BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6502 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 31.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Verfügbarkeit von Schulplätzen und der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Redderbarg in Lemsahl-Mellingstedt (II) Aus Drs. 21/6006 ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Werden Kinder aus einem Einzugsgebiet einer Schule gegenüber Kindern bevorzugt, die nicht in diesem Einzugsgebiet wohnen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? In Hamburg gilt die freie Schulwahl, das heißt Hamburger Sorgeberechtigte dürfen die Schule unabhängig von sogenannten Einzugsgebieten wählen. Sind an der gewünschten Schule freie Kapazitäten, wird der zukünftige Schüler beziehungsweise die zukünftige Schülerin aufgenommen, ohne auf die Entfernung zum Wohnort zu achten. Erst wenn die Nachfrage an einer Schule die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze übersteigt, wird eine Auswahlentscheidung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben getroffen. Gemäß § 42 Absatz 7 Satz 3 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) ist dann unter anderem die Entfernung der Schule zum Wohnort des Kindes maßgebend. Kinder, die näher an der gewünschten Schule wohnen, werden im Konkurrenzfall eher aufgenommen als Kinder, die einen weiteren Schulweg zur Wunschschule bewältigen müssten. 2. Nach den vorliegenden vom Senat gemeldeten Zahlen werden zum genannten Stichtag 86 Kinder aus dem Einzugsgebiet schulpflichtig, 13 weitere sind sogenannte Kann-Kinder und 14 Geschwisterkinder aus dem Nicht-Einzugsgebiet werden ebenfalls schulpflichtig. Dies sind in Summe 113 Erstklässler für das Schuljahr 2017/2018. a) Wenn sich 113 Erstklässler an der Schule Redderbarg anmelden: Werden diese alle einen Schulplatz sowie einen Platz in der Nachmittagsbetreuung erhalten können? Wenn nein, warum nicht? Das System der Ganztagsbetreuung ist darauf ausgelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Schule auch am Nachmittag betreut werden können. Insofern umfasst die Maximalkapazität in der Nachmittagsbetreuung die Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer Schule. b) Wie viele Viertklässler werden Ende des Schuljahres 2016/2017 die Schule Redderbarg verlassen? Im Schuljahr 2015/2016 besuchten 68 Schülerinnen und Schüler die dritte Jahrgangsstufe an der Schule Lemsahl-Mellingstedt (Quelle: Schuljahresstatistik 2015). Die Drucksache 21/6502 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 meisten dieser Schülerinnen und Schüler werden die Schule voraussichtlich im Anschluss an die vierte Jahrgangsstufe zum Ende des Schuljahres 2016/2017 verlassen . Die Anzahl kann sich durch eventuelle Schulwechsel und Zuzüge noch verändern . Die genaue Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 4 im Schuljahr 2016/2017 wird mit der Schuljahresstatistik 2016 erhoben und nach derzeitigem Planungsstand im Februar 2017 veröffentlicht. c) Wie viele Viertklässler werden Ende des Schuljahres 2016/2017 die Nachmittagsbetreuung nicht mehr in Anspruch nehmen? 39 Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen besuchen derzeit die Nachmittagsbetreuung und werden diese im nächsten Schuljahr nicht mehr in Anspruch nehmen. d) Welche ist die maximale Kapazität der Nachmittagsbetreuung der Schule Redderbarg? Siehe Antwort zu 2.a). 3. Der Senat/die Schulbehörde schildert, dass in der Vergangenheit erfreulicher Weise alle Präferenzen für die Schulwahl der Schule Redderbarg berücksichtigt werden konnten. Nun ist der beschriebene demografische Wandel fortgeschritten sowie die Einwohneranzahl und der Einbezug von Geschwisterkindern aus dem Nicht-Einzugsgebiet hat sich erhöht. Dies ist eine andere Situation als in der Vergangenheit. Es ist davon auszugehen, dass sich die Sorgeberechtigten aus dem Einzugsgebiet sowie aus dem Nicht-Einzugsgebiet für die Schule Redderbarg als Erstwahl entscheiden. Hieraus ergeben sich folgende Fragen: a) Sind die Kapazitäten der Schule Redderbarg ausreichend, um das gestiegene Nachfragepotenzial an Schulplätzen sowie an Nachmittagsbetreuungsplätzen grundsätzlich vollständig bedienen zu können ? Wenn nein, wo liegen die Kapazitätsgrenzen? Die Raumkapazität der Schule Lemsahl-Mellingstedt würde zum Schuljahr 2017/2018 die Einrichtung von vier gegebenenfalls auch fünf Eingangsklassen zulassen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6006. b) Ist der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde der Auffassung , dass Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen, um die Kapazitäten für das Schuljahr 2017/2018 zu erhöhen? Wenn ja, welche? Nein.