BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6518 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 01.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Schlussbericht über die Ergebnisse des Pilotprojekts „Start in die nächste Generation“ Nach Angaben des Senats in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/6238 liegt der Schlussbericht über die Ergebnisse des Pilotprojekts „Start in die nächste Generation“ der zuständigen Behörde seit dem 27. September 2016 vor. Zwischenzeitlich sind fünf Wochen vergangen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Pilotprojekts „Start in die nächste Generation“ wurden am 3. November 2016 auf einer Pressekonferenz im Rathaus vom Präses der zuständigen Behörde und dem Verfasser, Prof. Dr. Rudolf Kammerl, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, ehemals Universität Hamburg, gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt. Der 151-seitige Schlussbericht über die Ergebnisse des Pilotprojekts „Start in die nächste Generation“ ist im Transparenzportal Hamburg (siehe http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/byod-start-indie -naechste-generation-abschlussbericht-der-wissenschaftlichen-evaluation-des-1) veröffentlicht. Er wird nach seiner Veröffentlichung von den am Pilotprojekt beteiligten Stellen der zuständigen Behörde (Chief Digital Officer, Referat Medien und Verkehrserziehung , Referat IT-Infrastruktur Schule, Referat Medienpädagogik des Landesinstitutes für Lehrerbildung und Schulentwicklung) sowie von den sechs Pilotschulen ausgewertet , um dann Schlüsse für das weitere Vorgehen zu ziehen. Die diesbezüglichen Überlegungen der zuständigen Behörde sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Seiten umfasst der Schlussbericht? 2. Welche Stelle in der zuständigen Behörde war beziehungsweise ist mit der Auswertung der Ergebnisse beschäftigt? 3. Zu welchen Ergebnissen ist der Schlussbericht gekommen? Bitte als Anlage beifügen oder Inhalt im Einzelnen darlegen. 4. Welche Konsequenzen zieht die zuständige Behörde hieraus? 5. Falls die Auswertung noch nicht abgeschlossen sein sollte, in welcher KW wird dies voraussichtlich geschehen sein? Siehe Vorbemerkung.