BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6521 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 01.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Unzureichende Beleuchtung im Stadtpark Seit Jahren ist die Beleuchtung des Hamburger Stadtparks ein umstrittenes Thema. Der Stadtpark ist eine beliebte Laufstrecke für die Hamburger in den Morgen- und Abendstunden. Viele Laufsportler, aber auch Senioren, Frauen, Kinder und Jugendliche sehen sich im Stadtpark jedoch immer wieder Übergriffen ausgesetzt. Vor allem in den dunklen Wintermonaten steigt die Gefahr, Opfer eines Übergriffs zu werden, erheblich an. Der aktuellste Überfall auf eine Joggerin hat sich nach Informationen des Fragestellers erst letzte Woche zugetragen, obwohl das Opfer zur zusätzlichen Beleuchtung eine Stirnlampe trug. Dieser Fall zeigt, dass es weiterhin einen akuten Mangel an Beleuchtung im Stadtpark gibt, der die Gefahr erhöht, Opfer eines Übergriffs zu werden. In der Vergangenheit wurde gegen eine Intensivierung der Beleuchtung im Stadtpark vorgebracht, Insekten würden durch das hellere Licht gestört. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine ausreichende Beleuchtung des öffentlichen Raumes ist für das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger von hoher Bedeutung. Die umfassende Beleuchtung der Wege in Grün- und Erholungsanlagen ist allerdings nicht möglich und unter anderem aus Gründen des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Gesetz über Grünund Erholungsanlagen auch nicht vorgesehen. Die Beleuchtung in Grün- und Erholungsanlagen beschränkt sich deshalb auf Einzelfälle wie zum Beispiel Wegeverbindungen , die zur Erreichung von Haltepunkten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dienen oder als hoch frequentierte Schulwege eine Abkürzung darstellen, und bei denen ein Umweg über beleuchtete Straßen zudem nicht möglich oder unzumutbar wäre. Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Beleuchtungsanlagen (Laternen, Bodenlampen et cetera) gibt es im Hamburger Stadtpark, Stand Oktober 2016? 2. Wie viele Beleuchtungsanlagen sind in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 im Stadtpark jeweils hinzugekommen? Mit Stand Ende Oktober 2016 sind im Hamburger Stadtpark 208 sogenannte Brennstellen in Betrieb. Im Jahr 2011 sind fünf, in 2015 eine und in 2016 16 Brennstellen hinzugekommen. In den Jahren 2012 – 2014 gab es keine Veränderung in der Zahl der Brennstellen. 3. Hat der Senat weitere Beleuchtungsmaßnahmen im Hamburger Stadtpark geplant? Wenn ja, welche? Drucksache 21/6521 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? Zurzeit ist nicht geplant, zusätzliche Wegeverbindungen zu beleuchten. Im Rahmen der altersbedingten Erneuerung von Beleuchtungsanlagen führt der Senat kontinuierlich Maßnahmen zum Erhalt durch. Die bestehenden Beleuchtungsanlagen entsprechen den zum Errichtungszeitpunkt angewandten Maßgaben der Beleuchtung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Wie viele gemeldete Überfälle haben sich im Hamburger Stadtpark in den Jahren 2014, 2015 und 2016 zugetragen (bitte aufschlüsseln nach Kalendermonaten)? Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In der PKS erfolgt die räumliche Erfassung in ihrer kleinsten Einheit. Nach Ortsteilen, nach Tatörtlichkeit oder nach Adressen wird nicht weiter differenziert. Der Stadtpark liegt im Ortsteil 409, zu dem große Teile von Winterhude, einschließlich der U-Bahnhöfe Lattenkamp, Hudtwalkerstraße, Sierichstraße und Borgweg gehören. Für die Jahre 2014, 2015 und bis einschließlich des 3. Quartals 2016 wurden laut PKS im Ortsteil 409 insgesamt 37 Überfälle (35 Straßenraube sowie zwei überfallartige Sexualdelikte) erfasst; siehe hierzu nachstehende Tabelle: 2014 2015 2016* 13 14 10 * Stichtag 30. September 2016 Für die Beantwortung, wie viele Taten sich im Stadtpark ereigneten, wäre eine händische Auswertung von mehr als 12.000 Ermittlungsakten des betroffenen Polizeikommissariats und der zuständigen Dienststellen des Landeskriminalamts erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Gibt es Studien, die dem Senat vorliegen, welche Insekten sich von dem Licht der zusätzlichen Laternen gestört fühlen? Wenn ja, welche mit welchem Inhalt? Wenn nein, warum nicht? Im Jahr 2013 ist eine umfangreiche Veröffentlichung des Bundesamts für Naturschutz /BfN zu dieser Thematik erschienen. Diese beschäftigt sich auch mit den möglichen Folgen von nächtlicher Beleuchtung für Insekten (Held, M. et al. – Schutz der Nacht – Lichtverschmutzung, Biodiversität und Nachtlandschaft). Dazu wird unter anderem ausgeführt, dass in manchen Insektengruppen die Zahl der nachtaktiven Arten (Schmetterlinge, Käfer, Eintagsfliegen und andere) überwiegt. Es wird darauf hingewiesen, dass künstliches Licht weitreichende negative Auswirkungen auf Insekten haben kann. In Abhängigkeit von Standort und Lichtqualität können ganze Insektenpopulationen aus ihren Lebensräumen herausgesaugt werden („Staubsaugereffekt “). Des Weiteren werden auch die möglichen negativen Einflüsse des Lichts auf Vögel und Fledermäuse beschrieben. Ebenso wie diese Arbeit kommen eine Reihe weiterer Studien zu dem Ergebnis, dass künstliche Nachtbeleuchtung grundsätzlich eine negative Auswirkung auf Insekten hat. Die Studien haben die Einflüsse von künstlicher Beleuchtung abhängig von der Ausführung der Beleuchtungsanlage zum Inhalt. Der Leuchtentyp, die Lichtverteilung, die Lichtpunkthöhe, das Spektrum des abgegebenen Lichtes und der Lichtstrom haben eine Auswirkung auf die Insekten. Des Weiteren gibt es Untersuchungen, die darauf hinweisen, dass einzelne Insektengruppen unterschiedlich auf das Licht reagieren .