BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6559 21. Wahlperiode 11.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 03.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Umgang mit der Zuwanderung im Rahmen der EU-Freizügigkeit In einem Statement vom 26.03.2014 sowie in Drs. 20/11145 informierte der damalige Senator für Soziales, Arbeit und Integration Detlef Scheele über die behördenübergreifende Lenkungsgruppe „Management der Freizügigkeit“ sowie über die dazugehörige Arbeitsgruppe und die Unterarbeitsgruppen. Seitdem sind über zwei Jahre vergangen. Ich frage den Senat: 1. Eine Entscheidung über die Veröffentlichung der Ergebnisse der Lenkungsgruppe sollte voraussichtlich bis Anfang 2015 getroffen werden. a. Wie lauten die bisherigen Ergebnisse? Falls die Ergebnisse nicht veröffentlicht werden, wie begründet der Senat dies? Die Ergebnisse des Projektes wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst und am 30. März 2015 allen beteiligten Behörden, Ämtern, Verbänden und Institutionen in Hamburg zur Verfügung gestellt. Im Übrigen siehe http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/abschlussbericht-management-derfreizuegigkeit . b. Wie werden die Ergebnisse in die Praxis umgesetzt und was ist die dafür vorgesehene Zeitschiene? Die Umsetzung der Ergebnisse in der Praxis erfolgt in Form eines Handlungsleitfadens zu den unterschiedlichen Themen der Unterarbeitsgruppen (UAG). Dieser Leitfaden trägt als Praxishilfe für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den behördlichen Dienststellen und als Informationsquelle für Träger und Verbände in Hamburg zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nicht staatlichen Stellen bei. Der Leitfaden wurde gemeinsam mit dem Abschlussbericht allen beteiligten Behörden, Ämtern, Verbänden und Institutionen in Hamburg zur Verfügung gestellt. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Zuwanderung werden entsprechend der Themenfelder von den zuständigen Behörden und Ämtern regelhaft wahrgenommen. c. Wie viele Sitzungen der Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen haben inzwischen zu welchem Zeitpunkt stattgefunden? Bitte nach den einzelnen Arbeitsgruppen auflisten. Arbeitsgruppe: 27.03.2014 17.06.2014 17.07.2014 15.12.2014 Drucksache 21/6559 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 UAG 1 – Gesundheit: 07.04.2014 21.05.2014 11.07.2014 15.09.2014 UAG 2 – Kita, Schule, Jugendschutz: 22.04.2014 11.06.2014 UAG 3 – Arbeitsmarktzugang und Missbrauchsbekämpfung: 06.05.2014 UAG 4 – Integration: 12.05.2014 23.06.2014 08.09.2014 UAG 5 – Sozialraum und öffentliche Ordnung: 07.05.2014 11.06.2014 19.06.2014 UAG 6 – Wohnen: 24.04.2014 29.08.2014 UAG 7 – Leistungsrecht: 27.05.2014 03.06.2014 22.07.2014 04.09.2014 d. Falls die Entscheidung zugunsten der Veröffentlichung von Protokollen oder Ähnlichem gefallen ist, wie wird dies genau umgesetzt? e. Falls sie dagegen gefallen ist, wie begründet der Senat dies? Die Ergebnisse der Arbeits- und Unterarbeitsgruppen sind im Abschlussbericht (siehe Antwort zu 1. a) wiedergegeben. Für eine Veröffentlichung der Protokolle über den Teilnehmerkreis der Arbeits- und Unterarbeitsgruppen hinaus wurde daher keine Notwendigkeit gesehen. 2. Sind die in der Drs. 20/11484 unter 2. c) genannten Fachexperten auch gegenwärtig weiterhin beteiligt? Wenn nein, was sind die jeweiligen Gründe der Nichtteilnahme? Die in der Drs. 20/11484 genannten Verbände und Institutionen sind auch nach Abschluss der Arbeit der Lenkungsgruppe im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit in vielfältigen Arbeitsbeziehungen mit der zuständigen Behörde verbunden. 3. In der Drs. 20/11484 wurden unter Punkt 3. verschiedene Maßnahmen des Bundes aufgezählt, auf die sich Hamburg bewerben kann. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6559 3 a. Auf welche Maßnahmen hat sich Hamburg beworben und wie hoch sind die jeweiligen Mittel und für was genau wurden sie verwendet? b. Auf welche Maßnahmen wurde sich nicht beworben und was sind die Gründe? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend haben im Rahmen des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) zum 13.07.2015 eine Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern, deren Kindern sowie von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen bekannt gemacht. Darauf hatten sich die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), das Diakonische Werk Hamburg (DW) und die GM Jugendhilfe GmbH (Großstadtmission – GM) beworben und eine Bewilligung für die nachfolgend genannten Projekte erhalten (siehe auch: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Internationales/liste-ehapprojekte .pdf?