BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6523 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 01.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Braucht Barmbek-Nord die U5? Basierend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie hat die Hamburger Hochbahn den endgültigen Streckenverlauf des ersten Teilstücks der geplanten U5 festgelegt. Für die Strecke zwischen Bramfeld und City-Nord sind sechs Haltestellen geplant. Eine der Haltestellen plant die HOCHBAHN am Hartzloh. Zwischen Fuhlsbütteler Straße und Wagenfeldstraße soll die Haltestelle Hartzloh in offener Bauweise in mehreren Jahren errichtet werden. Viele Bewohner/-innen befürchten den Verlust von Bäumen sowie eine erhebliche Einschränkung bei der Nutzung von Fuß- und Fahrradwegen sowie Straßen. Zudem sollen die Bürger/-innen grundsätzlich nicht bei Fragen der Streckenführung beteiligt werden (siehe Drs. 21/5825, Seite 4), anders als die Bezeichnung „Offener Bürgerdialog“ suggeriert. Der nördliche Teil von Barmbek-Nord ist mit den Linien S1, S11 und U3 sowie mit den Buslinien 172, 7, 39 und 277 sehr gut erschlossen. Bürgerbeteiligung erfordert transparente Informationen über die Kosten und Nutzen, auf deren Grundlage die Bürger/-innen erst in die Lage versetzt werden, sich ein Urteil über das geplante Projekt zu bilden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: Im Dezember 2014 hat die HOCHBAHN den Ergebnisbericht einer Konzeptstudie zur U-Bahn-Netzerweiterung vorgelegt, in der die grundsätzlichen Möglichkeiten einer langfristigen Weiterentwicklung des Netzes aufgezeigt wurden. Zunächst wurden die Potenzialgebiete für eine künftige U-Bahn-Erschließung ermittelt und ihre sinnvolle Anbindung an das bestehende U-Bahn-Netz bewertet. Die neuen U-Bahn-Strecken wurden auf verkehrliche, betriebliche, technische und wirtschaftliche Machbarkeit geprüft. Im Ergebnis zeigt die Untersuchung für den Abschnitt Bramfeld – City Nord (U5 Ost) eine Haltestellenlage im Bereich Hartzloh als eine technisch machbare und verkehrlich sinnvolle Lösung auf, die sowohl die anliegende Geschäftsnutzung im Bereich der Fuhlsbüttler Straße als auch die angeschlossenen Wohngebiete berücksichtigt . Diese Haltestellenlage war der Ausgangspunkt für die derzeit laufende Vorentwurfs -, Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Hierbei werden für alle Haltestellenlagen verschiedene Varianten entwickelt und bewertet. Dies gilt insbesondere auch für die Haltestellenlage in Barmbek-Nord. Unter den in Prüfung befindlichen Varianten der Haltestellenlage befinden sich auch diejenigen, die im Rahmen der ersten Veranstaltung zur Bürgerbeteiligung am 19. September 2016 von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern aufgezeigt wurden. Diese Variantenprüfung dauert derzeit, in der für eine fundierte Bewertung erforderlichen Tiefe, an. Sobald diese Prüfung erfolgt ist, wird die HOCHBAHN die Untersuchung vor Ort vorstellen und diese gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren. Drucksache 21/6523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es ist geplant, mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Dialogforen vor Ort Fragen der Streckenführung und der Haltestellensituation zu erörtern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Kosten werden laut Schätzungen des Senats durch den Bau einer U-Bahn-Station am Hartzloh in offener Bauweise entstehen? 2. Welche Kosten würden laut Schätzungen des Senats durch den Bau einer U-Bahn-Station am Hartzloh in geschlossener Bauweise entstehen ? 3. Was kostet ein Kilometer U-Bahn-Strecke in offener Bauweise auf der Strecke City-Nord – Bramfeld? 