BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6528 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 01.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Sind die Budgets der Justizvollzugsanstalten auskömmlich? Die Justizvollzugsanstalten erhalten zu Beginn des Jahres ein Budget, aus welchem heraus beispielsweise Verpflegung und Bekleidung für Gefangene sowie Verbrauchsartikel zu finanzieren sind. Da vor allem die Justizvollzugsanstalten Fuhlsbüttel und Billwerder (Männervollzug ) sowie die Untersuchungshaftanstalt seit Monaten mit regelmäßig mehr als 90 Prozent Auslastung überdurchschnittlich hoch ausgelastet sind, stellt sich im 4. Quartal des Jahres die Frage, ob die den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung gestellten Mittel auskömmlich sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wonach bemisst sich das Budget, das den einzelnen Justizvollzugsanstalten zur Verfügung gestellt wird? Inwiefern wird einer höheren Auslastung einzelner Justizvollzugsanstalten Rechnung getragen? Die Budgetverteilung im Justizvollzug wird in Budgetgesprächen mit den Anstalten vorgenommen. Dabei sind die Belegungsfähigkeit und personelle Ausstattung Basis der Bemessung. Verändern sich die Bedingungen oder treten besondere Ereignisse mit Auswirkung auf die Auskömmlichkeiten des Budgets einer Anstalt ein, können auch unterjährig Anpassungen vorgenommen werden. 2. Wie hoch waren die jeweiligen Budgets der einzelnen Justizvollzugsanstalten seit 2013 veranschlagt und wie viel wurde jährlich davon in Anspruch genommen? Bitte pro JVA und Jahr darstellen. Die jährlichen Budgets ergeben sich aus den im beschlossenen Haushalt festgesetzten Planwerten. Gründe für die Differenzen zwischen Plan und IST sind unter anderem hohe Wertberichtigungen bei den Abschreibungen von Gebäuden oder außerplanmäßig hohe Belastungen bei Krankenhauskosten. Da die zuständige Behörde Eigentümerin der Anstaltsgebäude ist, schlagen Wertberichtigungen bei den Abschreibungen hier besonders zu Buche. Dies führt bei den Anstalten jedoch nicht zu Einschränkungen in der Bewirtschaftung, obwohl das einzelne Budget dadurch deutlich überschritten wird. Einen Ausgleich der Differenz vom Plan zum IST in der Bewirtschaftung der Anstalten führt die Budgetsteuerung des Einzelplans 2 aus zentralen Mitteln durch. Produktgruppe 236.01 Plan 2013 In Euro SOLL 2013 In Euro IST 2013 In Euro Strafvollzugsamt 14.559.663 17.513.227 7.266.175 Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder 22.155.000 23.177.180 24.458.487 JVA Fuhlsbüttel 18.019.000 18.243.255 20.132.662 JVA Glasmoor 4.163.000 5.066.451 5.223.494 Drucksache 21/6528 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Produktgruppe 236.01 Plan 2013 In Euro SOLL 2013 In Euro IST 2013 In Euro JVA Hahnöfersand 13.248.000 14.668.095 14.085.512 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 5.859.000 6.001.353 6.389.349 Untersuchungshaftanstalt 23.824.000 24.459.948 24.859.293 Produktgruppe 236.01 Plan 2014 In Euro SOLL 2014 In Euro IST 2014 In Euro Abteilung Justizvollzug 14.792.798 20.255.727 8.230.852 JVA Billwerder 22.322.000 22.332.602 30.242.911 JVA Fuhlsbüttel 18.084.000 18.106.465 26.780.887 JVA Glasmoor 4.514.000 4.522.924 6.781.261 JVA Hahnöfersand 13.230.000 13.955.140 16.280.884 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 5.749.000 5.748.687 7.825.331 Untersuchungshaftanstalt 24.370.000 24.494.471 29.041.388 Produktgruppe 236.01 Plan 2015 In Euro SOLL 2015 In Euro IST 2015 In Euro Abteilung Justizvollzug 13.070.027 17.045.906 8.176.031 JVA Billwerder 22.248.846 22.779.890 24.429.728 JVA Fuhlsbüttel 18.619.281 20.130.158 20.030.409 JVA Glasmoor 5.101.297 5.239.217 5.912.572 JVA Hahnöfersand 13.711.546 13.914.913 13.276.258 Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg 6.267.930 6.330.471 6.783.379 Untersuchungshaftanstalt 24.478.531 24.887.017 26.164.668 3. Welche Kosten sind von den Justizvollzugsanstalten aus dem Budget zu bestreiten? Bitte detailliert darstellen. Siehe Haushaltspläne des Aufgabenbereichs 236: http://www.hamburg.de/contentblob/3540228/ebc523c100127cdc3f5bfcb86119cdbf/ data/einzelplan-2.pdf und http://www.hamburg.de/contentblob/4362348/880c6aacf97c16c60d8e04a07a79503e/ data/epl2-0.pdf. 4. Gibt es Justizvollzugsanstalten, deren Budget 2016 bereits aufgebraucht ist? Falls ja, bei welcher Anstalt, seit wann und zu welchen Konsequenzen führt dies für die jeweilige Justizvollzugsanstalt? Nein. 5. Welche Maßnahmen werden von wem ergriffen, wenn das Budget in einer Justizvollzugsanstalt aufgebraucht ist? Die Budgetsteuerung im Justizvollzug wird im Amt für Justizvollzug und Recht wahrgenommen . Mehraufwendungen werden im Aufgabenbereich und Einzelplan gedeckt.