__blob=publicationFile&v=2 ). Träger Projektname Laufzeit Mittel aus dem EHAP in Euro BASFI (EP 4) step.in – beratung mobil 01.01.2016 - 31.12.2018 806.620,92 BGV (EP 5) Information und Orientierung für marginalisierte Migrantinnen und Migranten aus Bulgarien und Rumänien 01.03.2016 - 31.12.2018 331.005,44 DW1 Perspektiven in Europa schaffen - Teilprojekt Sansa - Teilprojekt Social Bridge 01.03.2016 - 31.12.2018 849.469,08 GM ABB-Service-Team 01.01.2016 - 31.12.2018 411.766,22 1 Kooperationspartner Diakonisches Werk, hoffnungsorte hamburg und BASFI Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich darüber hinaus in der Förderrunde für das Bundes-ESF-Programm Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ), 2015 bis 2018, durch die Bezirksämter für vier Projekte beworben, die alle bewilligt wurden: LuTZi – Lern- und Trainingszentrum für Frauen aus aller Welt (Bezirke Bergedorf und Harburg): Berufliche, sprachliche und soziale Integration von Frauen mit Migrationshintergrund sowie die Förderung der Kompetenzen und Potenziale, Stärkung des Selbstbewusstseins für einen erfolgreichen Weg in die zukünftige geregelte Berufstätigkeit Gesamtkosten: 1.365.166 Euro Bundes-ESF-Mittel: 682.583 Euro BMUB: 546.066 Euro BASFI: 74.991 Euro Drittmittel: 61.526 Euro AM Fluss – Aufsuchendes-Motivierendes-Fallmanagement (Bezirke Hamburg-Mitte und Altona): Aufsuchendes motivierendes Fallmanagement durch niedrigschwellige Beratungs- und Kursangebote für (langzeit-)arbeitslose Menschen, insbesondere mit Migrationshintergrund Gesamtkosten: 1.610.752 Euro Bundes-ESF-Mittel: 805.376 Euro BMUB: 610.376 Euro BASFI: 195.000 Euro Drucksache 21/6559 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Netzwerk – Standort Große Bergstraße (Bezirk Altona): Aufbau einer geeigneten Organisationsstruktur für ein funktionierendes Netzwerk der lokalen Ökonomie mit klar definierten Aufgaben und Kompetenzen Gesamtkosten: 484.805 Euro Bundes-ESF-Mittel: 242.402 Euro BMUB: 177.542 Euro Drittmittel. 64.860 Euro Neuwiedenthal im Zentrum (Bezirk Harburg): Bedarfsgerechter Ausbau der Nahversorgungs - und Dienstleistungsangebote im Zentrum Neuwiedenthal: zentrumsnahe Konzeptentwicklung Wohnen und Lokale Ökonomie mit besonderer Ausrichtung auf ältere Menschen; ökonomisches Gewerbemanagement sowie Aufbau und Stabilisierung eines handlungsfähigen Unternehmernetzwerks Gesamtkosten: 895.207,78 Euro Bundes-ESF-Mittel: 447.603,89 Euro BMUB: 348.782,85 Euro Drittmittel: 98.821,04 Euro Darüber hinaus gibt es für den Europäischen Sozialfonds (ESF) keine Programme des Bundes, die auf die Zuwanderung im Rahnen des Managements der Freizügigkeit ausgerichtet sind. c. Kann Hamburg auf Bundesmittel des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ zugreifen? Wenn ja, in welcher Höhe und welche Maßnahme wird damit für welchen Zeitraum finanziert? Wenn nein, warum nicht? Das Programm „Soziale Stadt“ wurde für Hamburg jährlich mit Bundesfinanzhilfen in Höhe von 1.278.000 Euro (2014), 2.184.000 Euro (2015) und 3.111.000 Euro (2016) Kassenmitteln ausgestattet, die Hamburg vollständig in Anspruch genommen hat beziehungsweise nehmen wird. Die einmalige besondere Regelung der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014, die einen höheren Bundesfinanzhilfen-Anteil (45 Prozent statt 33 1/3 Prozent) in Gebieten der Sozialen Stadt vorsah (für bis zu 15 Prozent der vorgesehenen Bundesfinanzhilfen ), die besonders vom Zuzug aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (insbesondere EU-10- und EU-2-Staaten) betroffen sind, hatte für die Hamburger Förderung in Gebieten der Sozialen Stadt keine Relevanz. 4. Der damalige Senator Scheele äußerte am 26.03.14 in seiner Pressemitteilung , dass „die angekündigten zusätzlichen Finanzmittel (…) aller Voraussicht nach nicht ausreichend“ sein würden und „weiterer“ Beratung bedürfen. a. Welche Finanzmittel aus welchen Töpfen sind inzwischen mit welchen Beträgen verfügbar? Bitte auflisten. b. In welchem Einzelplan werden die Finanzmittel jeweils verbucht? Bitte auflisten. c. Für welche Maßnahmen wurden oder werden sie konkret verwendet ? d. Wenn keine weiteren Finanzmittel verfügbar sind, was sind die Gründe? Siehe Antworten zu 3. a. bis 3. c. 5. In der Drs. 20/11484 wurde unter Punkt 4.d) darauf verwiesen, dass sich der Ausschuss für Soziales, Jugend und Familie des Deutschen Städte- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6559 5 tages im Mai 2014 zum Thema beraten wollte. Wie lauten die Ergebnisse der Beratung? In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Familie des Deutschen Städtetages wurde unter anderem über Förderungsmöglichkeiten auf Bundesebene sowie Fallzahlentwicklungen gesprochen. Weitere Themen waren die Krankenversorgung , Bildung, Wohnen und der Sozialleistungsbezug. 6. In der Drs. 20/11484 wird auf eine in Arbeit befindliche Neufassung eines Leitfadens zum Umgang mit verwahrlosten Immobilien hingewiesen. Ist die Neufassung mittlerweile fertiggestellt und wo wird diese veröffentlicht ? Siehe: http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/verwahrloste_im mobilien_broschuere_bf.pdf.