BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6489 21. Wahlperiode 04.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 27.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Erstaufnahme Rugenbarg Die vom DRK betriebene Erstaufnahme Rugenbarg ist mittlerweile geschlossen . Daher frage ich den Senat: 1. Ist es zutreffend, dass der Betreiber der Einrichtung ein Quad zum Schneeräumen angeschafft hat, als sich die Einrichtung noch in Betrieb befand? 2. Falls der Betreiber diese Anschaffung getätigt hat: Ist dem Betreiber die Anschaffung des Schneeräumquads von der Freien und Hansestadt Hamburg erstattet worden? Wenn ja: a. Wann wurde das Quad angeschafft? b. Ist die Behörde vor Anschaffung des Quads konsultiert worden? Wenn ja: Warum wurde der Anschaffung des Quads zugestimmt? Wenn nein: warum nicht? c. Zu welchem Preis wurde das Quad angeschafft? d. Warum wurden die Kosten für das Quad erstattet? e. Wo befindet sich das Quad aktuell und wofür wird es genutzt? f. Wer ist aktuell Eigentümer des Quads? g. Wurde das Quad dem DRK überlassen? Wenn ja: zu welchem Preis? 3. Ist die Stadtreinigung für die Schneeräumung auf dem Gelände der jeweiligen Flüchtlingsunterkünfte (Erstaufnahmen und Folgeunterkünfte) zuständig? a. Wenn nein: warum nicht? Wer ist stattdessen zuständig? b. Wenn ja: Welche Kosten hat die Stadtreinigung für Winterdienstleistungen auf dem Gelände von Flüchtlingsunterkünften in den Jahren 2012 bis heute geltend gemacht? (Bitte jährlich aufschlüsseln.) 4. War der Winterdienst der Stadtreinigung für Schneeräumungsarbeiten am Standort der Erstaufnahme Rugenbarg zuständig? Wenn nein: warum nicht? Drucksache 21/6489 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja: Welche Arbeiten sind dort jeweils wann erfolgt? Bei Einrichtung der Erstaufnahme (EA) Rugenbarg war auch die Frage der Gewährleistung der Reinigung und des Winterdienstes auf den anliegenden Gehwegflächen und auf dem Gelände zu entscheiden. Hierbei wurde in die Prüfung einbezogen, dass unmittelbar gegenüber die EA Blomkamp vorgesehen war. Ergänzend wurden verschiedene Transportbedarfe innerhalb der Einrichtungen miteinbezogen. Die Gehwegflächen für die EA Rugenbarg und Blomkamp unterliegen der Anliegerreinigungs- und Winterdienstpflicht, ebenso gilt auf den Anlagen die Pflichtigkeit der Betreiber für Reinigung und Winterdienst. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde die Anschaffung eines Quad im Neuwert von 10.895,63 Euro brutto entschieden, die damit entsprechenden, zu bezahlenden Fremddienstleistungen entfielen. Das Quad wurde im Oktober 2015 beschafft und vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) für beide Einrichtungen betrieben. Nach Schließung der Einrichtung Rugenbarg wurde vereinbart, dem DRK das Quad weiterhin für den Einsatz in EA zu belassen. Im Einzelfall ist auch ein Einsatz im Rahmen von Katastrophenschutzeinsätzen zulässig. Das Quad ist weiterhin Eigentum der Stadt.