BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6524 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 01.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Aufgabenzuwachs im Amt für Bildung? Die Behörde für Schule und Berufsbildung suchte kürzlich in den Stellenausschreibungen der Freien und Hansestadt Hamburg einen Grundsatzreferenten beziehungsweise eine Grundsatzreferentin des Amtsleiters im Amt für Bildung. Die Stelle wird mit A14 HmbBesG beziehungsweise EGr. 14 TV-L – vorbehaltlich der tariflichen und analytischen Stellenbewertung – eingestuft. In Zeiten angespannter Kassen und vor dem weiterhin für den Kernbereich der Verwaltung bestehenden Einsparziel von 250 Vollzeitkräften pro Jahr stellt sich bei dieser Ausschreibung die Frage nach dem Erfordernis der Stelle . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Landesschulrat als Leiter des Amtes für Bildung ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als Dienst- und Fachvorgesetzter verantwortlich für Unterricht und Erziehung an den derzeit 336 allgemeinbildenden staatlichen Schulen in Hamburg. Im Stadtstaat beinhaltet dies die Gestaltung und Konzeption des allgemeinbildenden Schulwesens, ministerielle Aufgaben, die staatliche Schulaufsicht sowie die Umsetzungsverantwortung für Handlungsfelder wie zum Beispiel die Gestaltung des Ganztages . Entsprechend führt der Amtsleiter fünf Abteilungen mit den Zuständigkeiten für die regionale Schulaufsicht, für die Gestaltung der Schul- und Unterrichtsentwicklung, für die Schulorganisation, die Personalorganisation, die Standortplanung und die ganztätige Bildung und Betreuung sowie die Flüchtlingsbeschulung. Dem Amtsleiter sind das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, das Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung, die Jugendmusikschule, die Landeszentrale für politische Bildung, das Jugendinformationszentrum und das Schulinformationszentrum unterstellt. Als Vorgesetzter von insgesamt rund 830 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt für Bildung, den unterstellten Instituten und der Jugendmusikschule und als Fachvorgesetzter von mehr als 18.000 Lehrkräften und pädagogischtherapeutischen Fachkräften und in der Verantwortung für ein leistungsfähiges Bildungswesen für über 170.000 Schülerinnen und Schüler nimmt der Amtsleiter eine anspruchsvolle Steuerungs- und Managementaufgabe wahr. Eine professionelle Zuarbeit in engem Zusammenwirken mit einer Vielzahl von Akteuren und Schnittstellen ist hierzu unerlässlich. Entsprechend sind die Stelle eines Grundsatzreferenten beziehungsweise einer Grundsatzreferentin sowie Assistenzaufgaben langjährig etabliert , aber nicht durchgängig besetzt gewesen. Für die Behörde für Schule und Berufsbildung ist die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften und Leitungskräften in Schulen ebenso wie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Führungskräften in der Behörde von hoher Bedeutung. Coachingangebote zählen seit vielen Jahren zum Standard in der Führungskräfteentwicklung von Unternehmen und Organisationen. Dies gilt auch für die Führungskräfte- Drucksache 21/6524 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 entwicklung in der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Behörden und Ämter bieten Coaching an, um ihre Führungskräfte bei der Bewältigung von neuen und/oder besonders schwierigen Herausforderungen zu unterstützen. Coaching ist dabei zu verstehen als eine Sammelbezeichnung für Methoden zur berufs- beziehungsweise tätigkeitsbezogenen Beratung. In der Regel zeichnen sich Coachingmethoden dadurch aus, dass die zu erarbeitenden Lösungen nicht vorgegeben, sondern im Dialog entwickelt werden. Das Coaching als Methode hat sich besonders bewährt wenn es darum geht, theoretisches Führungswissen, das in Seminaren erworben wurde, in die Praxis des individuellen Führungshandelns zu integrieren. Das Coaching kann als Einzelcoaching oder als Teamcoaching durchgeführt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hat sich die Stellensituation im Bereich des Amtes B der Behörde für Schule und Berufsbildung seit dem Jahre 2014 entwickelt? Bitte pro Jahr zum Stichtag 01.01. sowie aktuell unter Angabe von VZÄ und Besetzungsumfang darstellen. Entwicklung der Stellensituation seit 2014: Stellen Amt B SIZ Gesamtzahl Stellen 01.01.2014 153,68 14,96 168,64 01.01.2015 155,69 20,26 175,95 01.01.2016 163,39 20,76 184,15 Quelle: Daten der zuständigen Behörde Aktuelle Stellenbesetzung: Stellen Amt B davon besetzt SIZ davon besetzt Gesamtzahl Stellen davon besetzt 01.11.2016 160,04 147,77 20,76 20,15 180,8 167,92 Quelle: Daten der zuständigen Behörde 2. Welche Aufgabenveränderungen hat es seit dem Jahre 2014 im Amt B gegeben? Bitte pro Jahr darstellen. Im Jahr 2014 gab es keine grundsätzlichen Aufgabenveränderungen im Amt B; die Bündelung der Aufgaben im Bereich Gewaltprävention im Amt B wurde 2014 vollständig abgeschlossen. 