BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6514 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 01.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Einführung der eAkte im Bereich SGB II – Jobcenter team.arbeit.hamburg und Agentur für Arbeit Hamburg (II) In den Drs. 21/1865 und 21/5929 berichtet der Senat, dass das BMAS eine Entscheidung über die flächendeckende Einführung der eAkte im Bereich SGB II Anfang 2016 treffen wolle. Die eAkte gibt es bereits in der Agentur für Arbeit Hamburg, bei der Familienkasse sowie seit Mai 2015 bei sechs Jobcentern als Pilotprojekt in der Testphase. Eingeführt durch die Bundesagentur für Arbeit, steht sie im Kontakt mit Vertretern/-innen der Länder, der kommunalen Spitzenverbänden und der kommunalen Träger. Ziele der eAkte sind der Abbau von Papieren in den Akten (Archiveinsparungen), der zentrale Zugriff auf die Daten, um so schneller reagieren zu können (suchen von Akten fällt weg), schnellere Auskünfte an Fragende, kürzere Lauf-, Such- und Transportwege, die Jobcenter und Arbeitsagenturen als der moderne Dienstleister sowie künftige kundenfreundliche Onlineangebote. Laut BA wird dem Datenschutz höchste Priorität eingeräumt. Einzuscannende Dokumente werden in einer sogenannten Black- und Bluelist aufzählend erwähnt, die den Mitarbeitern/-innen in den Arbeitsagenturen und Test-Jobcentern jeweils vorliegen. Demnach wird aufgelistet, welche Papierdokumente eingescannt werden dürfen oder welche nicht. Laut „Abschlussbericht zur Pilotierung der eAkte SGB II für die Arbeitsgruppe Zentrale IT SGB II“ spricht sich die Bundesagentur für Arbeit für eine flächendeckende Einführung der eAkte im Bereich SGB II aus. Nach Drs. 21/5929 wird die Einführung der eAkte in insgesamt sechs Wellen eingeführt. Die Einführung der Jobcenter t.a.h. findet in der letzten Welle statt. Hierzu gibt es weitere Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Bis wann rechnet der Senat mit der Fertigstellung des noch zu erstellenden Berechtigungskonzepts nach Frage 6. in Drs. 21/5929 und besteht die Möglichkeit, dieses dem UA „IuK-Technik und Verwaltungsmodernisierung “ zugänglich zu machen? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht? Das Berechtigungskonzept wird voraussichtlich bis März 2018 erstellt. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/6514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. In Frage 7. antwortet der Senat, dass für sehbehinderte Mitarbeitende in der Agentur die Möglichkeit eines speziellen Bildschirms bestehe. Ist dieses auch für Mitarbeitende bei Jobcenter t.a.h. möglich und geplant? Wenn ja, zu wann und welche administrativen und sonstige Voraussetzungen müssen Mitarbeitende von Jobcenter t.a.h. erfüllen beziehungsweise berücksichtigen? Wenn nein, bitte ausführlich begründen. Für sehbehinderte Mitarbeitende bei Jobcenter besteht unter den Voraussetzungen, die bereits jetzt für die Einrichtung eines entsprechenden Arbeitsplatzes gelten, die Möglichkeit eines speziellen Bildschirmes. 3. In Frage 7. wurde nicht auf die Frage nach den Dateiformaten der jeweils eingescannten Dokumenten geantwortet. Um sehbehinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, für sie spezielle Dateiformate lesen zu können, fragen wir erneut nach den Dateiformaten. Welche Dateiformate sind für die eingescannten Dokumente bei Jobcenter t.a.h. und Agentur für Arbeit Hamburg geplant? Bitte einzeln auflisten. Die beim Scan-Dienstleister eingescannten Dokumente werden im Format PDF/A-1b geliefert und so in der eAkte gespeichert. