, auszugehen. Das Projekt inklusive der Projektgebiete wurden dem Kerngebietsausschuss Eimsbüttel und dem Verkehrsausschuss Altona am 4. Juli 2016 vorgestellt. Anregungen aus den Ausschüssen zu den zu wählenden Projektgebieten wurden aufgenommen und umgesetzt. 2. Wurden zuvor die zuständigen politischen Gremien auf Landes- und Bezirksebene mit der Angelegenheit befasst? a) Wenn ja, welche Gremien, wann und in welcher Form? b) Haben diese Gremien Beschlüsse gefasst? Wenn ja, wie lauten diese im Einzelnen? c) Wenn nein, warum nicht und wie beurteilt der Senat dies vor dem Hintergrund des Bezirksverwaltungsgesetzes? Das Pilotprojekt wurde im Bezirk Altona am 4. Juli 2016 im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona vorgestellt. Die weiteren Beratungen im Verkehrsausschuss zur Feststellung des Pilotgebiets haben am 5. und 19. September sowie am 17. Oktober 2016 stattgefunden. Am 24. Oktober 2016 wurde vom Ältestenrat eine Drucksache 21/6470 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Kenntnisnahme empfohlen. Für den Verkehrsausschuss am 7. November 2016 liegt eine Mitteilungsdrucksache des Amtes mit der Bitte um Kenntnisnahme vor. Im Bezirk Eimsbüttel wurde das Projekt am 4. Juli 2016 im Kerngebietsausschuss der Bezirksversammlung Eimsbüttel unter TOP 4 („Mehr Lebensraum und innovative Mobilitätsangebote für Eimsbüttel“) durch die Projektbeteiligten vorgestellt. Der Kerngebietsausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen. 3. Hält der Senat eine Befragung von lediglich 300 Personen für repräsentativ und wenn ja, mit welcher Begründung? Handelt es sich dabei lediglich um Personen, die tatsächlich einen Pkw besitzen, den sie dann abschaffen würden? Wenn nein, warum nicht? Die Befragung von Freiwilligen soll eine besondere Zielgruppe identifizieren: Personen , die einen Pkw besitzen, diesen auf der Straße parken und angeben, ihren Pkw nur sporadisch zu benutzen. In einer weiteren Befragung dieser Personengruppe soll herausgefunden werden, welche Umstände und gegebenenfalls welches alternative Angebot sie benötigen, um ihre Mobilität ohne einen eigenen Pkw – allerdings nicht zwingend – zu gestalten. Insoweit dient die Befragung keiner repräsentativen Durchschnittserhebung . Für die Ziele des Projektes ist eine Befragung von bis zu 300 Personen in einem Quartier ausreichend. Die Verbindung der Befragung mit dem Projektdesign , auf Nachfrage basierend Parkraum für andere Zwecke zu nutzen, stellt sicher, dass es keine Nachteile im Sinne eines erhöhten Parkdrucks für Anwohnerinnen und Anwohner geben wird. 4. Das Konzept sieht weder eine Kontrolle beim „firstmover“ hinsichtlich der erfolgten Abgabe seines Kfz vor noch, ob ein späterer Neukauf nach der Abgabe des Kfz ausgeschlossen werden kann. Welche Begründung hat der Senat dafür? Ziel des Projektes ist es, das Angebot zu verbessern, sodass die „firstmover“ einen Anreiz für die Änderung ihres Mobilitätsverhaltens erhalten. Gleichzeitig partizipieren alle Bewohnerinnen und Bewohner – auch solche, die nicht aktiv an der Befragung oder dem Projekt insgesamt teilnehmen – an den neuen Mobilitätsangeboten. Es sollen die Effekte im Rahmen des Projektes überprüft werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. 5. Es soll eine Bürgerbeteiligung bei der Standortbestimmung geben. Wie, wann und in welcher Form soll diese erfolgen? Wie, wann und in welcher Form soll die Politik beteiligt werden und wer entscheidet abschließend über die Standorte? Basierend auf den Ergebnissen des sogenannten Urban Travel Monitors, dessen Auswertung voraussichtlich bis Ende 2016 vorliegt, werden die Personen identifiziert, die aufgrund ihrer Angaben eine geringe Abhängigkeit von ihrem privaten Pkw haben. Mit diesen Personen finden aus dem Projekt heraus individuelle Gespräch statt, um notwendige Verbesserungen im Mobilitätsangebot zu erfragen. Im Anschluss Anfang 2017 sollen mit den Bürgerinnen und Bürgern Standortvorschläge und die Ausgestaltung der Stationen diskutiert und abstimmt werden. Hierzu ist in jedem Pilotgebiet eine öffentliche Abendveranstaltung in Form eines Planungsworkshops vorgesehen. Standorte, die im Bürgerdialog die meiste Zustimmung erhalten, sollen als Beschlussvorschlag den Bezirksversammlungen Eimsbüttel und Altona vorgelegt und bei positivem Beschluss in den Quartieren umgesetzt werden. Konkrete Termine stehen noch nicht abschließend fest. 6. Mit welchen Kosten rechnet der Senat für die Umsetzung dieses Gesetzes ? In welchem Einzelplan und in welcher Produktgruppe des Haushaltsplan -Entwurfes 2017/2108 schlagen sie sich jeweils nieder? Es ist nicht vorgesehen, in Bezug auf das Projekt „firstmover“ ein Gesetz zu erlassen beziehungsweise umzusetzen. Im Übrigen ist die Kostenhöhe noch nicht in Gänze abgeschätzt, da insbesondere die Kosten für die Umsetzung des Projektes stark davon abhängen, welche Ergebnisse die Befragung und die tatsächliche Nachfrage erbringt. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt mit Partnern, sodass die anfal- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6470 3 lenden Kosten nicht in voller Höhe aus dem Budget einzelner Behörden alleine getragen werden. Die Kosten, die die Stadt tragen wird, werden im Einzelplan 7 im Zuge der Bewirtschaftung in der Produktgruppe 26901 anfallen.