BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6507 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 31.10.16 und Antwort des Senats Betr.: Erstaufnahme Schmiedekoppel Aus Drs. 21/4730 mit Stand vom 14. Juni 2016 geht hervor, dass die „Planungen (…) auf einer Gesamtkapazität von 1.800 Plätzen (basieren)“. In einer Pressemitteilung1 des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge ist bereits am 6. Juli 2016 die Rede davon, dass der Standort insgesamt eine Kapazität von 950 Plätzen habe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Schmiedekoppel, die sich auf zwei Teilflächen erstreckt, wurde im Winter 2015/2016 mit einer Gesamtkapazität von 1.800 Plätzen geplant. Während auf der einen Fläche bereits ein tragfähiger Untergrund vorhanden war, mussten auf der anderen Fläche umfangreiche Maßnahmen zur Ertüchtigung des Baugrundes ergriffen werden, um die Aufstellung der Holzhäuser zu ermöglichen. Auch war die Errichtung eines Sichtschutzes in Gestalt eines im hinteren Bereich der Anlage befindlichen Erdwalls erforderlich. Sowohl diese Maßnahme als auch die Befestigung und Entwässerung des Grundstücks sowie die Fundamente für die Holzhäuser , Verwaltungscontainer, die Modulbauten für die Kindertagesstätte, die Kantine und die Sozialräume mussten geplant und umgesetzt werden. Auf der Gesamtfläche waren die Zu- und Ableitungen für Strom, Wasser und Abwasser zu planen und umzusetzen. Die anfangs geplante Maximalkapazität von 1.800 Plätzen konnte aufgrund der rückläufigen Zugangszahlen und der damit einhergehenden Prognose der weiteren Zugangszahlen durch eine verringerte Sollkapazität ersetzt werden. Ziel war es, die Betreuungsbedingungen und Aufenthaltsqualität zu verbessern, da durch eine geringere Belegung mehr Platz für die Bewohner zur Verfügung steht. Der Betreiber hat, nachdem er mit dem Betrieb der EA Schmiedekoppel beauftragt wurde, für die damals noch geltende Maximalkapazität von 1.800 Plätzen mit der Personalakquise begonnen. Da die Maximalkapazität derzeit nicht in Anspruch genommen werden muss, sondern eine neue Sollkapazität festgelegt werden kann, wurde die Akquise eingestellt. Neueinstellungen nach dem 1. April 2016 wurden, bis auf wenige Ausnahmen im Bereich Technik, nicht mehr vorgenommen. Bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften, so auch der Unterkunft Schmiedekoppel , ist unter Sicherheitsgesichtspunkten stets zu berücksichtigen, dass solche Einrichtungen auch in der Errichtungsphase einer besonderen Aufmerksamkeit durch 1 http://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/6504656/2016-07-06-die-belegung-dererstaufnahme -schmiedekoppel-hat-heute-begonnen/. Drucksache 21/6507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Personen ausgesetzt sein können, die aus fremdenfeindlichen oder anderen Motiven solche Einrichtungen grundsätzlich ablehnen. Hierzu liegen entsprechende Erfahrungen aus den Ländern vor. Das macht von üblichen Baustellen abweichende, bereits vorlaufende Sicherheitsmaßnahmen erforderlich, die objektbezogen erfolgen müssen. Da zunächst eine frühere Belegung und eine höhere Auslastung geplant waren, wurde dem Betreiber im Februar 2016 ein auf einer Kalkulation basierender Vorabschlag gezahlt, der dann mit den folgenden Monaten verrechnet wurde. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Anfrage wie folgt: 1. Welche Gesamtplatzkapazität und welche Sollkapazität hat die Erstaufnahme Schmiedekoppel jeweils zu den Stichtagen 1. August, 1. September , 1. Oktober sowie 1.November 2016? Zeitpunkt 1. August 2016 1. September 2016 1. Oktober 2016 1. November 2016 Sollkapazität 360 360 760 760 Bis zum Dezember 2016 wird voraussichtlich die geplante Sollkapazität von 950 Plätzen erreicht sein. Die veränderte Zugangs- und Belegungssituation hat eine Anpassung der noch in Drs. 21/4730 dargestellten und längerfristig geplanten Maximalkapazität an die aktuelle Sollkapazität ermöglicht. Mit diesen Anpassungen werden Betreuungsbedingungen und Aufenthaltsqualität verbessert. 