BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6555 21. Wahlperiode 11.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 03.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebungen aus Hamburg im 3. Quartal 2016 Aus Hamburg werden im Durchschnitt täglich mehrere Menschen abgeschoben . Allein im September 2016 wurden 121 Menschen aus Hamburg von den Behörden gezwungen, Deutschland zu verlassen. Die Behörden unterscheiden dabei zwischen der sogenannten freiwilligen Ausreise, bei der die Betroffenen der Aufforderung auszureisen unter der Drohung der Abschiebung nachkommen, und der Abschiebung, bei der die Betroffenen unter direktem Zwang von Polizei und Behörde ausreisen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ausländische Staatsangehörige sind nach Maßgabe von § 50 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausreisepflichtig. Unter den Voraussetzungen des § 58 Absatz 2 AufenthG ist die Ausreisepflicht vollziehbar mit der Folge, dass die betroffenen Ausländerinnen oder Ausländer nach § 58 Absatz 1 AufenthG abzuschieben sind. Bei Vorliegen der in § 60a AufenthG genannten Gründe kommt eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) in Betracht. Auf die Ausreisepflicht wird sowohl in den Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch in den sonstigen Verfahren durch die Ausländerbehörden hingewiesen und es werden die bundesgesetzlich vorgegebenen Ausreisefristen gewährt. Der freiwilligen Ausreise wird dabei von der zuständigen Behörde Priorität eingeräumt. Dementsprechend beruht die überwiegende Zahl der monatlich von der Ausländerbehörde erfassten Aufenthaltsbeendigungen auf freiwilligen Ausreisen. Neben der Ausreiseverpflichtung können auch individuelle Rückreisewünsche der Betroffenen den behördlich erfassten freiwilligen Ausreisen zugrunde liegen. Nur bei Personen, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Ausreise nicht Folge leisten, kommen Abschiebungen zum Tragen. Dies gilt auch gegenüber Eltern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Menschen mussten im 3. Quartal 2016 aus Hamburg ausreisen ? Bitte aufschlüsseln nach a. sogenannter freiwilliger Ausreise, 347 Personen sind freiwillig ausgereist. b. Abschiebung, 106 ausreisepflichtige Personen wurden in ihre Herkunftsländer abgeschoben. 24 Personen wurden in Drittländer überstellt. c. Alter (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), Drucksache 21/6555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Altersangaben zu den abgeschobenen, überstellten und freiwillig ausgereisten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Alter abgeschobene/überstellte/freiwillig ausgereiste Personen 0-6 71 6-12 46 12-18 43 18-24 87 24-30 74 30-36 62 36-42 28 42-48 29 48-54 29 54-60 4 60-66 4 über 66 0 Im Übrigen siehe Drs. 21/2763. d. Länge des Aufenthalts in Deutschland (unter einem Jahr, ein Jahr – fünf Jahre, fünf – zehn Jahre, über zehn Jahre), Bei den abgeschobenen Personen wird dieses Merkmal regelhaft nicht erfasst, siehe Drs. 21/2763. Eine Einzelfallauswertung aller 130 Ausländerakten ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Angaben zu den freiwillig ausgereisten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsdauer Personen < 1 Jahr 8 1 bis 5 Jahre 338 5 bis 10 Jahre 1 > 10 Jahre 0 e. gegebenenfalls Anzahl der Tage in Abschiebungshaftanstalt oder Abschiebgewahrsam, Siehe Antworten zu 4. und 5. f. Geburtsland, Siehe Drs. 21/2763. g. Land, in das abgeschoben wurde. Die Erfassung erfolgt nach Staatsangehörigkeiten der Betroffenen, nicht nach den Zielstaaten der Abschiebungen/Überstellungen. Da die Staaten jedoch in der Regel nur zur Aufnahme eigener Staatsangehöriger verpflichtet sind, ist davon auszugehen, dass der Zielstaat bei Abschiebungen nur in wenigen Ausnahmefällen von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen abweicht. Die Staatsangehörigkeiten der abgeschobenen /überstellten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Abschiebungen Überstellungen in Drittstaaten