BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6513 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 01.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Der Besitz von Waffen bei Neonazis und extremen Rechten Nicht erst seit Bekanntwerden der Taten des „NSU“ besteht eine Notwendigkeit , den Besitz von Waffen bei Neonazis und anderen extremen Rechten zu erfassen und zu überprüfen. In Hamburg haben außerdem rechtsextreme Gewalttaten zugenommen. Ich frage den Senat: Ein Waffenschein ist nach der gesetzlichen Definition des § 10 Absatz 4 Waffengesetz (WaffG) eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe, das heißt zum Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums. Der Senat geht davon aus, dass mit der Bezeichnung in der Fragestellung darüber hinausgehend alle waffenrechtlichen Erlaubnisse gemeint sind. In Hamburg sind 45 Waffen- und Munitionsbesitzverbote gegenüber Rechtsextremisten ausgesprochen worden. Die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen werden regelhaft auf ihre Zuverlässigkeit geprüft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Neonazis und andere den Sicherheitsbehörden bekannte extreme Rechte besitzen einen Waffenschein beziehungsweise eine waffenrechtliche Erlaubnis? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter und Zugehörigkeit zur Gruppierung/Organisation. Wenn keine Daten erhoben werden, weshalb nicht. a. Wie haben sich die Zahlen seit 2012 verändert? Gegenwärtig sind sechs Personen, die dem Rechtsextremismus zugeordnet werden, mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Hamburg bekannt, die über zum Teil mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen. Vier verfügen über eine Waffenbesitzkarte oder mehrere Waffenbesitzkarten, fünf über einen Kleinen Waffenschein, einer über einen Europäischen Feuerwaffenpass. Mehrfachnennungen aufgrund von Überschneidungen sind möglich. Bei den genannten Personen handelt es sich um Männer zwischen 24 und 87 Jahren, die überwiegend der subkulturell geprägten rechtsextremistischen Szene oder dem neonazistischen Spektrum zuzurechnen sind. Eine Person ist der „Europäischen Aktion“ zuzuordnen. Bei der „Europäischen Aktion“ (EA) handelt es sich um ein antidemokratisch, fremdenfeindlich, rassistisch, antisemitisch und revisionistisch ausgerichtetes internationales Netzwerk von Holocaustleugnern mit Hauptsitz in der Schweiz (vergleiche Verfassungsschutzbericht 2015 http://www.hamburg.de/ contentblob/6294598/0cfeabcde6da1a1ce2311f39b70f7621/data/ verfassungsschutzbericht-2015-bericht.pdf). Eine Person ist keiner konkreten Gruppierung zuzuordnen. Drucksache 21/6513 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. In wie vielen Fällen wurden waffenrechtliche Erlaubnisse zurückgenommen beziehungsweise widerrufen und Anträge auf Erlaubniserteilung verweigert und mit welcher Begründung? Ziel ist es, bei Rechtsextremisten jeweils waffenrechtliche Erlaubnisse zu versagen beziehungsweise zu widerrufen. Von den unter Antwort zu 1.a. aufgeführten Personen musste in fünf Fällen allerdings dem Widerspruch gegen den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis stattgegeben werden. Bei der sechsten Person wird gegenwärtig ein Widerruf geprüft. Darüber hinaus siehe Drs. 21/2967 und 21/3872. 3. Wie viele Waffenfunde gab es in Hamburg seit 2012 bei Neonazis und anderen extremen Rechten sowie sonstigen Tatverdächtigen des PMK Rechts? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Art der Waffen. Wenn Daten nach wie vor nicht erfasst werden, weshalb nicht. Im Übrigen erfasst die Polizei die politische Gesinnung einer Person in Fällen, in denen dies für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Im Bereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden Waffen als Tatmittel bei Straftaten im „Kriminalpolizeilicher Meldedienst PMK“ erfasst. Dies geschieht unabhängig davon, ob eine Waffe durch die Polizei sichergestellt wurde. Darüber hinaus siehe Drs. 20/2574. 4. Wie viele sogenannte Reichsbürger/-innen sind den Sicherheitsbehörden in Hamburg bekannt? Wenn keine Überprüfung stattfindet und Daten nicht erfasst werden, weshalb nicht. Den in Hamburg aktiven Gruppen gehören bis zu 50 Personen an, die – soweit deren Identität bekannt ist – auch hinsichtlich des Besitzes waffenrechtlicher Erlaubnis derzeit überprüft werden. Abschließende Zahlen können gegenwärtig noch nicht genannt werden. 5. Wie viele von ihnen besitzen einen Waffenschein beziehungsweise waffenrechtliche Erlaubnisse? Wenn keine Daten erfasst werden, weshalb nicht. Siehe Antwort zu 4.