BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6516 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 01.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Abiturprüfungen 2015/2016 (IV) – Welche konkreten Ergebnisse erzielten Hamburgs Schüler an den einzelnen Schulen? Die Daten der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen werden nach Auskunft des Senats in seinen Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/5180 und 21/965 nicht auf Grundlage einer Soforterhebung ermittelt, sondern werden auf Basis einer vom Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) durchgeführten gesonderten Datenerhebung an allen staatlichen und nicht staatlichen Schulen, an denen der mittlere Schulabschluss erworben werden kann, erfasst. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6217 gab der Senat an, dass der Datensatz für die Ergebnisse der Abiturprüfungen des Schuljahres 2015/2016 der zuständigen Behörde inzwischen vorliegt. Daneben teilte er mit, dass zum Monitoring der Abschlussprüfungen seit diesem Jahr auch eine schulbezogene Aufbereitung der Ergebnisse, die die Schulen jeweils im Oktober erhalten sollen, um sie für ihre weitere Schul- und Unterrichtsentwicklung zu nutzen , gehört. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Im Vergleich zum Schuljahr 2014/2015 haben gut 400 Schülerinnen und Schüler mehr an den Abiturprüfungen teilgenommen, davon knapp 300 mehr an den Stadtteilschulen . Das durchschnittliche Ergebnis in den schriftlichen Prüfungen über alle Fächer hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert und liegt wiederum bei 2,9. Unterschiede zeigen sich wie in den vergangenen Jahren zwischen den Fächern. So schneiden die Schülerinnen und Schüler in den fremdsprachlichen Fächern am besten ab, vergleichsweise schwächere Ergebnisse zeigen sich im Fach Mathematik. Die Auswertung zu den mündlichen Prüfungen ergab, dass die Abiturientinnen und Abiturienten die Präsentationsprüfung gegenüber der herkömmlichen mündlichen Prüfung bevorzugen . Beide Prüfungsformen werden von Schülerinnen und Schülern mit vergleichbaren Vorzensuren gewählt und führen zu gleichen Ergebnissen (Notendurchschnitt jeweils 2,6). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wurde den Schulen zwischenzeitlich die schulbezogene Aufbereitung der Ergebnisse zur Verfügung gestellt? Falls ja, wann? Falls nein, weshalb nicht? Welche Vorgaben gibt es zur Nutzung der Ergebnisse durch die Schulen für die weitere Schul- und Unterrichtsentwicklung ? Die schulbezogenen Ergebnisse wurden am 21.10.2016 vom Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) an die Schulen versandt. Die Schulen erhal- Drucksache 21/6516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ten eine übersichtliche Zusammenstellung der Daten, die regelhaft im Rahmen des Monitorings der Abschlussarbeiten erfragt werden. Die Rückmeldung soll die Schulen dabei unterstützen, die Abschlussergebnisse an ihren Schulen in den Blick zu nehmen , um gegebenenfalls Auffälligkeiten auszumachen und pädagogische Maßnahmen einzuleiten. Auch im Austausch mit den zuständigen Schulaufsichten werden diese Informationen bei der Reflexion von Schulentwicklungsmaßnahmen und bei der Identifizierung von Handlungsbedarfen genutzt. 2. Welchen Notendurchschnitt haben die Schülerinnen und Schüler insgesamt in den schriftlichen Abiturprüfungen des Schuljahres 2015/2016 erreicht? Bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Schule und Schulform unter Angabe des Sozialindex sowie der Gesamtschülerzahl und zur besseren Nachvollziehbarkeit den Ergebnissen aus dem Vorjahr 2014/2015 gegenüberstellen. 3. Welchen Notendurchschnitt haben die Schülerinnen und Schüler in den schriftlichen Klausuren des Schuljahres 2015/2016 insgesamt sowie jeweils bei den Erstgutachten und Zweitgutachten erreicht, in denen die Aufgabenstellung zentral von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) erfolgte? Bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Schule und Schulform unter Angabe des Sozialindex sowie der Gesamtschülerzahl und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Durchschnittsnoten der Erstgutachten und der Zweitgutachten in den Kursen mit zentraler Aufgabenstellung auf erhöhtem beziehungsweise auf grundlegendem Niveau und unter Angabe der jeweils durchschnittlichen Vornoten der Abiturientinnen und Abiturienten in den jeweiligen Kursen angeben sowie zur besseren Nachvollziehbarkeit den Ergebnissen aus dem Vorjahr 2014/ 2015 gegenüberstellen. Siehe https://www.liq-projekte.de/abiturergebnisse_2015-16/ und Drs. 21/1600. 4. Wie fällt der Abitur-Notendurchschnitt des Schuljahres 2015/2016 in Hamburg mit und ohne Berücksichtigung der schriftlichen Prüfungen aus? Der Gesamtnotendurchschnitt im Abitur im Schuljahr 2015/2016 beträgt 2,44. Die Berechnung des Abitur-Notendurchschnitts erfolgt nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH) § 32 unter Verwendung der Anlage 3 (zu § 32 Absatz 1) und der Anlage 4 (zu § 32 Absätze 2 und 3). Die Berechnung einer Abitur-Durchschnittsnote ohne die Berücksichtigung der schriftlichen Prüfungen ist auf der Grundlage dieser Berechnungsvorgaben nicht möglich , da sich diese aus der Summe der erreichten Punktzahlen in den schriftlichen Prüfungen, der mündlichen Prüfung und den eingebrachten Kursleistungen ergibt. 