BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6564 21. Wahlperiode 11.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 03.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Kosten für Transferleistungen in Produktgruppe 25301 – Service In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 09.09.2016 legten die Senatsvertreter dar, dass die Kosten für Transferleistungen in der Produktgruppe 25301 – Service die Spitzenverbandsförderung für die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V. (AGFW) darstellt. Diese Zuwendung, die nicht den gesetzlichen Leistungen zuzuordnen ist, ist dort veranschlagt und wird immer jährlich ausgezahlt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welcher explizite Zuwendungszweck wird mit diesen Transferleistungen finanziert? Die zuständige Behörde stellt den fünf Hamburger Spitzenverbänden Zuwendungsmittel zur Verfügung, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Spitzenverbandsaufgaben auf dem Gebiet der Sozialhilfe im Sinne des § 5 Absatz 3 SGB XII zu unterstützen. Die Zuwendung wird gewährt auf der Grundlage von § 46 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Die Spitzenverbände organisieren die Durchführung der Hilfen durch die Mitgliedsorganisationen in folgenden Hilfebereichen: Hilfen zur Arbeit, der Behindertenhilfe, der offenen Altenhilfe, dem betreuten Wohnen, der Beratung und Betreuung von Zuwanderern sowie der Hilfen für Obdachlose. Im Rahmen der Zuwendung nehmen die Spitzenverbände folgende Aufgaben wahr: Beratung, Information und Vertretung der Interessen der Mitgliedsorganisationen, Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden, Beteiligung an gesetzgeberischen Aktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungsmaßnahmen und Förderung der fachlich-methodischen Sozialarbeit, Förderung und Pflege des bürgerschaftlichen Engagements. Drucksache 21/6564 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Gibt es Ausgabennachweise für diese Zuwendung? Wenn ja, für welche? Die Verwendung der Mittel wird von allen Spitzenverbänden nach zahlenmäßiger Abrechnung sowie in Form eines ausführlichen Sachberichtes nachgewiesen.