4. Was kostet ein Kilometer U-Bahn-Strecke in geschlossener Bauweise auf der Strecke City-Nord – Bramfeld? 5. Was kostet ein Kilometer U-Bahn-Strecke auf der Strecke City-Nord – Bramfeld in aufgeständerter Bauweise – oberirdisch wie Streckenteile der jetzigen U3? 6. Mit welchen jährlichen Folge- und Wartungskosten pro Kilometer rechnet der Senat bei folgender Bauweise? a. Offene b. Geschlossene 7. Mit welchen jährlichen Folge- und Wartungskosten auf der Strecke City- Nord – Bramfeld rechnet der Senat pro Haltebahnhof? 8. Mit welchen Gesamtkosten rechnet der Senat für die Teilstrecke Bramfeld und Sengelmannstraße? 9. Da erst 2021 mit den Bauarbeiten begonnen wird, wie hoch wird vom jetzigen Zeitpunkt ausgehend die jährliche Herstellungskostensteigerung sein? 10. Mit welchen zusätzlichen Kosten wird bei einer breiteren Waggonbreite gerechnet? Für den hier betrachteten Abschnitt beginnt derzeit die Vorentwurfsplanung. Aufgrund des frühen Stadiums der Planungen können zum jetzigen Zeitpunkt keine seriösen Kostenangaben gemacht werden. 11. Welche Fahrzeiten sind im Teilabschnitt zwischen Bramfeld und Sengelmannstraße geplant? (Bitte detaillierte Angaben je Haltestelle.) Eine detaillierte Bestimmung der Fahrzeiten ist erst auf Basis von endgültig festgelegten Trassen- und Haltestellenlagen möglich. Gemäß einer ersten überschlägigen Ermittlung wird sich die Fahrzeit der U5 von Bramfeld zur Sengelmannstraße in einer Größenordnung von circa acht bis neun Minuten bewegen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 12. Mit welchem täglichen Fahrgastaufkommen rechnet der Senat für die künftige U-Bahn-Station in Barmbek-Nord beziehungsweise Hartzloh? Eine abschließende Prognose der Fahrgastzahlen soll im Rahmen einer Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erfolgen (siehe Antwort zu 15.). Erste Nachfrageabschätzungen haben für eine Haltestelle in Barmbek-Nord ein werktägliches Nutzerpotenzial zwischen 7.000 und 10.000 Fahrgästen (Ein- und Ausstiege) ergeben. 13. Ist die Umsetzung einer direkten Streckenführung von Steilshoop nach Rübenkamp ohne den Bau einer U-Bahn-Station in Barmbek-Nord technisch möglich? Ja. Wenn ja, welche Kosten- und Fahrzeitersparnisse würden sich ergeben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6523 3 Eine derartige Trassenführung entspricht nicht dem Planungsauftrag von Senat und Bürgerschaft. Daher hat sich die HOCHBAHN hiermit nicht befasst. 14. Ist die Umsetzung einer direkten Streckenführung von Steilshoop nach Sengelmannstraße ohne den Bau der U-Bahn-Stationen in Barmbek- Nord und Rübenkamp technisch möglich? Ja. Wenn ja, welche Kosten- und Fahrzeitersparnisse würden sich ergeben? Siehe Antworten zu 13. 15. Welche Voraussetzungen muss das Gesamtvorhaben U5 erfüllen, damit Hamburg Bundesmittel bekommen kann? Eine Voraussetzung für die Beantragung von Bundesmitteln gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist der Nachweis einer volkswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der Maßnahme über eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV). 16. Wie hoch werden laut Schätzungen des Senats die Bundemittel für das Gesamtvorhaben U5 betragen? 17. In welchem Verhältnis werden im günstigsten Fall die Bundes- zu den Landesmitteln stehen? Durch Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes können grundsätzlich bis zu 60 Prozent der als förderfähig anerkannten Projektkosten finanziert werden. Voraussetzungen sind der Nachweis einer volkswirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit des Projekts (siehe Antwort zu 15.), eine ausreichende finanzielle Ausstattung des entsprechenden Förderprogramms sowie eine gesicherte Finanzierung des Eigenanteils.