BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6506 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 31.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Wo bleibt das Senatskonzept zur Inklusion in den Berufsschulen? Seit der Einführung der Inklusion im Schuljahr 2010/2011 besuchen immer mehr Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Regelschule. Da der Rechtsanspruch aufwachsend eingeführt wurde, kamen anfangs hauptsächlich jüngere Schüler mit Förderbedarf an die Regelschulen. Mittlerweile sind diese älter geworden. Das führt dazu, dass in Zukunft vermehrt Schüler mit Förderbedarf auch auf die Berufsschulen kommen. Damit sind ganz neue Herausforderungen verbunden, da die berufliche Bildung nicht nur den Schulbereich umfasst, sondern auch die ausbildenden Betriebe. Es gibt zwar bereits erste Projekte in diesem Bereich, aber noch kein regelhaftes Vorgehen . Es fehlt an klaren Rahmenbedingungen, wie Schüler mit Förderbedarfen inklusiv in das Arbeitsleben integriert werden können. Im Schulausschuss am 2. November 2015 kündigten die Senatsvertreter für das Jahr 2016 eine Drucksache an zu diesem Thema (Drs. 21/2317). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) hat 2013 ein Konzept für das vom Europäischen Sozialfond (ESF) geförderte Projekt „dual & inklusiv: Berufliche Bildung in Hamburg“ erarbeitet und dafür den Zuschlag erhalten. Das ESF-Projekt richtet sich an Jugendliche und junge Menschen mit Behinderungen beziehungsweise mit speziellem sonderpädagogischen Förderbedarf und hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Juli 2017. Ziel des Projektes ist es, bestehende Bildungsangebote im Übergang Schule – Beruf sowie in der dualen Ausbildung und in der beruflichen Qualifizierung zu inklusiven Angeboten weiterzuentwickeln und ein kohärentes Konzept zur Umsetzung inklusiver beruflicher Bildung in Hamburg zu entwickeln. Das Projekt verläuft planmäßig. Neben den fachlichen Experten im HIBB wurden bislang der Beirat des ESF-Projektes „dual & inklusiv“, die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, die Kammern, die Agentur für Arbeit, die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Vertreterinnen und Vertreter aus der Wissenschaft, berufsbildenden Schulen, Wirtschaft, Elternverbänden sowie aus dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) beteiligt. Ziel ist es, das gesamte berufsbildende System barrierefrei zu gestalten, das heißt allen jungen Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an allen Regelangeboten der berufsbildenden Schulen zu ermöglichen. Im Übrigen siehe: http://hibb.hamburg.de/schulentwicklung/efs-projekt-dualinklusiv/. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie weit sind die Arbeiten an der angekündigten Drucksache gediehen? 2. Welches Ziel hat das Konzept? Drucksache 21/6506 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Akteure sind bei der Erstellung des Konzepts eingebunden? 4. Welche Unterstützung für die Berufsschulen im Bereich Inklusion ist vorgesehen ? 5. Welche Unterstützung im Bereich Inklusion ist für die Ausbildungsbetriebe geplant? 6. Wann wird der Senat die angekündigte Drucksache der Bürgerschaft zuleiten? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen sind die Überlegungen der zuständigen Behörde hierzu noch nicht abgeschlossen, da zunächst das ESF-Projekt abgeschlossen und ausgewertet werden muss. 7. Wie viele Schüler mit welchen Förderschwerpunkten besuchen derzeit insgesamt eine Berufsschule? Bitte auch nach Schule aufschlüsseln. Das Merkmal Behinderung und die Förderschwerpunkte werden derzeit im berufsbildenden System statistisch nicht flächendeckend erhoben. Allerdings nehmen junge Menschen mit Behinderungen im Rahmen besonderer Bildungsangebote an folgenden Berufsschulen zusätzliche, individuelle Unterstützungsangebote, die durch eine erhöhte Bedarfsgrundlage gesichert sind, in Anspruch: Schule Anzahl der Jugendlichen Berufliche Schule Eidelstedt (BS 24) 345 Staatliche Gewerbeschule Werft und Hafen (G 7) 16 Berufliche Schule Eppendorf (H 13) 22 Staatliche Schule Gesundheitspflege (W 4) < 5 Quelle: HIBB (Stand November 2016) Aus Datenschutzgründen findet sich bei Schulen, die weniger als fünf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen aufweisen, der Eintrag „<5“, um eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler auszuschließen. 8. Wie erfolgt die Betreuung dieser Kinder beim Übergang von den Stadtteilschulen und Gymnasien auf die Berufsschulen? In dem durch den ESF geförderten Projekt „dual & inklusiv“ entwickeln 26 Stadtteilschulen ihre Berufs- und Studienorientierung zu schuleigenen inklusiven Konzepten weiter, sodass sich Jugendliche mit und ohne Behinderungen gemeinsam in dualisierten Lernformen auf einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung oder eine berufliche Erwerbstätigkeit vorbereiten können und gleichermaßen in die Lage versetzt werden, begründete Berufswahlentscheidungen zu treffen. Parallel dazu wird mit allen beteiligten Akteuren ein systematisches Übergangsmanagement erprobt, das die berufliche Orientierung sowie die Bildungs- und Berufswegeplanung jedes Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf strukturell und personenbezogen sichert. Ausgehend von jedem einzelnen Jugendlichen mit der Frage nach ihrer/seiner Zukunftsperspektive beinhaltet dies unter anderem eine inhaltliche Verzahnung der Bildungsphasen, den Transfer notwendiger Informationen (mit Zustimmung der Betroffenen oder der Sorgeberechtigen ), die Sicherstellung von Unterstützungsleistungen und ein frühzeitiges Kennenlernen der neuen Institution (Hospitationen, obligatorische Aufnahmegespräche mit Teilnahmemöglichkeit für Sorgeberechtigte). 9. Wie viel Prozent der Schüler mit Förderbedarf beginnen eine Ausbildung nach Besuch einer allgemeinbildenden Schule? Siehe Antwort zu 7.