BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/651 21. Wahlperiode 09.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 01.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Sog im Beförderungskamin: Rot-Grün macht weiter, wo die SPD aufgehört hat Auch der rot-grüne Senat wird im Rahmen der derzeitigen Umstrukturierungen der Hamburger Fachbehörden Ämter, Abteilungen und Referate der Fachbehörden sowie die Organisationsstrukturen der den Fachbehörden zugeordneten Verwaltungseinheiten neu ordnen. Zudem ist die Anzahl der Behörden auf elf erhöht worden. Daraus entstehen erfahrungsgemäß teure Beförderungen und Höhergruppierungen, die zu einer Ausweitung des Wasserkopfs der Verwaltung führen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die beabsichtigte Neustrukturierung von Behörden ist der Bürgerschaft im Einzelnen dargelegt und von dieser in ihrer Sitzung am 28. Mai beschlossen worden (siehe Drs. 21/520). Die Antworten beziehen sich auf die von der Neustrukturierung betroffene Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die Behörde für Justiz und Gleichstellung und die Behörde für Wissenschaft und Forschung. Die beabsichtigte Verlagerung der Abteilung für Gleichstellung der bisherigen Behörde für Justiz und Gleichstellung in die neu einzurichtende Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung führt zu keinen Mehrkosten. Es ist geplant, die bisherige Abteilung ab dem 1. Juli 2015 als Stabsstelle zu organisieren. Hinsichtlich der übrigen Umstrukturierungen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Beförderungen beziehungsweise Höhergruppierungen sind jeweils in welchen Dienststellen im Zusammenhang mit erfolgten beziehungsweise geplanten Umstrukturierungen in den Hamburger Fachbehörden sowie in den Organisationsstrukturen der den Fachbehörden zugeordneten Verwaltungseinheiten in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft notwendig? a. Wie viele bisherige Abteilungsleiterinnen beziehungsweise Abteilungsleiter werden davon in welchen jeweiligen Dienststellen ab welchem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang zu Amtsleiterinnen beziehungsweise Amtsleitern befördert beziehungsweise höhergruppiert und welche Mehrkosten sind hiermit pro Jahr verbunden? b. Wie viele bisherige Referatsleiterinnen beziehungsweise Referatsleiter werden davon in welchen jeweiligen Dienststellen ab welchem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang zu Abteilungsleiterinnen beziehungsweise Abteilungsleitern befördert beziehungsweise höhergruppiert und welche Mehrkosten sind hiermit pro Jahr verbunden? Drucksache 21/651 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wie viele Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter werden davon in welchen jeweiligen Dienststellen ab welchem Zeitpunkt in diesem Zusammenhang zu Referatsleiterinnen beziehungsweise Referatsleitern befördert beziehungsweise höhergruppiert und welche Mehrkosten sind hiermit pro Jahr verbunden? d. Welche Kosten entstehen insgesamt durch die in a. – c. genannten Höhereinstufungen? Siehe Vorbemerkung. 2. Wann wurden die Deputationen der jeweiligen Fachbehörden mit den Fällen beschäftigt? 3. In welchem Fall wurde eine Abstimmung nur in Deputationsausschüssen vorgenommen und – in den Fällen, wo dies geschehen ist – wie groß waren die jeweiligen Deputationsausschüsse? Entfällt. 4. Wie viele der am Ende der 20. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft in den Präsidialabteilungen der Fachbehörden beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort nicht mehr beschäftigt, sondern in anderen Bereichen der Fachbehörden und wie viele sind den Intendanzbereichen der Fachbehörden zugeordnet? Vier, davon keiner beziehungsweise keine in Intendanzbereichen. 5. Wann wird die Umorganisation in den einzelnen Behörden und Ämtern abgeschlossen sein? Siehe Vorbemerkung. 6. Falls 1. unter Hinweis auf noch nicht abgeschlossene Umstrukturierungen nicht beantwortet werden kann: Wie viele der unter 1. a. bis 1. c. benannten Sachverhalte gab es seit Beginn der Legislaturperiode? Wie viele entsprechende Fälle gab es in den sechs Monaten vor Ende der 20. Legislaturperiode? Keine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Wie viele neue Ämter, Abteilungen und Referate werden in welchen jeweiligen Dienststellen ab welchem Zeitpunkt neu geschaffen beziehungsweise neu zusammengefasst? Welche Mehrkosten pro Jahr ergeben sich daraus? Siehe Vorbemerkung.