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Gibt es nach Frage 12. eine Stellungnahme durch den HmbBfDI zur Einführung der eAkte bei Jobcenter t.a.h.? Wenn ja, wo ist diese einsehbar? Wenn nein, warum nicht und wurde der HmbBfDI davon in Kenntnis gesetzt? Gemäß § 50 Absatz 4 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig für die Datenschutzkontrolle. Mangels Zuständigkeit ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit somit nicht in Vorhaben von Jobcenter einbezogen worden. Daher gibt es auch keine Stellungnahme des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Einführung der eAkte. 5. Ist es möglich, die Anlage 5 nach Frage 22. zu erhalten? Ja, siehe Anlage. 6. Ist es geplant, bei Einführung der eAkte bei Jobcenter t.a.h. die jeweiligen Konzepte, Evaluierungen, Black- und Bluelist, Verträge nach DiBAS II und III nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu veröffentlichen? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht? Das Hamburgische Transparenzgesetz ist auf das Jobcenter team.arbeit.hamburg nicht anwendbar, siehe § 50 Absatz 4 Satz 2 SGB II. Blacklist: Die nachstehende Aufzählung zeigt den aktuellen Stand zur Bestückung der Blacklist und die Anwendung für die Mandanten. Lfd. Nr. Tatbestand Mandant SGB III Mandant FamKa Mandant SGB II 1 Ärztlicher Dienst (ÄD) oder Medizinischer Dienst x x x 2 Ausschreibungen (auf dem Umschlag gekennzeichnet) x x x 3 Büro der Geschäftsführung (BdG) x x x 4 Berufspsychologischer Service (BPS) – alt: Psychologischer Dienst (PD) x x x 5 BuStra bzw. Buß- und Strafsachenstelle x x x 6 Datenschutz, Ansprechpartner für Datenschutz, behördlicher Datenschutzbeauftragte/r (bDSB) x x x 7 Familienkasse Direktion x x 8 Forderungseinzug / Forderungsverwaltung / Forderungsmanagement / Inkasso x x x 9 Geschäftsführung, Leitung, Direktor/-in x x x 10 GIS (Geschäftsführer/-in Interner Service) x x x 11 Gleichstellungsbeauftragte (GleiB) x x x 12 IAB, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung x x x 13 Infrastruktur x x x 14 Interne Revision x x x 15 Interner Service (IS), Interner Dienstbetrieb oder auch Allgemeine Sachverwaltung (alter Begriff) x x x 16 Jugendvertreter/-in/-ung (JAV, BJAV, HJAV) x x x 17 KPB x x x 18 Kriminalitätsangelegenheiten, Korruption, Compliance x x x 19 Kriminalitätsprävention und -bekämpfung x x x 20 KRM (Kundenreaktionsmanagement) x 21 Leiter/-in der Familienkasse x x 22 LRA (Lokale Registrierungsstelle) x x x 23 Pers. adressierte Sendungen oder namentlicher Zusatz über dem Agenturnamen x x x 24 Personalrat (z.B. Hauptpersonalrat,..) (PR, BPR,..) x x x 25 Personalteam / Personalservice / Personalabteilung / Personal-… (z.B. Personalsache, Personalangelegenheit) x x x Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6514 3 Anlage Lfd. Nr. Tatbestand Mandant SGB III Mandant FamKa Mandant SGB II 26 Prüfungsaufgaben x x x 27 RD (Regionaldirektion) / LAA (Landesarbeitsamt) x x x 28 Regionaler IT-Service x x x 29 REZ – Regionales Einkaufszentrum x x x 30 Sachverwaltung (allgemeine Sachverwaltung) x x x 31 Schwerbehindertenvertreter/ Schwerbehindertenvertreterin/ Schwerbehindertenvertretung (SchwebV) x x x 32 technischer Beratungsdienst (TBD) x x x 33 Verschlusssachen x x x 34 „vertraulich, persönlich, P, eigenhändig“ x x x 35 Verwaltung x x x 36 Verwaltungsausschuss (VA) x x x 37 VG (Vorsitzende/-r der Geschäftsführung) oder