BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6505 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 31.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Die Hamburg Port Authority muss zu Ihren Verantwortlichkeiten stehen (II) Mit Datum vom 30.09.2016 wurde die Anfrage zum oben genannten Thema mit der Drs.-Nummer 21/6114 gestellt. Die vom Senat auf Grundlage von Auskünften durch die HPA gegebene Antwort zu den Fragen 1. bis 5. ist als völlig inhaltslos zu bewerten und stellt einen respektlosen Umgang mit dem Fragerecht der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft dar. So war nach den Zuständigkeiten, der Federführung, der Bereitstellung von Geldmitteln , den Gründen für das Ausbleiben von Informationen des zuständigen Regionalausschuss Finkenwerder, den bereits unternommenen Maßnahmen und dem Zeitplan für das weitere Vorgehen gefragt. Die Antwort hierauf lautete : „Die BWVI, die HPA und der Bezirk Hamburg-Mitte befinden sich derzeit in Abstimmung über die weiteren notwendigen Maßnahmen.“ Diese Antwort geht nicht einmal im Mindestmaß auf die gestellten Fragen ein und lässt den traurigen Schluss zu, dass die HPA ihre eigenen Zuständigkeiten nicht kennt und auch keinerlei Maßnahmen bezüglich der Kaimauer am Steendiekkanal unternommen wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wo liegen die Zuständigkeiten für die Sanierung der Kaimauer am Steendiekkanal in Finkenwerder? (Bitte genau auflisten.) Falls mehrere Stellen zuständig sind: Welche Stelle hat die Federführung inne? 2. Warum werden die Geldmittel für diesen seit mindestens 2006 bekannten Sanierungsbedarf nicht bereitgestellt? 3. Warum kann offensichtlich kein Mitarbeiter der HPA über den Stand des Verfahrens berichten? 4. Welche inhaltlichen Schritte wurden bereits wann unternommen, um die Sanierung voranzutreiben? (Bitte zeitlich darstellen.) 5. Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung der Sanierung aus? (Bitte zeitlich darstellen.) Wenn kein Zeitplan genannt werden kann, warum nicht und wie will die federführende Behörde mit dem Problem der abgängigen Kaimauer weiterhin umgehen? Die HPA ist als Träger der wasserrechtlichen Unterhaltungslast grundsätzlich auch für die Gewässereinfassung zuständig (§ 35 Absatz 1 S. 1 Hamburgisches Wassergesetz , HWaG). Wenn die konkrete Ausgestaltung der Gewässereinfassung in Form einer Kaimauer im alleinigen Interesse des Anliegers steht, wie es im Bereich des Drucksache 21/6505 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Steendiekkanals der Fall ist, hat der Anlieger die Unterhaltungslast zu tragen (§ 42 Absatz 1 HWaG). Die HPA hat zugesagt, an einem Gespräch mit dem Regionalausschuss Finkenwerder teilzunehmen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6114.