BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/654 21. Wahlperiode 09.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 01.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Der Senat und der Strahlenskandal – Wann rückt die Gesundheitsbehörde endlich die Akten raus? Obwohl die zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) bereits Anfang März 2013 von Fällen fehlbestrahlter Patienten an der Asklepios Klinik St. Georg (AK St. Georg) wusste, dauerte es fast zwei Jahre, bis die Öffentlichkeit von diesem Skandal erfuhr. Dies geschah erst im Februar 2015, allerdings nicht durch die BGV oder den Senat selbst, sondern durch die Berichterstattung der „Hamburger Morgenpost“. Um Licht in das Dunkel der behördeninternen Vorgänge zu bringen, hatte der Gesundheitsausschuss der Bürgerschaft in einer Sondersitzung am 13. Februar 2015 mit den Stimmen aller damaligen Oppositionsfraktionen ein Aktenvorlageersuchen beschlossen. Aufgrund der Bürgerschaftswahl zwei Tage später war dieses Ersuchen allerdings dem Ende der Wahlperiode zum Opfer gefallen. Trotzdem hatte die BGV in einer Zwischennachricht an die Bürgerschaftspräsidentin vom 19. März 2015 vorbehaltlich einer erneuten Einbringung des Aktenvorlageersuchens mitgeteilt, dieses „zu beantworten und die entsprechenden Akten zeitnah vorzulegen (…)“. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hatte deshalb mit Drs. 21/284 das „Aktenvorlageersuchen zum Strahlenskandal am AK St. Georg“ erneut eingebracht. Dieses ist in der Bürgerschaftssitzung vom 7. Mai 2015 wirksam zustande gekommen , obwohl die mittlerweile in Regierungsverantwortung stehenden GRÜNEN anders als vor der Wahl nicht mehr zustimmten. Seit dem Zustandekommen dieses Ersuchens sind mittlerweile fast vier Wochen vergangen und die Akten liegen immer noch nicht vor. Der Senat hat somit sein Versprechen gebrochen, die Aktenvorlage zeitnah umzusetzen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) hat der Senat Akten in diesem Sinne vorzulegen, soweit dem Bekanntwerden des Inhalts nicht gesetzliche Vorschriften oder das Staatswohl entgegenstehen. In diesem Zusammenhang sind datenschutzrechtliche Belange insbesondere von ärztlichen Berichten mit Patientendaten und Aspekte des Staatswohlinteresses zu prüfen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Warum liegen die geforderten Akten immer noch nicht vor? 2. Wann werden die geforderten Akten vorliegen? Drucksache 21/654 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Am 12. Mai 2015 wurde die zuständige Behörde per Schreiben durch die Bürgerschaftskanzlei um Aktenvorlage zu Fehlbestrahlungen im AK St. Georg ersucht. Die zuständige Behörde hat umgehend das Verfahren dazu eingeleitet. Die Erfüllung eines Aktenvorlageersuchens nach Artikel 30 HV setzt einen entsprechenden Senatsbeschluss voraus. Dieser wird derzeit vorbereitet. Im Zuge der dazu notwendigen Abstimmung mit mehreren Behörden ist die Einhaltung der in der Vorbemerkung genannten Anforderungen zu prüfen. Danach bemisst sich auch der zeitliche Ablauf. 3. Was versteht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde hinsichtlich der Aktenvorlage unter „zeitnah“? Unter zeitnah versteht die zuständige Behörde eine zügige Bearbeitung des Vorgangs.