Vertreter/-in x x x 38 ZAG bzw. Zentrum für Arbeit und Grundsicherung x x 39 Zentrale / Hauptstelle x x x 40 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) x 41 Schriftgut des Mandanten SGB II (BG-Nummer, ALG II, Jobcenter, ARGE, Hartz 4, Grundsicherung) sofern die entsprechende Einrichtung nicht an der eAkte teilnimmt. x x Drucksache 21/6514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Bluelist: Die nachstehende Aufzählung zeigt den aktuellen Stand zur Bestückung der Bluelist und die Anwendung für die Mandanten. Lfd. Nr. Tatbestand Mandant SGB III Mandant FamKa Mandant SGB II 1 Originale (z.B. Urkunden bzw. Dokumente, die Urkundenqualität oder Beweiswert besitzen) identifizierte Dokumente: Abstammungsurkunde gerichtliche Entscheidungen gleich welcher Art Vollstreckungstitel Titel/Vergleiche die durch BA oder die gE erstritten wurden vollstreckbarer Auszug aus der Insolvenztabelle Ermittlungsvorgänge behördliche Bescheide die nicht von der BA oder der gE ausgestellt wurden Aufhebungsbescheide die nicht von der BA oder der gE ausgestellt wurden Bescheide über Kindergeld die nicht von der BA ausgestellt wurde Bescheide über Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch die nicht von der gE ausgestellt wurden Bescheid über das Ergebnis des Zulassungsverfahren (Studienvergabe) Gewerbeanmeldung/Gewerbeabmeldung Verträge (z.B. Anstellungsvertrag, Arbeitsvertrag oder Zusatzvereinbarung/Nachtrag zum Arbeitsvertrag/Verlängerung der Befristung zum Arbeitsvertrag; Berufsausbildung- /Ausbildungsvertrag; Mietvertrag/Nachtrag zum Mietvertrag; Kaufvertrag; Gesellschaftsvertrag; etc.) Zeugnisse Ausnahmen Familienkasse, die zu scannen sind: Geburtsbescheinigungen/ -urkunden mit dem Zusatz „für die Beantragung von Kindergeld“ Studien- /Immatrikulationsbescheinigungen Schulbescheinigungen maschinell erstellte Ausbildungsbescheinigungen jegliche Dokumente mit ausländischen Inhalten trotz -Urkundencharakter- ( u.a. alle Geburtsurkunden aus dem Ausland) x x x 2 optischer Identifizierer Bluelist ( ) x x x 3 Bewerbungsunterlagen und deren Anlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Bescheinigungen) x x Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6514 5 Lfd. Nr. Tatbestand Mandant SGB III Mandant FamKa Mandant SGB II 4 Büromaterial x x x 5 Gerichtsakten, Staatsanwaltschaftsakten x x x 6 Post, die das Personal der BA oder der gE (Auftraggeber) betrifft (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Atteste, Bewerbungen,…) x x x 7 Psychologische und ärztliche Gutachten oder Befunde x x x 8 Wertgegenständen (Bargeld, Schecks, Gutscheine oder Zahlungsanweisung zur Verrechnung) x x x 9 Werbung und Zeitschriften x x x 10 Anzeigeverfahren § 80 SGB IX x x x 11 Empfangsbekenntnis x x x 12 Aktenabgaben/ -übersendungen (Aktenübergabe von anderen Agenturen, Familienkassen, gemeinsamen Einrichtungen (gE) und anderen Stellen) x x x 13 Arbeitsgenehmigungsverfahren/ Arbeitsmarktzulassung x x x 14 farbige/bunte (auf farbigem Papier) Formulare der BA (gilt nicht für die Veränderungsanzeige) x x x 15 Einstellungszusage/Arbeitsvertrag für das Arbeitsgenehmigungsverfahren x x x 16 fremdsprachige Dokumente x x 17 Postrückläufe/Nichtzustellbarkeit mit dem Kunden zurückgesandten Originalunterlagen (z.B. „anbei Ihre Unterlagen zurück“; unter Originalunterlagen versteht man keine Schreiben/Bescheide des jeweiligen Mandanten) x x x 18 Vermittlungsvorschlag und Rücklauf (VV1, VV2 und Einladungsrücklauf) x