2. Auf Basis welcher Platzkapazität hat der Betreiber Personal eingestellt? Siehe Vorbemerkung. 3. Wie ist die durchschnittliche monatliche Auslastung (absolut und prozentual ) der Einrichtung zu den Stichtagen 30. Juli, 31. August, 30. September sowie 31. Oktober 2016? Zeitpunkt 1. August 2016 31. August 2016 30. September 2016 31. Oktober 2016 Belegung 337 326 326 557 Sollkapazität 360 360 360 760 Die prozentuale Auslastung ergibt sich aus der Korrelation zwischen Belegung und Sollkapazität. Der elektronische Datenabgleich erfolgt nur an den Wochentagen, sodass die Auswertung vom 1. August 2016 dargestellt wird. 4. Wie viele Vollkräfte sind in der Einrichtung tätig? (Bitte aufschlüsseln entsprechend der im §5 des exemplarischen Betreibervertrags zwischen dem ASB und der Freien und Hansestadt Hamburg über den Betrieb der Erstaufnahmen festgehaltenen Kategorien A – E.) Nach Auskunft des Betreibers erfolgt die Angabe in Vollzeitäquivalenten (VZÄ): A. Leitung und Teamleitung drei VZÄ B. Sozialmanagement mit abgeschlossenem Studium neun VZÄ C. Mitarbeit im Sozialmanagement ohne Studium sieben VZÄ D. Unterkunftsmanagement 12,8 VZÄ E. Technischer Dienst sechs VZÄ 5. Inwiefern wird der in §6 des exemplarischen Betreibervertrags zwischen dem ASB und der Freien und Hansestadt Hamburg über den Betrieb der Erstaufnahmen festgehaltene Personalschlüssel erfüllt? Falls der Personalschlüssel von den Vorgaben abweicht, inwiefern und warum? Derzeit wird der Personalschlüssel aufgrund der sukzessiven Anpassung der geplanten Maximalkapazität an die Sollkapazität noch nicht eingehalten. Die Abweichungen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6507 3 sollen durch das Auslaufen von befristeten Verträgen und Umsetzung von Personal aufgelöst werden. Entsprechend erfolgen keine Nachbesetzungen. 6. Auf Basis welcher Gesamtplatzkapazität hat der Betreiber jeweils Sicherheitsdienstleister, Catering und Reinigungsdienstleister beauftragt ? Hat es hier Veränderungen gegeben? Wenn ja, welche und zu jeweils welchem Zeitpunkt? Für alle drei genannten Dienstleistungen erfolgen zwischen dem Betreiber und dem Dienstleister kurzfristige Abstimmungen und Anpassung an die tatsächlichen Bedarfe. Die tatsächlichen Bedarfe beziehen sich dabei auf die objektbezogenen Gegebenheiten , die aktuelle Lage (zum Beispiel die Berücksichtigung von Bauarbeiten oder Brandwachen) und die tatsächliche Bewohnerzahl. 7. Aus Anlage 3 der Drs. 21/5635 ist ersichtlich, dass bereits zwischen Februar und Juni über 60.000 Euro für Reinigungsdienstleistungen gebucht wurden, obwohl die Einrichtung erst im Juli bezogen wurde. Welche Dienstleistungen wurden in diesem Zeitraum verrichtet? Da zunächst eine frühere Belegung geplant war, wurde dem Betreiber im Februar 2016 ein auf einer Kalkulation basierender Vorabschlag gezahlt, der dann mit den folgenden Monaten verrechnet wurde. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Aus Anlage 4 der Drs. 21/5635 ist ersichtlich, dass bereits zwischen Februar und Juni rund 280.000 Euro für Sicherheitsdienstleistungen gebucht wurden, obwohl die Einrichtung erst im Juli bezogen wurde. Welche Dienstleistungen wurden in diesem Zeitraum verrichtet? 