BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6533 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 01.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Personalsituation Justizvollzug und Bewährungshilfe – Welche Möglichkeiten zur Verbesserungen werden genutzt? Die Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten ist weiterhin angespannt . Circa 100 Stellen sind nicht besetzt und über 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bis 2023 altersbedingt nicht mehr zur Verfügung stehen . Zwar wird nun endlich mit mehr Ausbildungslehrgängen reagiert, aber erst in 2013 wurde die Ausbildung mit einem Lehrgang wieder aufgenommen . Außerdem ist die Bewährungshilfe in Hamburg bereits seit langer Zeit defizitär ausgestattet. Dies wurde bereits 2010 von der Fachkommission für Resozialisierung in ihrem Bericht festgestellt. Nur durch ein gutes Übergangsmanagement und eine frühzeitig eingebundene sowie personell gut ausgestattete Bewährungshilfe können die anfallenden Aufgaben wahrgenommen und Resozialisierung gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Strafgefangene hat ein Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt seit 2011 bis zum Stand Oktober 2016 im Durchschnitt zu betreuen? (Bitte nach Jahr, Justizvollzugsanstalt und Tätigkeitsbereich getrennt angeben.) Der in den Tabellen jeweils dargestellte Mittelwert hat für sich allein für die Steuerung des Personaleinsatzes keine Bedeutung und stellt insofern kein taugliches Mittel dar, um die Arbeitsbelastung und den Personalbedarf zu ermitteln. In Hamburg wird daher aufgrund einer dienstpostenbezogenen Personalbedarfsplanung gesteuert. Bei der Ermittlung des Personalbedarfs für den Allgemeinen Vollzugsdienst der jeweiligen Anstalt spielen in erster Linie die Vollzugsform, die baulichen und strukturellen Gegebenheiten sowie die zu erledigenden Aufgaben eine Rolle. Insofern wird bei der Planung neuer Justizvollzugsanstalten neben der Frage der angemessenen Unterbringung und Behandlung von Gefangenen auch der effiziente Einsatz des Personals berücksichtigt. Die JVA Billwerder als neueste Hamburger Justizvollzugsanstalt weist bauliche Gegebenheiten auf, die einen effizienteren Einsatz von Personal ermöglichen, als dies in alten Bestandsgebäuden der Fall ist. Bedingt durch die geringe Auslastung der JVA Billwerder kam dies in der Vergangenheit noch nicht in dem Maße zu tragen. Durch die höhere Auslastung der JVA Billwerder, insbesondere seit dem Jahr 2015, können diese strukturellen Vorteile besser genutzt werden. 2011 AVD* ** Gefangene *** Mittelwert JVA Billwerder (BW) 296 560 1,89 JVA Fuhlsbüttel (FB) 221 252 1,14 Drucksache 21/6533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2011 AVD* ** Gefangene *** Mittelwert JVA Glasmoor (GM) 48 159 3,31 JVA Hahnöfersand (HS) 166 169 1,02 Sozialtherapeutische Anstalt (SH) 70 109 1,58 Untersuchungshaftanstalt (UH) 289 374 1,29 2012 AVD* ** Gefangene *** Mittelwert JVA Billwerder (BW) 282 552 1,96 JVA Fuhlsbüttel (FB) 217 247 1,14 JVA Glasmoor (GM) 47 143 3,04 JVA Hahnöfersand (HS) 156 149 0,96 Soz.Therap. Anst. (SH) 68 123 1,81 Untersuchungshaftanstalt (UH) 280 395 1,41 2013 AVD* ** Gefangene *** Mittelwert JVA Billwerder (BW) 259 467 1,80 JVA Fuhlsbüttel (FB) 200 266 1,33 JVA Glasmoor (GM) 52 152 2,92 JVA Hahnöfersand (HS) 154 148 0,96 Sozialtherapeutische Anstalt (SH) 66 121 1,83 Untersuchungshaftanstalt (UH) 275 372 1,35 2014 AVD* ** Gefangene *** Mittelwert JVA Billwerder (BW) 242 453 1,87 JVA Fuhlsbüttel (FB) 188 227 1,21 JVA Glasmoor (GM) 51 160 3,14 JVA Hahnöfersand (HS) 140 152 1,09 Sozialtherapeutische Anstalt (SH) 67 115 1,72 Untersuchungshaftanstalt (UH) 266 365 1,37 2015 AVD* ** Gefangene *** Mittelwert JVA Billwerder (BW) 237 536 2,26 JVA Fuhlsbüttel (FB) 183 255 1,39 JVA Glasmoor (GM) 52 147 2,83 JVA Hahnöfersand (HS) 139 179 1,29 Sozialtherapeutische Anstalt (SH) 67 119 1,78 Untersuchungshaftanstalt (UH) 246 269 1,09 2016 AVD* ** Gefangene **** Mittelwert JVA Billwerder (BW) 263 663 (davon 57 weibliche Gefangene ) 2,52 JVA Fuhlsbüttel (FB) 182 281 1,54 JVA Glasmoor (GM) 49 148 3,02 JVA Hahnöfersand (HS) 112 120 1,07 Sozialtherapeutische Anstalt (SH) 67 129 1,93 Untersuchungshaftanstalt (UH) 251 286 1,14 * AVD = Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Laufbahnzweig Strafvollzugsdienst (ehemals Allgemeiner Vollzugsdienst, ohne Krankenpflege) ** Personalbestand jeweils am 31. Dezember des genannten Jahres beziehungsweise am 31. Oktober in 2016 *** Durchschnittsbelegung im Dezember des genannten Jahres **** Durchschnittsbelegung im Oktober des genannten Jahres Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6533 3 Im ehemals mittleren allgemeinen Vollzugsdienst werden keine konkreten Aufgabengebiete zugewiesen. 2. Wie viele Strafgefangene hat ein Mitarbeiter des allgemeinen Vollzugsdienstes seit 2011 bis zum Stand Oktober 2016 im Bundesdurchschnitt zu betreuen? Angaben zu anderen Ländern liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Senats und der parlamentarischen Kontrolle der Bürgerschaft und werden daher vom parlamentarischen Fragerecht nicht erfasst. 3. Wie viele Vollzeitäquivalente sind in welchen Justizvollzugsanstalten bisher in 2015 und 2016 frei geworden und werden noch im Jahr 2016 durch Eintritt der jeweiligen Beschäftigten in den Ruhestand frei? (Bitte nach Justizvollzugsanstalt und konkretem Aufgabengebiet des jeweiligen Beschäftigten getrennt angeben.) 2015 AVD/Krankenpflege Verwaltung/Fachdienste JVA Billwerder (BW) 12 2 JVA Fuhlsbüttel (FB) 10 4 JVA Glasmoor (GM) 2 3 JVA Hahnöfersand (HS) 10 2 Sozialtherapeutische Anstalt (SH) 1 0 Untersuchungshaftanstalt (UH) 19 5 2016 AVD/Krankenpflege Verwaltung/Fachdienste JVA Billwerder (BW) 7 6 JVA Fuhlsbüttel (FB) 8 1 JVA Glasmoor (GM) 3 0 JVA Hahnöfersand (HS) 8 7 Sozialtherapeutische Anstalt (SH) 2 0 Untersuchungshaftanstalt (UH) 11 5 Die Tabellen enthalten die Darstellung der tatsächlichen Personalfluktuation. Zur Nachbesetzung der Dienstposten siehe Antwort zu 5. 4. Wie viele Vollzeitäquivalente werden in welchen Justizvollzugsanstalten in 2017 durch den Eintritt der jeweiligen Beschäftigten in den Ruhestand frei? (Bitte nach Justizvollzugsanstalt und konkretem Aufgabengebiet des jeweiligen Beschäftigten getrennt angeben.) 2017 AVD/Krankenpflege Verwaltung/Fachdienste JVA Billwerder (BW) 7 0 JVA Fuhlsbüttel (FB) 7 0 JVA Glasmoor (GM) 1 0 JVA Hahnöfersand (HS) 5 2 Sozialtherapeutische Anstalt (SH) 1 0 Untersuchungshaftanstalt (UH) 13 1 Die Tabelle enthält die Darstellung der tatsächlichen Personalfluktuation. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 5. Wie viele dieser frei werdenden Stellen sollen durch Anwärterinnen und Anwärter welchen Ausbildungsjahrgangs nachbesetzt werden? Im Jahr 2017 werden drei AVD-Lehrgänge mit der bestandenen Laufbahnprüfung ihre zweijährige Ausbildung beenden. Die folgende Tabelle bildet die Situation für 2017 aus heutiger Sicht ab. Drucksache 21/6533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 AVD-Lehrgang Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter Ende der AVD- Ausbildung: Eintritt in den Vollzug 1/15 19 31. Januar 2017 1. Februar 2017 2/15 24 30. April 2017 1. Mai 2017 3/15 23 30. November 2017 1. Dezember 2017 Aufgrund der Attraktivität des Hamburger Justizvollzugs können erfahrungsgemäß pro Jahr bis zu fünf Angehörige des Allgemeinen Vollzugsdienstes aus anderen Bundesländern nach Hamburg versetzt werden. Die Stellen für den Bereich der Krankenpflege werden aktuell auch durch Tarifbeschäftigte besetzt, die auf dem freien Arbeitsmarkt gewonnen werden können. 