BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6519 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 01.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Stellensituation am Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) Ob Inklusion, Integration oder Gewalt auf Schulhöfen, Hamburgs Lehrkräfte und Referendare sind vor immer größere Herausforderungen gestellt. Auch die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Hamburgs Schulen ist vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbeschulung in den vergangenen Jahren gewachsen . Gab es im Schuljahr 2013/2014 noch 187.334 Schülerinnen und Schüler an Hamburgs allgemeinbildenden Schulen, waren es im Schuljahr 2015/2016 bereits 190.396. Damit wächst auch vor allem der Bedarf an Lehrkräften, Weiterbildungen und Beratungen, für die das LI zuständig ist. Die Hauptaufgaben des LI umfassen nämlich Lehrerausbildung, Durchführung der Staatsprüfungen für die Lehrämter, Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals der Schulen, Beratung, Begleitung, Qualitätsentwicklung und Standardsicherung der Schulen, Implementierung von Bildungsplänen sowie Beratung und Prävention für besondere Schülergruppen. Der zwischen der zuständigen Schulbehörde und dem LI für die Zeit vom 01.01.2015 und 31.12.2016 geschlossenen Ziel- und Leistungsvereinbarung ist jedoch zu entnehmen, dass trotz steigenden Bedarfs die Personalressourcen rückläufig sind: Gab es am 1. Januar 2015 noch 284,49 Vollkräfte auf Stellen des LI, sollen es zum 31. Dezember 2016 nur noch 267,67 Vollkräfte sein. http://li.hamburg.de/contentblob/4453510/data/pdf-zlv-2015- 2016.pdf. Daneben ist in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehbar, wie sich die Angaben zu den Vollzeitäquivalenten der Produktgruppe 23902 LI zusammensetzen , da diese auch die Anzahl der jährlich ausgebildeten Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zum Stichtag 1. Februar des jeweiligen Kalenderjahres enthalten. Wenn es im Fortgeschriebenen Plan 2016 insgesamt 1.019,30 VZÄ gibt, von denen 855 Referendare sind, bleiben noch 164,30 VZÄ für Mitarbeiter des LI über. Dies wiederum korrespondiert nicht mit den in der Zielvereinbarung angegebenen 273,57 (01.01.2016) beziehungsweise 267,67 (31.12.2016) Vollkräften. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie erklärt sich die Differenz zwischen den in der Ziel- und Leistungsvereinbarung genannten Zahlen zu den Vollkräften im Vergleich zu den im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 angegebenen VZÄ abzüglich der Referendare? Drucksache 21/6519 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die im Haushaltsplan-Entwurf 2017/2018 – Einzelplan 3.1 – bei der Ziffer 4.2.2.2.6 enthaltenen Angaben zu den Vollzeitäquivalenten (VZÄ) der Produktgruppe 239.02 (Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, LI) enthalten nicht die in der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2015/2016 des Landesinstituts als „VK auf AZ-Pool Stellen des LI“ und als „VK aus dem Fremdnutzungskontingent des LI“ bezeichneten Ressourcen, weil dies Ressourcen aus dem Lehrerstellenplan sind, die für übergreifende Aufgaben des Schulwesens durch das LI genutzt werden dürfen. Außerdem wird in den Angaben zu Vollzeitäquivalenten die Nutzung der 855 Stellen für Studienreferendarinnen und -referendare verfahrensbedingt nicht umfassend abgebildet, eine Korrektur ist in Arbeit. Im Übrigen siehe Antworten zu 2., 3. und 5. 2. Was ist konkret unter den in der Ziel- und Leistungsvereinbarung genannten „VK auf AZ-Pool Stellen des LI“ zu verstehen? Handelt es sich bei den AZ-Pool Stellen um dauerhafte Stellen? Falls nicht, für welche Zeiträume sind diese eingerichtet? Mit Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells zum 1. August 2003 wurde aus dem Lehrerstellenplan eine dauerhafte Fortbildungsressource zur Nutzung für das Fortbildungsangebot des Landesinstituts gebildet, siehe Drs. 17/2875. 3. Was ist konkret unter den in der Ziel- und Leistungsvereinbarung genannten „VK aus dem Fremdnutzungskontingent des LI“ zu verstehen ? a. Gibt es zeitliche Befristungen für die Fremdnutzungen? Falls ja, welche und was geschieht nach Ablauf der Befristungen? Für übergreifende Aufgaben des Schulwesens und besondere fachpolitische Maßnahmen dürfen seit der Umsetzung des Lehrerarbeitszeitmodells Stellen aus dem Lehrerstellenplan fremdgenutzt werden, von denen Teile auch im LI eingesetzt werden . Die Befristung erfolgt maßnahmespezifisch. Im Übrigen siehe das Vorwort zum Haushaltsplan 2005/2006 sowie im jeweils aktuellen Haushaltsplan den Abschnitt „Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan“, beispielsweise Anhang 1 zu Anlage 1 des Haushaltsplans 2015/2016. b. Für welche konkreten Tätigkeiten beziehungsweise Aufgabenbereiche werden die Fremdnutzungen eingesetzt? Im Landesinstitut werden insbesondere Aufgaben zur Sicherung der Ausbildungsqualität , zur Sprachförderung und für besondere Fortbildungsangebote wahrgenommen. c. Wie viele Fremdnutzungen gibt es aktuell jeweils in den einzelnen Ämtern der BSB und im HIBB? Bitte separat darstellen. Mit Stand der Personalorganisation zum 1. August 2016 werden im Landesinstitut 29,09 Stellen, im Amt für Bildung 56,11 Stellen, im Amt für Verwaltung 7,50 Stellen und im Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) keine Stellen als Fremdnutzungen aus dem Lehrerstellenplan eingesetzt. 