BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6546 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 02.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Angriff mit Messer in Hamburg-Farmsen Am Abend des 3. Oktober 2016 kam es in der August-Krogmann-Straße in Hamburg-Farmsen zu einem Streit und in der Folge zu dem Angriff eines Unbekannten auf zwei afghanische Brüder, die in der Flüchtlingsunterkunft in der Nähe untergebracht waren. Der 19 Jahre alte jüngere Bruder wurde durch den unbekannten Angreifer mit einem Messer lebensgefährlich verletzt . Der ältere Bruder musste ambulant behandelt werden. Seine Lebensgefährtin erlitt einen Schock. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Schwebt das Opfer weiterhin in Lebensgefahr? Nein. 2. Wird das Opfer bleibende gesundheitliche Schäden der Messerattacke behalten? Wenn ja, welche? Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Opfers sieht die Polizei von der Beantwortung der Fragen ab. 3. Ist der Täter mittlerweile gefasst? Ein Tatverdächtiger wurde ermittelt und in Untersuchungshaft genommen. a. Wenn ja, gibt es Hinweise auf Verbindungen zur rechtsextremistischen Szene oder auf rechtsextremistisches Gedankengut des Täters? Zu etwaigen Hintergründen der Tat kann aus ermittlungstaktischen Gründen nicht Stellung genommen werden, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. b. Wenn nein, leben die drei Geschädigten weiterhin in der Unterkunft in Farmsen oder durften sie aufgrund des Angriffs in einen anderen Stadtteil umziehen? Nach Erkenntnissen des Unterkunftsträgers f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts – handelt es sich bei einem der Geschädigten um einen Bewohner der Unterkunft in der August-Krogmann-Straße. Bei den anderen Geschädigten handelt es sich um Verwandte des Bewohners, die nicht in der Unterkunft leben. Der in der Unterkunft August-Krogmann-Straße lebende Geschädigte wollte von dem Angebot des Unterkunftsträgers, in eine andere Unterkunft umziehen zu können, keinen Gebrauch machen. Drucksache 21/6546 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Laut Berichten haben Anwohner/-innen ausgesagt, dass es sich um einen männlichen weißen Angreifer gehandelt haben soll, inwiefern ist diese Aussage bestätigt? 5. Handelte es sich nach derzeitigem Ermittlungsstand um eine rassistisch und/oder fremdenfeindlich motivierte Tat? Inwiefern handelte es sich um Hasskriminalität? Siehe Antwort zu 3. a. 6. Wann ging ein Notruf ein und wie lange brauchte die Polizei, um den Tatort zu erreichen? Der Notruf ging am 3. Oktober 2016 um 21.12 Uhr bei der Polizei ein. Die ersten Einsatzkräfte erreichten den Einsatzort um 21.14 Uhr. 7. Wer verständigte die Polizei? Zwei Privatpersonen. 8. Wie viele Beamte/-innen der Kriminalpolizei (VZÄ) ermitteln derzeit in dem Fall? Die Ermittlungen werden im Landeskriminalamt beim Fachkommissariat für Tötungsdelikte und Todesermittlungen geführt. Darüber hinaus betrifft die Fragestellung die Ermittlungstaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. 9. Inwiefern gibt es nach Ansicht des Senats eine verstärkte Präsenz von Nazis und Nazi-Propaganda in Farmsen, Berne, Bramfeld und angrenzenden Stadtteilen? Nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg ging die langjährig bestehende Neonazikameradschaft „Neonazi- und Skinheadszene in Bramfeld “ im Jahr 2010 endgültig in der Hamburger NPD auf. Auch durch deren rückläufige politische Agitation gingen strukturierte rechtsextremistische Aktivitäten in Bramfeld und den umliegenden Stadtteilen zunächst zurück. Im Jahre 2015 wurden Propagandadelikte und rechtsextremistisch motivierte Straftaten in den Stadtteilen Farmsen- Berne, Bramfeld und im angrenzenden Rahlstedt festgestellt. Eine Gruppe von circa 15 subkulturell geprägten Personen zeigte 2015 in den genannten Stadtteilen aktionistische Tendenzen, die auf eine verstärkte Politisierung hindeuteten. Diese Tendenzen haben sich 2016 bisher nicht weiter verfestigt. Eine Recherche der Polizei zu den Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität- Rechts ergab keine Steigerung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Für den Zeitraum Januar 2015 bis September 2015 wurden 53 entsprechende Taten registriert, für denselben Zeitraum des laufenden Jahres 29 Taten. Zahlenmäßig handelt es sich dabei überwiegend um sogenannte Propagandataten. Auch sonst bekannt gewordene Aktionen von Rechtsextremisten in den in der Frage genannten Stadtteilen, wie Informationsstände oder Versammlungen, blieben in der Anzahl konstant (2015 – fünf, 2016 – vier; Stand 3. November 2016).