2015 wurde der Bereich Weiterbildung innerhalb der Behörde für Schule und Berufsbildung entsprechend den bildungspolitischen Zielsetzungen des Senats und den steigenden Steuerungsanforderungen neu geordnet, inhaltlich vernetzt und organisatorisch gestärkt. Die Landeszentrale für politische Bildung und das Jugendinformationszentrum werden seither durch den Leiter des Amtes für Bildung geführt. Die Steuerung und Koordination ganztägiger regionaler Bildungsentwicklung wurde ebenfalls in das Amt für Bildung überführt. In diesem Zusammenhang wurde das Referat Ganztägige Bildung und Betreuung unter Eingliederung der Serviceagentur Ganztägig Lernen im Amt für Bildung mit zusätzlichen Aufgaben weiterentwickelt. Auch der Arbeitsbereich Wettbewerbe, ehrenamtliches Engagement und Stiftungen wurde im Amt B verortet. Neue Aufgaben im Amt B sind seit 2015 die Organisation und Gestaltung der schulischen Integration von Flüchtlingskindern, die Steuerung des Einsatzes von Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Unterstützungs- und Betreuungsbedarf aufgrund einer Behinderung sowie die Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen für Ganztagsschulen. 3. Handelt es sich bei der unter der Stellennummer 128767 ausgeschriebenen Position „Grundsatzreferentin bzw. Grundsatzreferent des Amtsleiters im Amt für Bildung“ um eine neu geschaffene Stelle? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6524 3 a. Falls ja, wer hat wann aus welchen Gründen beschlossen, diese Stelle zu schaffen beziehungsweise die Position einzuführen? b. Falls ja, welcher konkrete Aufgabenzuwachs beim Amtsleiter begründet das Erfordernis der Einrichtung eines eigenen Grundsatzreferenten ? Bitte detailliert darstellen. c. Wann soll die tarifliche und analytische Stellenbewertung vorgenommen werden? Entfällt. d. Ist es richtig, dass der Amtsleiter neben seinem Vorzimmer auch noch eine persönliche Referentin hat? Falls ja, seit wann gibt es die Stelle der persönlichen Referentin des Amtsleiters im Amt für Bildung? Handelt es sich um eine dauerhaft eingerichtete Stelle? Welche Stellenwertigkeit hat die Stelle? Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Leiter/-innen welcher Ämter in den einzelnen Behörden verfügen jeweils über a. einen Grundsatzreferenten/eine Grundsatzreferentin, b. einen persönlichen Referenten/eine persönliche Referentin und wie sind diese Stellen jeweils eingruppiert? Bitte pro Behörde beziehungsweise Amt darstellen. Das Amt für Immissionsschutz und Betriebe der Behörde für Umwelt und Energie verfügt über eine Grundsatzreferentin, E 13. 5. Zu Fort- und Weiterbildungen gehören auch Trainings und Coachings. Das LI bietet beispielsweise Teamtrainings nach der Methode Coverdale für Hamburger Schulen an: http://li.hamburg.de/contentblob/3124012/ced491e39da9f2f71fb6aacae4f 3adff/data/download-pdf-teamtraining-konzeptbeschreibung.pdf. a. Wie viele Personen welcher Leitungsebenen aus Hamburgs Schulen sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung haben seit dem Jahre 2014 jährlich jeweils an Trainings und Coachings von Coverdale in welchem Umfang teilgenommen und welche Kosten sind hierfür jeweils angefallen? Bitte nach Schulen insgesamt und Behörde getrennt pro Jahr angeben. Das LI bietet keine Coachings von Coverdale an, sondern ausschließlich Teamtraining -Fortbildungsveranstaltungen von Hamburger Lehrkräften, die durch die Firma Coverdale zertifiziert wurden. 2014 haben keine Trainings stattgefunden. Im Jahr 2015 gab es drei Teamtrainings für Personen aus schulischen Leitungsgruppen: Ein Teamtraining für die gesamte Leitungsgruppe (Schulleitung, stellvertretende Schulleitung sowie Abteilungsleitungen) und vier Jahrgangsteams mit einem Kostenumfang von 2.951,52 Euro. Ein Teamtraining für die gesamte Leitungsgruppe und ein Jahrgangsteam mit einem Kostenumfang von 1.475,76 Euro. Ein weiteres Training fand mit einer Abteilungsleitung als Mitglied eines Jahrgangsteams und zwei weitere Jahrgangsteams statt. Die Kosten beliefen sich auf 2.213,64 Euro. Alle Trainings hatten einen Umfang von zwölf Stunden. 