x x 19 Zentrale Arbeitsvermittlung (ZAV) bzw. Auslandsvermittlung x x x 20 Fragebogen zur Erhebung des Migrationshintergrunds x x x 21 Zustellurkunden aus dem Schriftverkehr von BA an Kunden x x x 22 Dokumente mit dem Vermerk/Hinweis „Original wieder zurück“ x x x 23 Rechnungen, die den Auftraggeber betreffen (dies betrifft keine Rechnungen wie z.B. Maßnahmekosten,…) x x x 24 Beschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition, KRM (Kundenreaktionsmanagement) x x x 25 Formular U020, U021, ff. x x x 26 Akten die von der Einsichtnahme von Anwälten zurück x x x Drucksache 21/6514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Lfd. Nr. Tatbestand Mandant SGB III Mandant FamKa Mandant SGB II kommen 27 Fachausschussprotokoll der WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) x x x 28 BuStra (Bußgeld- und Strafsachen-Stelle) x x x 29 Meldedatenabgleich (Meldelisten der Kommunen) x x x 30 Owig, Ordnungswidrigkeit x x 31 Darlehensförderung ABM x x x 32 Dokumente zu Widersprüchen und Klagen des Bereich Inkasso und WBU (Winterbeschäftigungsumlage) x x x 33 Sendungen ohne Inhalt (keine Nutzdaten enthalten) x x x 34 inländischer und ausländischer Personalausweis und/oder Reisepass x x x 35 An- und Abmeldebescheinigungen (Einwohnermeldeamt) x 36 Arbeitsvertrag x 37 Mietvertrag x 38 Rückübertragungsvertrag-/Vereinbarung x 39 Sparbuch x 40 Diplom, Zeugnis oder Zertifikat x 41 Führerschein x 42 Interessenbekundungen nach § 28 SGB II (Bedarfe für Bildung und Teilhabe) x 43 Erstattungsformulare von z.B. Deutsche Rentenversicherung, Familienkasse, Sozialamt (SGB XII) x 44 Formulare der Deutschen Rentenversicherung, die zur Erhebung von Versicherungs- oder Anrechnungszeiten dienen x 45 Ärztliche Unterlagen, wie z.B. Atteste, Gesundheitsbogen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Schweigepflichterklärung, Mutterpass, Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder zur Erwerbsfähigkeit, Rentenbescheide, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Aufenthaltsbescheinigungen vom Krankenhaus, Bescheinigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse vom Krankenhaus, Entlassungsmittelungen von Reha Klinik etc. x 46 Teilnehmerlisten z.B. Anwesenheitslisten vom Träger x 47 Teilnehmerbeurteilungen, z.B. vom Träger oder Arbeitgeber x 48 Gerichtliche Entscheidungen: z. Bsp. Urteile, Beschlüsse, x Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6514 7 Lfd. Nr. Tatbestand Mandant SGB III Mandant FamKa Mandant SGB II Titel, Vergleiche, Einstweilige Anordnungen, Verfügungen; Vollstreckungsbescheide etc. 49 Zoll (Anfragen und Dokumente die den Zoll betreffen) x 50 Eingliederungsvereinbarungen / Einwilligungserklärungen x 51 Kopie von Urkunden (Jugendamtsurkunde, Notarielle Urkunden usw. ) x 52 Formulare, die auszufüllen und zurückzuschicken sind x 53 Hauptantrag mit allen Anlagen und Nachweisen x 54 Gutscheine x 55 Schriftgut des Mandanten SGB II (BG-Nummer, ALG II, Jobcenter, ARGE, Hartz 4, Grundsicherung) sofern die entsprechende Einrichtung nicht an der eAkte teilnimmt. gültiger Aufbau BG-Nummer [keine oder 5 Ziffern] [„BG“ oder 1-2 Schrägstriche] [max. 7 Ziffern] x x 56 Glückwunsch- und Grußkarten, Urlaubspostkarten usw. x x x 57 Eintritts-/Abrechnungsliste für die Einstiegskurse nach § 421 SGB III x 58 Abrechnungslisten Flüchtlingsintegrationsmaßnahme (FIM) x x Drucksache 21/6514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 6514ska_text 6514ska_Antwort_Anlage1