6. Wie hat sich die Ausbildungssituation seit dem Jahre 2016 entwickelt? Wie viele Lehrgänge gab/gibt es und soll es in 2017 mit jeweils wie vielen Teilnehmern geben? Wie viele Bewerber für Ausbildungsplätze zum Justizvollzugsbeamten gibt es für 2017? AVD-Lehrgang Startermin Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter 1/16 1. März 2016 21 2/16 1. Juni 2016 18 3/16 1. September 2016 13 Die Besetzungsverfahren für weitere Lehrgänge in 2016 sind noch nicht abgeschlossen . Für das Jahr 2017 ist der Start von fünf AVD-Lehrgängen geplant. Die geplanten Starttermine sind der 1. März, der 1. Juni, der 1. September und für zwei Lehrgänge zum 1. Dezember 2017. Bei einer Anzahl von maximal 25 Anwärterinnen und Anwärtern pro Lehrgang würden damit im Jahr 2017 insgesamt bis zu 125 Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung beginnen. Für das Jahr 2017 befinden sich zurzeit 141 Bewerberinnen und Bewerber in den verschiedensten Stadien des Bewerberauswahlverfahrens. Diese Zahl beinhaltet Bewerberinnen und Bewerber, bei denen zurzeit der Eingang der Bewerbung bestätigt wurde (25 Bewerbungen), und Bewerberinnen und Bewerber, die entweder den kognitiven Test mit Sporttest (90 Bewerbungen), den Assessmenttermin (13 Bewerbungen) beziehungsweise Termine beim PÄD (13 Bewerbungen) zu absolvieren haben. 7. Wie viele Vollzeitäquivalente wurden/werden jeweils wann nachbesetzt? (Bitte nach Justizvollzugsanstalt und konkretem Aufgabengebiet des jeweiligen Beschäftigten getrennt angeben.) Infolge der Wiederaufnahme der Ausbildung im ehemals Allgemeinen Vollzugsdienst sind im Jahr 2015 insgesamt 19 VZÄ (drei in der JVA Billwerder, eines in der JVA Fuhlsbüttel, drei in der JVA Glasmoor, sieben in der JVA Hahnöfersand, eines in der Sozialtherapeutischen Anstalt und sieben in der Untersuchungshaftanstalt) besetzt worden. Im Jahr 2016 wurden 37 VZÄ durch die Zuweisung von Bediensteten des ehemals Allgemeinen Vollzugsdienstes folgenden Justizvollzugsanstalten zugewiesen: acht in Billwerder, 13 in Fuhlsbüttel, eines in Glasmoor, drei in Hahnhöfersand, eines in der Sozialtherapeutischen Anstalt und 13 in der Untersuchungshaftanstalt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Daneben wurden in 2015 VZÄ in folgendem Umfang besetzt: JVA Billwerder 3 Krankenpflegekräfte und 1 Fachdienste* JVA Fuhlsbüttel 1 Verwaltung und 4 Fachdienste JVA Hahnöfersand 1 Verwaltung, 1 Krankenpflegekraft und 3,5 Fachdienste Untersuchungshaftanstalt 1 Verwaltung, 2 Fachdienste und 3 Krankenpflegekräfte Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6533 5 * Fachdienste sind Ärzte, Sozialpädagogen, Pädagogen, Psychologen, wissenschaftliche Angestellte, Beschäftigte im ehemaligen Werkdienste. In 2016 wurde folgende weitere VZÄ besetzt: JVA Billwerder 2 Verwaltung und 3 Fachdienste JVA Fuhlsbüttel 1,5 Verwaltung, 3 Krankenpflegekräfte und 3 Fachdienste JVA Glasmoor 2 Fachdienste JVA Hahnöfersand 0,5 Fachdienst Sozialtherapeutische Anstalt 1 Fachdienst Untersuchungshaftanstalt 5 Fachdienste und 2 Krankenpflegekräfte 8. Inwieweit plant der Senat, ehemaligen Justizbediensteten/Pensionären die Möglichkeiten zu eröffnen, freie Stellen zeitweise zu besetzen? Welche Anreize können geschaffen werden? Wenn nein, warum lehnt der Senat dies bisher ab? Die zuständige Behörde steht Anträgen von im Dienst befindlichen Bediensteten auf Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand grundsätzlich positiv gegenüber. Die Prüfung einer erneuten Verbeamtung beziehungsweise vertraglichen Beschäftigung nach dem Eintritt in den Ruhestand unterliegt den jeweils geltenden Normen. 