2016 fanden in Schulen keine Trainings statt. Eine Führungskraft der Behörde hat im Jahr 2016 ein Coaching im Umfang von vier Stunden in Anspruch genommen. Eine Abrechnung hat noch nicht stattgefunden. Drucksache 21/6524 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 b. Wie viele Personen welcher Leitungsebenen aus Hamburgs Schulen sowie der Behörde für Schule und Berufsbildung haben seit dem Jahr 2014 jährlich jeweils an Trainings und Coachings von anderen Coaching-Anbietern in welchem Umfang teilgenommen und welche Kosten sind hierfür jeweils angefallen? Bitte nach Schulen insgesamt und Behörde getrennt pro Jahr angeben. Die für Bildung zuständige Behörde bietet über das Zentrum für Aus- und Fortbildung der Freien und Hansestadt Hamburg (ZAF) Einzelcoachings für Führungskräfte der Kernverwaltung der Behörde und Gruppencoachings für Büroleitungen an Schulen an. Folgende Coachings haben stattgefunden: 2014: Vier Einzelcoachings im Umfang von sechs Stunden und ein Gruppencoaching im Umfang von acht Stunden für insgesamt 18 Personen mit Kosten in Höhe von 5.480 Euro. 2015: Fünf Einzelcoachings im Umfang von sechs Stunden, ein Einzelcoaching im Umfang von acht Stunden und ein Gruppencoaching im Umfang von acht Stunden für 16 Personen mit Kosten in Höhe von 8.774 Euro. 2016: Zwei Einzelcoachings im Umfang von sechs Stunden und Gruppencoaching im Umfang von acht Stunden für 16 Personen mit Kosten in Höhe von 5.058 Euro. Darüber hinaus werden von der für Bildung zuständigen Behörde in großem Umfang weitere individuelle Maßnahmen zur Stärkung der persönlichen Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten. Beispielhaft seien an dieser Stelle genannt: Seminare im Rahmen von Potenzialförderungszirkeln im Amt für Verwaltung, individuelle Teamentwicklungen für Referate oder Sachgebiete der Behörde sowie die regelmäßige Teilnahme von Führungskräften der Behörde an der „Modulreihe Führung “ des ZAF. In der Volkshochschule Hamburg (VHS) haben die folgenden Coachings und Teamtrainings stattgefunden: 2014: Ein Teamtraining im Umfang von 1,5 Tagen für fünf Personen mit Kosten in Höhe von 1.500 Euro; ein Teamtraining im Umfang von einem Tag für 16 Personen mit Kosten in Höhe von 1.000 Euro; ein Einzelcoaching im Umfang von einem Tag und Kosten in Höhe von 150 Euro. 2015: Ein Teamtraining im Umfang von einem Tag für 24 Personen mit Kosten in Höhe von 500 Euro, ein Teamtraining (im Umfang von zwei Tagen) für 13 Personen und Kosten in Höhe von 2.429 Euro und ein Einzelcoaching im Umfang von einem Tag und Kosten von 261 Euro. 2016: Ein Teamtraining im Umfang von einem Tag für 14 Personen und Kosten in Höhe von 1.100 Euro. Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) bietet keine Coachings aus eigenen Mitteln für Personen der Leitungsebenen an. Bei Bedarf werden Coachings über eine Plattform der Claussen-Simon-Stiftung vermittelt. Der von der Claussen-Simon-Stiftung zur Verfügung gestellte Betrag in Höhe von 60.000 Euro wird jährlich ausgeschöpft. Die Offenlegung der detaillierten Angaben kann hier nicht erfolgen, weil die Plattform bewusst nur für die Nutzer zugänglich und als „interner Bereich“ ausgewiesen ist. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Coachingmaßnahmen werden im HIBB statistisch nicht erfasst. Der Teilnehmerkreis, Ziel und Umfang der Maßnahmen sowie deren Kosten können für die beruflichen Schulen in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden, da die Personalakten aller Lehrkräfte der beruflichen Schulen mit leitender Funktion händisch ausgewertet werden müssten. Eine auf die HIBB-Zentrale begrenzte Recherche hat ergeben, dass im Jahr 2014, 2015 und 2016 jeweils eine Person ein Coaching erhalten hat. In 2014 sind für sechs Stunden Kosten in Höhe von 600 Euro angefallen, in 2015 für vier Stunden Kosten in Höhe von 400 Euro und in 2016 für 5,5 Stunden Kosten in Höhe von 654,50 Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6524 5 c. Welche Vertragsverhältnisse bestehen zwischen der Schulbehörde beziehungsweise dem LI und Coverdale sowie anderen Coaching- Anbietern? Wurden die Verträge in dem Transparenzportal veröffentlicht ? Die Behörde für Schule und Berufsbildung beauftragt in der Regel das ZAF als internen Anbieter mit der Durchführung der Maßnahmen. Mit dem ZAF besteht ein Rahmenkontrakt . In Einzelfällen werden Honorar- beziehungsweise Dienstleistungsverträge mit externen Anbietern geschlossen. Verträge im Auftrage einer Behörde sind dann zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert 100.000 Euro in einem Jahr übersteigt. Dies ist bei Vertragsverhältnissen mit Coachinganbietern nicht der Fall. Der Anbieter Coverdale hat der für Bildung zuständigen Behörde im Jahr 2016 ein Angebot für eine Coachingmaßnahme unterbreitet. Dieses Angebot wurde angenommen , Zahlungen sind jedoch noch nicht erfolgt.