BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/653 21. Wahlperiode 09.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 01.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Deputationen – Wie viele dürfen es diesmal sein? In Ihrem Parteiprogramm haben sich die GRÜNEN vor der Bürgerschaftswahl 2015 für die Abschaffung der Deputationen eingesetzt. Vor diesem Hintergrund fragen wir: 1. Wie viele Deputationen gab es in der 20. Wahlperiode? Zehn. 2. Wie viele Deputationen wird es in der 21. Wahlperiode geben? Elf. 3. Falls die Anzahl der Deputationen in der 21. Wahlperiode steigt: Weshalb steigt die Anzahl? Weil das Gesetz über Verwaltungsbehörden vorsieht, dass bei jeder Fachbehörde eine Deputation gebildet wird und sich die Zahl der Fachbehörden erhöht hat. 4. Was kostet eine durchschnittliche Deputation den Steuerzahler jährlich? 5. Gibt es Unterschiede bei den jährlichen Kosten der Deputationen? Wenn ja, bei welchen Deputationen, wie hoch sind sie und wodurch werden sie verursacht? Die durchschnittlichen Kosten einer Deputation (Sitzungsgelder der Deputierten und Personalkosten der Behörden) sind im Wesentlichen abhängig von der Anzahl der Sitzungen der Deputation sowie ihrer Ausschüsse, von der Anzahl der Sitzungsteilnehmer, vom Umfang der organisatorischen Betreuung sowie der Wertigkeit der damit befassten Stellen(-anteile). Auf Grundlage von Erhebungen für den Zeitraum von 2008 bis 2013 (siehe Drs. 20/9721 und 19/6394) ergeben sich durchschnittliche jährliche Kosten einer Deputation von rund 36.000 Euro. Dabei variieren die jährlichen Personalkosten der Fachbehörden zwischen rund 11.000 und 71.000 Euro. 6. Wie viel Personal (gemessen in VZÄ) wird für die Betreuung einer zusätzlichen Deputation benötigt? Auf Grundlage der Angaben in Drs. 20/9721: circa 0,5 VZÄ.