Afghanistan 1 Ägypten 2 Albanien 26 Algerien 3 1 Armenien 1 Aserbaidschan 1 Bosnien und Herzegowina 3 Chile 1 Eritrea 3 Gambia 1 Irak 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6555 3 Staatsangehörigkeit Abschiebungen Überstellungen in Drittstaaten Iran 1 Kosovo 19 Mali 1 Marokko 1 1 Mazedonien, ehem. jugosl. Rep. 8 Montenegro 1 Niederlande 1 Nigeria 1 Pakistan 1 Paraguay 1 Polen 10 Rumänien 6 Russische Föderation 2 4 Serbien 10 Slowakei 1 Somalia 1 Spanien 2 Syrien 8 Tunesien 1 Türkei 2 1 Ukraine 1 2. Zu wie vielen Trennungen des Familienverband kam es bei Rückführungen im 3. Quartal 2016, zum Beispiel weil das 18-jährige Kind abgeschoben wurde, die Eltern aber in Deutschland blieben oder weil der Vater aus Krankheitsgründen in Deutschland bleiben durfte, die Mutter mit Kindern aber abgeschoben wurde und so weiter und so fort? Wenn nötig, bitte schätzen. Es wurden keine Familientrennungen vorgenommen. a. In wie vielen Fällen wurde eine entsprechende Zustimmung der Amtsleitung zur Familientrennung eingeholt? In einem Fall (die Familientrennung musste jedoch nicht durchgesetzt werden). 3. Wie viele der unter 1. genannten Abschiebungen gingen vom Flughafen Hamburg aus, wie viele von Flughäfen aus welchen anderen Städten und wie viele mit welchen anderen Verkehrsmitteln? Wie viele waren Sammelabschiebungen? Bitte mit Angabe des Ankunftsortes. Die Zahl der Abschiebungen (inklusive Überstellungen in Drittländer) nach Flughafen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Flughafen Abschiebungen Hamburg 52 Berlin 19 Düsseldorf 16 Leipzig 1 Frankfurt/Main 12 Hannover 12 Insgesamt wurden 34 Personen im Rahmen von Chartermaßnahmen abgeschoben. Die Zielländer waren Spanien, Albanien, Serbien, Italien, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik), Tunesien, Kosovo und Russische Föderation. Darüber hinaus wurden 18 Personen über den Landweg mit Bussen oder Dienstfahrzeugen abgeschoben. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. g. 4. Wie viele Menschen befanden sich im 3. Quartal 2016 in Abschiebehaft? Bitte mit Angabe des Geschlechts, des Zeitraums der Inhaftierung und der Abschiebehaftanstalt. Drucksache 21/6555 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im 3. Quartal befanden sich insgesamt 14 Personen in Abschiebehaft. Alle Personen waren männlich und in der Einrichtung Büren untergebracht. Die Zeiträume sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Zeitraum 21.06. – 22.07.2016 18.07. – 22.07.2016 19.07. – 27.07.2016 08.08. – 22.08.2016 16.08. – 06.09.2016 22.08. – 31.08.2016 31.08. – 13.09.2016 06.09. – 20.09.2016 12.09. – 29.09.2016 19.09. – 12.10.2016 20.09. – 13.10.2016* 26.09. – 13.10.2016 27.09. – 13.10.2016 29.09. – 13.10.2016* * Die Abschiebemaßnahme musste wegen massiven Widerstandshandlungen abgebrochen werden, sodass mit Wirkung vom 14. Oktober 2016 die Abschiebehaft erneut richterlich angeordnet wurde und bis heute fortbesteht. 5. Wie viele Menschen befanden sich im 3. Quartal 2016 in Abschiebegewahrsam ? Bitte mit Angabe des Alters, des Geschlechts, des Zeitraums der Inhaftierung, des Grundes für die Freiheitsentziehung (zum Beispiel keine freiwillige Ausreise und keine Mithilfe bei der Beschaffung der Ausreisepapiere und ähnlichen) und dem Abschiebeziel. Keine. Der Ausreisegewahrsam wurde erst im Oktober 2016 in Betrieb genommen. 6. Wie viele Menschen erhalten derzeit eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Im September 2016 waren 537 Menschen von Leistungskürzungen nach § 1 a AsylbLG betroffen. a. Wie viele davon sind minderjährig? Bitte Gründe für Einschränkung der Leistungen angeben. Von den in der Antwort zu 6. genannten Personen sind insgesamt zwei Personen minderjährig. Die Leistungseinschränkung ist in diesen Fällen begründet in fehlender Mitwirkung bei der Passbeschaffung beziehungsweise der Verzögerung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. b. Wie viele der Minderjährigen sind unter 16 Jahren? Bitte Gründe für Einschränkung der Leistungen angeben. Keine.