9. Wie viele Stellen sind derzeit in der Bewährungshilfe besetzt und wie viele offene Stellen gibt es im Vergleich zu 2014 und 2015? Insgesamt umfasst die Bewährungshilfe (Jugend, Erwachsene, Konzentrierte Führungsaufsicht ) 62 Stellen. Davon sind zurzeit zwei Stellen unbesetzt. Diese befinden sich im Nachbesetzungsverfahren. Grundsätzlich werden freie Stellen unverzüglich nachbesetzt. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. 10. Wie viele Stellen nach welcher Besoldungsgruppe hat der Senat in 2014 bis 2016 in der Bewährungshilfe nachbesetzt beziehungsweise neu geschaffen (bitte jährlich angeben)? Jugendbewährungshilfe: Jahr Stand Nachbesetzung Neubesetzung Besoldungs-gruppe 2014 31. Dezember 0 0 - 2015 31. Dezember 0 0 - 2016 31. Oktober 1 0 E 10 Bewährungshilfe für Erwachsene: Jahr Stand Nachbesetzung Neubesetzung Besoldungs-gruppe 2014 31. Dezember 4 2* E 10/A 11 2015 31. Dezember 5 0 E 10/A 11 2016 31. Oktober 2 0 E 10/A 11 * Stellenumwidmungen im Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe infolge Rückgangs der Fallzahlen. 11. Wie hat sich die Ausbildungssituation in der Bewährungshilfe seit dem Jahre 2014 entwickelt? Wie viele Lehrgänge gab/gibt es seit 2014 mit jeweils wie vielen Teilnehmern? In der Bewährungshilfe werden nur staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen eingestellt. Eine interne Ausbildung findet nicht statt. Im Rahmen von Fortbildungen nimmt jede neu eingestellte Bewährungshelferin und jeder neu eingestellte Bewährungshelfer an einem mehrtägigen länderübergreifend organisierten Einführungsseminar teil. Des Weiteren stehen den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern das gesamte Fortbildungsangebot des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums (SPFZ) und des Zentrums für Aus- und Fortbildung (ZAF) Drucksache 21/6533 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 zur Verfügung. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wird statistisch nicht erfasst. 12. Wie viele Vollzeitäquivalente werden in der Bewährungshilfe von 2016 bis 2023 durch den Eintritt der jeweiligen Beschäftigten in den Ruhestand frei? (Bitte nach Justizvollzugsanstalt und konkretem Aufgabengebiet des jeweiligen Beschäftigten getrennt angeben.) In der zum Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe gehörenden Bewährungshilfe findet keine Zuteilung nach Justizvollzugsanstalten statt. Sofern alle Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer bis zum Erreichen des regelhaften Renten- beziehungsweise Pensionsalters im Dienst bleiben würden, würden bis zum Jahr 2023 17 Vollzeitäquivalente frei werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. 13. Wie viele Stellen werden in der Bewährungshilfe zusätzlich benötigt, um diese auch am Übergangsmanagement zu beteiligen und daher frühzeitig in die Betreuung der Haftentlassenen einzubinden? Für Haftentlassene, die einem Bewährungshelfer oder einer Bewährungshelferin unterstellt werden, beteiligt sich die Bewährungshilfe bereits jetzt an der Entlassungsplanung und unterstützt beim Übergang von der Haft in die Freiheit. Das Übergangsmanagement für Haftentlassene ohne Bewährung erfolgt nicht durch die Bewährungshilfe , sondern durch die Fachstelle Übergangsmanagement, die Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten und durch die Mitarbeiter freier Träger, die mit dieser Aufgabe betraut wurden.