5. Wie oft kam es in den schriftlichen Abiturprüfungen des Abiturjahrgangs 2015/2016 vor, dass der Zweitgutachter eine andere Notengebung vorschlug als der Erstgutachter? (Bitte für alle Schulen den Wert absolut und in Prozent angeben.) Wie hoch war in den vorgenannten Fällen die Differenz der im Erstgutachten und im Zweitgutachten erteilten Punktzahlen ? 6. In wie vielen Fällen wurde in den schriftlichen Abiturklausuren des Schuljahres 2015/2016, in denen die Aufgabenstellung zentral von der Behörde für Schule und Berufsbildung erfolgte, ein Drittgutachten erforderlich? Bitte insgesamt und aufschlüsselt nach Schule angeben und zur besseren Nachvollziehbarkeit den Zahlen aus dem Vorjahr 2014/2015 gegenüberstellen . 7. Wie häufig haben sich die Schülerinnen und Schüler im Abiturjahrgang 2015/2016 für eine Präsentationsprüfung in jeweils welchem Fach entschieden ? Bitte absolute Zahl und in Prozent für jede weiterführende Schule angeben. a. Welche Punktzahl und welchen Notendurchschnitt haben die Schülerinnen und Schüler im Abiturjahrgang 2015/2016 für die Präsenta- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6516 3 tionsprüfung erhalten? Was war die niedrigste, was die höchste Punktzahl? Bitte pro Fach darstellen. b. Welche Punktzahl und welchen Notendurchschnitt haben die Schülerinnen und Schüler im Abiturjahrgang 2015/2016 für die herkömmliche mündliche Prüfung erhalten? Was war die niedrigste, was die höchste Punktzahl? Bitte pro Fach darstellen. c. Welche durchschnittliche Vornote hatte jeweils die Gruppe der Schülerinnen und Schüler, die sich für die herkömmliche mündliche Prüfung entschieden hat und die Gruppe, die sich für die Präsentationsprüfung entschieden hat? Bitte pro Fach darstellen. Siehe https://www.liq-projekte.de/abiturergebnisse_2015-16/ und Drs. 21/1600. 8. In wie vielen Fällen und in welchen Fächern mussten Schüler sich aufgrund einer entsprechenden Notendiskrepanz zwischen Vornote und schriftlicher Abiturprüfung mündlich nachprüfen lassen? In welchen dieser Fälle wich die sodann erbrachte mündliche Nachprüfungsleistung um mehr als drei Punkte von der schriftlichen Prüfungsleistung ab? Bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Schule und Schulform angeben und zur besseren Nachvollziehbarkeit den Zahlen aus dem Vorjahr 2014/ 2015 gegenüberstellen. Nach § 25 Absätze 2 und 3 APO-AH wird ein Prüfling in einem oder mehreren Fächern der schriftlichen Prüfung mündlich geprüft, wenn die Punktzahl für die schriftliche Prüfung um mindestens 4,0 Punkte von der in den vier Semestern der Studienstufe durchschnittlich in diesem Fach erreichten Punktzahl abweicht und der Prüfling die Durchführung einer ergänzenden mündlichen Prüfung beantragt. Für die Ergebnisse der im Schuljahr 2015/2016 erfolgten mündlichen Nachprüfungen siehe https://www.liq-projekte.de/abiturergebnisse_2015-16/. Im Übrigen siehe Drs. 21/1600. 9. In welchen Fächern wurden im schriftlichen sowie mündlichen Abitur auffallend gute beziehungsweise auffallend schlechte Leistungen, mithin mehr als 40 Prozent in den Bewertungen mit 12 – 15 Punkten und 6 – 0 Punkten erzielt? Gilt dies gleichermaßen für alle Schulen oder variiert dies von Schule zu Schule, Schulart zu Schulart, Stadtteil zu Stadtteil oder Ähnlichem? In den schriftlichen Prüfungen zeigen sich besonders gute Ergebnisse in fremdsprachlichen Fächern, in denen über 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler zwölf Punkte oder mehr erreichten. In Mathematik wurden etwas mehr als 40 Prozent der Prüfungen mit weniger als sieben Punkten bewertet. Ebenso erzielten mehr als 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler in technischen Fächern an beruflichen Schulen Ergebnisse zwischen null und sechs Punkten. Bei den mündlichen Abiturprüfungen wurden in keinem Fach von mehr als 40 Prozent der Prüflinge Leistungen zwischen null und sechs Punkten erzielt. Besonders gute Leistungen zeigen sich auch hier in den fremdsprachlichen Fächern sowie in Philosophie , Psychologie, Wirtschaft, Musik, Theater und Informatik. Zum Teil sind die Fallzahlen bei diesen Auswertungen sehr klein, sodass die Ergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren sind. Die Anteile an schwachen und guten Leistungen variieren zwischen den Schulen und Schulformen. An den Stadtteilschulen und den beruflichen Gymnasien findet sich im Schnitt ein höherer Anteil an schwächeren Noten als an den Gymnasien. Dieses Bild zeigt sich über alle Fächer sowohl für die schriftlichen als auch für die mündlichen Prüfungsergebnisse. Bei diesbezüglichen Fächer- und Schulvergleichen sind immer auch die Anzahl der zugrunde liegenden Prüfungen, das gewählte Anforderungsniveau sowie die Belegauflagen im schriftlichen Abitur zu berücksichtigen. Drucksache 21/6516 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 10. Sofern die unter 2. bis 9. erfragten Daten noch immer nicht qualitätsgesichert ausgewertet sind, in welcher KW wird dies abgeschlossen sein? Entfällt.