9. Wurde die leer stehende Unterkunft bewacht? Wenn ja, mit welchem Personaleinsatz und aus welchem Grund? Wenn nein, warum sind Kosten in Höhe von rund 277.000 Euro entstanden ? Der durchschnittliche Personaleinsatz von Februar bis Juni 2016: Februar 2016 2 Mitarbeiter März 2016 3,6 Mitarbeiter April 2016 3 Mitarbeiter Mai 2016 4,3 Mitarbeiter Juni 2016 4,6 Mitarbeiter Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Aus Anlage 5 der Drs. 21/5635 ist ersichtlich, dass für den Standort Schmiedekoppel allein zwischen Januar und Juli Kosten in Höhe von 9,75 Millionen Euro entstanden sind. Welche Kostenbestandteile sind hier jeweils inbegriffen und mit jeweils welchem Anteil? Für die Monate Januar bis Juli 2016 wurden Gesamtkosten in Höhe von 9.456.187,91 Euro verbucht. Die Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten ist der Anlage 1 zu entnehmen . 11. Welche weiteren Kosten sind für den Standort Schmiedekoppel bis zum 31.10.2016 entstanden? (Bitte monatlich und nach Kostenbestandteilen aufsplitten.) Für den Monat August wurden Kosten in Höhe von insgesamt 1.741.316,14 Euro verbucht . Die Betreiberabrechnung für Oktober steht noch aus. Die Rechnung für September wurde zudem noch nicht verbucht, da sie eine Gutschrift aufwies und mit der nächsten Rechnung verrechnet wird. Die Zuordnung im Monat August zu den einzelnen Kostenbestandteilen ist der Anlage 2 zu entnehmen. Drucksache 21/6507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 1 Kostenkategorie 01.-07.2016 Verbrauchsmaterial 12.304,92 IT-Verbrauchsmaterial 198,62 Geräte/Ausstattung 217.994,55 Werkzeug/Werkmaterial 68.700,81 Reinigungsmittel 1.791,07 Kleidung 750,04 Nahrungsmittel 458,38 Arzneimittel 606,79 Medizinisches Verbrauchsmaterial 2.805,50 Strom 15.318,91 Wasser/Abwasser 1.350,91 Treibstoffe Sonstige 54,84 Honorarverträge 726.933,96 Fremdreinigung 100.444,34 Bewachung 462.788,74 Schnee- und Eisbeseitigung 919,63 IT Sonstige Fremdleistungen 19.330,06 Sonstige Fremdleistungen 36,00 Abfall und Entsorgung 17.752,95 Transport 62.243,32 Instandhaltung Gebäude /bauliche Anlagen 20.273,32 Instandhaltung bewegliche Sachen 2.361,66 Grundsteuer 6.651,05 Mieten Grundstücke 308.506,80 Mieten Sonstige (z.B. Container, Zaun etc.) 1.261.896,90 Lizenzen, Gebühren 18.376,90 Sonstige Aufwendungen – Fremdleistung Personal2 1.597.300,93 Sonstige Aufwendungen – Montage 2.255.092,19 Büromaterial 3.784,29 Porto 133,63 Fernmeldegebühren 2.442,12 Gästebewirtung 1.152,11 Versicherung 11.993,78 Periodenfremde Aufwendungen 196.809,74 Erwerb von Gegenständen im Anlagevermögen (Holzhäuser etc.) 2.056.628,15 Insgesamt 9.456.187,91 Alle Angaben in Euro. Negative Werte resultieren aus nachträglichen Korrektur- beziehungsweise Umbuchungen. 2 Inkl. der monatlichen Abschlagszahlungen an den Betreiber, deren Verrechnung in den Folgemonaten nach Rechnungslegung erfolgt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6507 5 Anlage 2 Kostenkategorie August 2016 Verbrauchsmaterial IT-Verbrauchsmaterial Geräte/Ausstattung Werkzeug/Werkmaterial 276,08 Reinigungsmittel Kleidung Nahrungsmittel Medizinisches Verbrauchsmaterial Strom 13.883,72 Wasser/Abwasser 426,00 Honorarverträge Fremdreinigung 3.659,25 Bewachung IT Sonstige Fremdleistungen Sonstige Fremdleistungen Abfall und Entsorgung 12.021,69 Transport Instandhaltung Gebäude /bauliche Anlagen Grundsteuer 950,15 Mieten Grundstücke 44.072,40 Mieten Sonstige (z.B. Container, Zaun etc.) 299.389,25 Sonstige Aufwendungen – Fremdleistung Personal3 1.047.375,00 Sonstige Aufwendungen – Montage 302.860,71 Büromaterial Fernmeldegebühren Gästebewirtung Versicherung 3.904,69 Periodenfremde Aufwendungen 12.497,20 Erwerb von Gegenständen im Anlagevermögen (Holzhäuser etc.) 3 Inkl. der monatlichen Abschlagszahlungen an den Betreiber, deren Verrechnung in den Folgemonaten nach Rechnungslegung erfolgt.