BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6483 21. Wahlperiode 04.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 27.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Zweitwohnsitzsteuer für Studenten: Fördert der Senat politisches Engagement ? Nach dem Hamburgischen Zweitwohnungsteuergesetz (HmbZWStG) von 1992 unterliegt der Zweitwohnungsteuer, wer in Hamburg eine Zweitwohnung innehat. Ohne Bedeutung ist, ob sich die erste Wohnung (Hauptwohnung ) innerhalb oder außerhalb Hamburgs befindet. Nach dem HmbZWStG muss grundsätzlich jeder, der in Hamburg mit Nebenwohnung gemeldet ist oder gemeldet sein müsste, eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgeben . Zurzeit muss jeder, der eine Zweitwohnung in Hamburg innehat, 8 Prozent der Jahresnettokaltmiete an den Fiskus abführen. Ausnahmen sieht das HmbZWStG nur vor für Wohnungen vor, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus therapeutischen Gründen zur Verfügung gestellt werden, Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zur Verfügung stehen sowie für verheiratete Personen und Personen mit eingetragener Lebenspartnerschaft, die ihren Hauptsitz außerhalb von Hamburg haben und ein Zweitwohnsitz in Hamburg aus beruflichen Gründen innehaben . Für Studenten ist die Zweitwohnsitzsteuer oftmals ein hoher finanzieller Aufwand . Natürlich können Studenten die Steuer umgehen, indem sie ihren Erstwohnsitz in Hamburg anmelden. Schwerlich umzusetzen ist dies allerdings für Studenten und Auszubildende, die an ihrem Herkunfts- beziehungsweise Heimatort ein kommunalpolitisches Mandat innehaben. Sie müssten ihr Mandat aufgeben, wenn sie ihren Erstwohnsitz nach Hamburg verlegten. Kommunalpolitisches Engagement darf nicht durch eine solche Zweitwohnsitzsteuer bestraft werden – im Gegenteil. Hamburg sollte bei aller Berechtigung der Zweitwohnsitzsteuer für Studenten, die an ihrem bisherigen Erstwohnsitz ein kommunalpolitisches Mandat ausüben, eine zusätzliche Ausnahme ins HmbZWStG aufnehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch ist im Jahr 2015 der Anteil der Personen und Haushalte in Hamburg, die der Zweitwohnsitzsteuer unterliegen? Und wie hoch ist deren Anteil an der Gesamtzahl aller in Hamburg gemeldeten Personen und Haushalte derzeit? Bitte differenziert nach Personen und Haushalten und ohne Verweis auf andere Drucksachen darstellen. Die erfragten Daten können nur stichtagsbezogen erhoben werden. Zum 1. November 2016 gab es 9.395 Zweitwohnungssteuer-Steuerkonten (0,5 Prozent der in Hamburg gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohner). Die Anzahl der Haushalte wird nicht gesondert erfasst und lässt sich aus der Anzahl der Steuerkonten auch nicht ermitteln. Drucksache 21/6483 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele Personen und Haushalte hatten im Jahr 2015 eine Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer beantragt? Bitte differenziert nach Personen und Haushalten und ohne Verweis auf andere Drucksachen darstellen . 3. Wie vielen der Antragsteller aus 2. wurde der Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnsitzsteuer bewilligt; bei wie vielen Antragstellern wurde dieser abgelehnt? Bitte differenziert nach Personen und Haushalten und ohne Verweis auf andere Drucksachen darstellen. 4. Wie viele Auszubildende und Studenten zahlten im Jahr 2015 in Hamburg Zweitwohnsitzsteuer? Und wie hoch ist deren Anteil an der Gesamtzahl der in Hamburg gemeldeten Auszubildenden und Studenten ? Bitte differenziert nach Personen und Haushalten und ohne Verweis auf andere Drucksachen darstellen. Die erfragten Angaben werden von der zuständigen Behörde nicht gesondert statistisch erfasst. Für ihre Erhebung wäre eine Einzelfallauswertung von rund 10.000 Akten erforderlich, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 5. Ist dem Senat bekannt beziehungsweise wurde erfasst, wie viele Hamburger Auszubildende Studenten innerhalb und außerhalb Hamburgs ein kommunalpolitisches Mandat ausüben? Wenn ja: Wie viele Auszubildende und Studenten betrifft dies? Und wenn ja: Wer erfasst diese Daten? Wenn nein: warum nicht? Bitte differenziert nach Personen und Haushalten und ohne Verweis auf andere Drucksachen darstellen. Nein. In der Schuljahresstatistik beziehungsweise im Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren werden diese Daten nicht erfasst, weil sie für deren Zwecke nicht erforderlich sind.