BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6548 21. Wahlperiode 08.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 02.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Koordinierungsstelle savîa von Gewalt bedrohten Flüchtlingen bereits eine Hilfe gewesen? (II) Seit dem 1. Juni 2016 betreibt der „Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.V.“ (verikom) auch die Koordinierungsstelle savîa. Die Antwort des Senats in Drs. 21/5359 hatte bereits im Juli erste Zahlen über die Zahl und Probleme der Ratsuchenden geliefert. Inzwischen sind allerdings einige Monate verstrichen, die Existenz und Arbeit von savîa dürfte sich herumgesprochen haben und somit auch Auswirkungen auf die Zahl der Ratsuchenden gehabt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben des im Auftrag der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) fachlich zuständigen Trägers wie folgt: 1. Wie viele Mitarbeiter/VZÄ beschäftigt savîa insgesamt? Wie viele davon wurden neu eingestellt? 2. Wie viele Mitarbeiter/VZÄ davon sind im „Mobilen Beratungsteam“ eingesetzt ? 3. Wie, wann und wo wird das „Mobile Beratungsteam“ eingesetzt? Siehe Drs. 21/5359. 4. Wie viele Beratungen hat savîa seit Gründung durchgeführt? Bitte auflisten , wie viele davon telefonisch und wie viele vom „Mobilen Beratungsteam “ abgewickelt wurden. Im Zeitraum vom 1. Juni 2016 bis 3. November 2016 wurden 97 Anfragen wegen Beratung gezählt. Diese Zahl beinhaltet sowohl die bei der Koordination eingegangenen Fällen (78) als auch die Fälle, die direkt von einer der Beratungseinrichtungen (19) angenommen wurde und die im Rahmen von savîa beraten wurden. Von den 97 Anfragen wurden 42 Personen von der Koordination telefonisch beraten. 55 Fälle wurden aufsuchend von Mitarbeiterinnen des mobilen Beratungsteams weiter bearbeitet. 5. Wie erfahren von Gewalt betroffene Flüchtlinge überhaupt, dass es savîa gibt beziehungsweise wie wird für savîa geworben? In den Unterkünften weisen Plakate und die Broschüre der BASFI „Unterstützung und Beratung bei Gewalt gegen Geflüchtete in Hamburger Flüchtlingseinrichtungen“ für Haupt- und Ehrenamtliche auf das Angebot von savîa hin. Eine entsprechende Internetseite mit mehrsprachigen Informationen wurde von der BASFI eingerichtet (http://www.hamburg.de/savia). Drucksache 21/6548 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In den Schutzkonzepten (siehe Drs. 21/4174) verpflichten sich alle Einrichtungen, die mehrsprachigen Plakate des Bundeshilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sowie der Koordinierungsstelle savîa aufzuhängen und die genannte Broschüre dem eingesetzten Personal sowie den dauerhaft Ehrenamtlichen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ermöglichen und unterstützen die Einrichtungen den Zugang zu savîa mittels mehrsprachiger Einverständniserklärungen (http://www.hamburg.de/fluechtlinge/ 7040758/gewaltschutz-einrichtungen/). Auch im Rahmen der Veranstaltungen des Dialogforums „Schutz von Frauen vor Gewalt in Unterkünften“ wird savîa regelhaft beworben (http://www.hamburg.de/forumfluechtlingshilfe /4802402/dialogforum-schutz-von-frauen/). Im Übrigen siehe Drs. 21/5359 sowie Antwort zu 7. 6. Aus welchen Gründen waren die Betroffenen, die sich an savîa gewandt haben, von Gewalt bedroht? Bei etwa der Hälfte der Fälle handelt es sich um häusliche Gewalt (Partnergewalt). Die übrigen Beratungsfälle hatten familiäre Gewalt, Zwangsverheiratung, sexualisierte Gewalt und Stalking zum Inhalt. Im Übrigen siehe Drs. 21/5359. 7. Wie oft haben sich die Betroffenen selbst, wie oft Personen in ihrem Auftrag an savîa gewandt? Unter den 97 Ratsuchenden gab es vier Betroffene, die sich selber an savîa gewandt haben. Alle übrigen Betroffenen (64) wandten sich über Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter der Unterkünfte, Ehrenamtliche, oder Lehrerkräfte an savîa. In 29 Fällen ließen sich Hauptamtliche oder Ehrenamtliche bezüglich Fragen des Umgangs mit Gewaltfällen beraten. 8. savîa kann beispielsweise die Verlegung von Flüchtlingen veranlassen. Wie oft ist dies bereits geschehen? Dies wird statistisch nicht erfasst. Mehrere Verlegungen von Ratsuchenden fanden laut Auskunft von savîa im Austausch mit den Mitarbeiterinnen von savîa und den zuständigen Stellen der Einrichtungen statt. 9. Hat savîa bereits an andere Beratungsstellen oder an Hilfen vermittelt? Wenn ja, an welche? Siehe Drs. 21/5359. Darüber hinaus wurde auch in Einzelfällen an die bezirklichen Kinderschutzkoordinatorinnen beziehungsweise Kinderschutzkoordinatoren verwiesen . 10. In Drs. 21/5359 heißt es, dass die Zuwendungsbescheide bis zum 31. Dezember 2016 gelten würden. Eine Verlängerung des Projekts bis zum 31. Dezember 2018 sei vorgesehen, der Bedarf werde hierfür regelmäßig überprüft. a) Wurde der Bedarf überprüft? Wenn ja, wann mit welchem Ergebnis? b) Erhält savîa einen weiteren Zuwendungsbescheid? Wenn ja, aus welcher Produktgruppe in welcher Höhe für wie viele VZÄ und bis wann gilt er? Wenn nein, warum nicht? Angesichts der steigenden Nachfrage nach Beratung und Unterstützung sowohl im Hinblick auf die von Gewalt Betroffenen als auch im Hinblick auf die Haupt- und Ehrenamtlichen ist geplant, das Projekt savîa zunächst bis zum 31.12.2018 entsprechend der Kostenaufstellung aus Drs. 21/4174 weiter zu fördern. Die Zuwendungsmittel (flüchtlingsbedingter Mehrbedarf) sollen über die Produktgruppe 255.03 „Integration , Opferschutz, Zivilges.“ ausgereicht werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/5359.