BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6522 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 01.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Überarbeitung der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik -Verordnung (HmbBITVO) Im September 2011 trat auf Bundesebene die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITVO 2.0) in Kraft. In ihr werden Anforderungen für Websites von Behörden der Bundesverwaltung hinsichtlich der Barrierefreiheit verlangt. In Hamburg gelten bis dato geringere Standards bei Behörden und sonstigen Einrichtungen der Verwaltung. In einer Mitteilung des Senats vom 06.01.2015 lautet es (Drs. 20/14150), dass die Themen Leichte Sprache und Gebärdenvideos noch nicht Gegenstand der derzeit gültigen Verordnung sind, aber in einer neuen Verordnung enthalten sein sollen. Im Handlungsfeld/Querschnittsthema Zugang zu Informationen im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Punkt 1.1 und 1.2 lautet es, eine auf Basis der Evaluation im Zuge der Neufassung der Bundesverordnung angefertigte Überarbeitung der Hamburgischen HmbBITVO werde dem Senat bis 2015 vorgelegt. Zudem wird eine Veröffentlichung des Informationsangebots in Leichter Sprache angekündigt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie ist der Stand der Evaluation und Überarbeitung der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (HmbBITVO)? Siehe Drs. 20/3137. 2. Gibt es bereits einen Neufassungsentwurf der HmbBITVO? a. Wenn ja, bitte im Wortlaut anhängen. b. Wenn nein, warum nicht? 3. Wann plant der Senat, eine Neufassung der HmbBITVO vorzulegen? Nach Abschluss der entsprechenden Behördenabstimmungen wird eine Überarbeitung der HmbBITVO vorgelegt. 4. Welche Gremien der Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen oder Einzelpersonen wirken an einer Neufassung mit? Bitte auflisten nach Namen der Einzelpersonen, der Organisationen, Funktion der mitwirkenden Personen sowie dem Sitz der Organisationen. 5. Wie oft gab es bislang Treffen mit Gremien oder Einzelpersonen bezüglich der Evaluation und Neufassung der HmbBITVO? Bitte auflisten nach Datum der Treffen, Namen der Gremien, Namen der Einzelpersonen, Funktion der Einzelpersonen, Sitz der Gremien. Drucksache 21/6522 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat stimmt seine Aktivitäten, soweit sie die Belange behinderter Menschen betreffen, laufend mit der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen ab (siehe http://www.hamburg.de/skbm/4477124/begruessung/). Auf diese Weise werden die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. und der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. als Betroffenenverbände einbezogen. Die Anzahl der Treffen über die Evaluation und Neufassung der HmbBITVO lässt sich aufgrund der Größe des hiermit befassten Personenkreises und der verschiedensten Gesprächszusammenhänge nicht konkret angeben. 6. Inwieweit wurde seit 2011 das Internetangebot der Hamburger Behörden in Leichter Sprache ausgebaut? 7. Welche Teile des Internetangebotes der BASFI wurden in Leichter Sprache bis zum heutigen Stichtag zur Verfügung gestellt? Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration betreut drei zielgruppenspezifische Internetseiten zu den Themen „Ambulant betreutes Wohnen“, „Ambulant betreute Wohn-Gemeinschaft“ und „Fahr-Dienst für Menschen mit Behinderungen“, die in leichte Sprache übersetzt und zusammen mit weiteren Informationen, zum Beispiel Hinweise auf Publikationen und Erläuterungs-Filme, sowie Informationsangeboten der Bezirksämter unter www.hamburg.de/leichte-sprache veröffentlicht sind.