4. Was ist konkret unter den in der Ziel- und Leistungsvereinbarung genannten „VK aufgrund alternativer Verwendungen gem. § 26 (2) BStG“ zu verstehen? a. Gibt es zeitliche Befristungen für die alternativen Verwendungen gemäß § 26 (2) BStG? Falls ja, welche und was geschieht nach Ablauf der Befristungen beziehungsweise Beendigung der alternativen Verwendung? Nicht mehr im Unterricht einsetzbare Lehrkräfte werden anderweitig verwendet, beispielsweise im Landesinstitut, in den ReBBZ, in der Schulverwaltung und in anderen Behörden (anderweitige Verwendung zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand ). Im Übrigen siehe Drs. 20/12816. Der Einsatz erfolgt bis zum Ausscheiden oder gegebenenfalls bis zu einer anderen Verwendung der betreffenden Lehrkraft. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6519 3 b. Für welche konkreten Tätigkeiten beziehungsweise Aufgabenbereiche werden die § 26 (2) BStG-Kräfte eingesetzt? Die betreffenden Lehrkräfte werden in der Regel für Verwaltungstätigkeiten eingesetzt , die keine spezielle kaufmännische, Datenverarbeitungs- oder Verwaltungsausbildung erfordern. c. Wie viele alternative Verwendungen gemäß § 26 (2) BStG gibt es aktuell jeweils in den einzelnen Ämtern der BSB und im HIBB? Bitte separat darstellen. Amt für Verwaltung 5 Amt für Bildung und Institute 70 davon 25 im LI HIBB 3 Sonstige 70 andere Verwendungen an Schulen, ReBBZ, BBZ und an anderen Behörden Gesamtzahl zum Stichtag 02.11.2016 148 Daten der zuständigen Behörde 5. Wie hat sich die Stellensituation im LI – ohne Referendare – seit dem Jahr 2014 jährlich entwickelt? Bitte jeweils zum Stichtag 01.01. und aktuell unter Angabe von VZÄ und Besetzungsumfang angeben. 01.02.2014: 304,57 VK 01.01.2015: 284,49 VK 01.02.2016: 272,74 VK 01.01.2017: 273,99 VK (voraussichtlich) Sofern Daten für den 1. Januar nicht zur Verfügung stehen, werden Daten für den 1. Februar angegeben. Ohne die aus dem Lehrerstellenplan am Landesinstitut verwendeten Ressourcen (Fortbildungsressource und Fremdnutzungen) verfügte das Landesinstitut 2016 nach derzeitigem Stand jahresdurchschnittlich über einen Personalbestand im Umfang von 201,8 Vollzeitäquivalenten (ohne Studienreferendarinnen und -referendare). Im Übrigen siehe Antworten zu 2. und 3. 6. Wurden die Aufgaben des LI seit dem Jahre 2014 verringert? a. Falls ja, welche Aufgaben sind zu welchem Zeitpunkt aus welchem Grund jeweils entfallen? b. Falls nein, wie ist nach Ansicht der zuständigen Behörde das gleiche Aufgabenfeld mit weniger Personal zu bewältigen? 2014 und 2015 sind beim Landesinstitut insbesondere Aufgaben infolge des Fortfalls der temporären Aufstockung der Ausbildungskapazitäten entfallen (analoge Reduzierung der Stellenzuwächse der Jahre 2010 bis 2012, siehe Drs. 19/6273). Zudem sind weitere befristete Vorhaben beendet worden und Aufgaben, die von Kräften gemäß § 26 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) wahrgenommen wurden, nach deren Ausscheiden intern umverteilt worden. c. Wie beurteilt die zuständige Behörde die Aufgaben des LI und welche Bedeutung misst sie ihnen gerade vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbeschulung bei? Bitte konkret darlegen. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung berät und begleitet die Schulen sowie die Ämter der Behörde für Schule und Berufsbildung bei der Umsetzung von bildungspolitischen Vorgaben und fördert die Implementation pädagogischer Innnovationen. Daher gehört es zu den Regelaufgaben des Landesinstituts, die Adaption des Schulsystems an eine sich stetig verändernde Umwelt aktiv zu begleiten und zu unterstützen. Diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe wird sowohl in der Lehramtsausbildung (Vorbereitungsdienst für die Hamburger Lehrämter), der berufsbegleitenden Fortbildung sowie Weiterqualifizierung des pädagogischen Personals der Schulen, der Beratung und Begleitung der Schulen bei ihrer Qualitätsentwicklung Drucksache 21/6519 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 sowie bei Prävention, Intervention und Beratung für besondere Schüler- und Lehrergruppen wahrgenommen. 7. Die jetzige Ziel- und Leistungsvereinbarung läuft am 31. Dezember 2016 aus. Wie ist der Sachstand zum Abschluss einer neuen Ziel- und Leistungsvereinbarung ? Ist diese bereits abgeschlossen? Falls nicht, wann wird dies der Fall sein? Der Entwurf für eine Ziel- und Leistungsvereinbarung für den Geltungszeitraum 2017/ 2018 wird zurzeit erarbeitet. Die Vereinbarung wird voraussichtlich zum Jahreswechsel erfolgen.