BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6567 21. Wahlperiode 11.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 03.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Anträge zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse In Drs. 21/6028 führte der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus, dass die Daten für die Anerkennungsverfahren von Abschlüssen des Jahres 2015 erst im Oktober 2016 vorliegen würden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse sind in Hamburg im Zeitraum 01.01.2015 – 31.12.2015 gestellt worden? 2. Wie viele Anträge sind im unter 1. genannten Zeitraum mit welchem Ergebnis beschieden worden? (Bitte unterscheiden zwischen vollständiger , teilweiser Anerkennung beziehungsweise Ablehnung sowie der Berufsgruppen.) Siehe Anlage. Die Tabelle enthält Auswertungen des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein zu den Meldungen der Hamburger Anerkennungsstellen über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Anerkennungsstatistik Berufsbildung) ohne Unterscheidung danach, ob es sich um einen Beruf handelt, der durch Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder geregelt ist. Von den 819 Anerkennungsverfahren im Jahr 2015 beruhen 60 Verfahren auf Anträgen aus dem Vorjahr. 3. Aus welchen Ländern stellt sich die Anerkennung von Abschlüssen besonders herausfordernd/besonders einfach dar? Aus welchen Gründen ? Aus Sicht der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) fällt eine Erschwernis der Anerkennung für Abschlüsse aus jenen Staaten auf, in denen die deutschen Botschaften keine Legalisation der Zeugnisse vornehmen (Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde). Dadurch kann die Echtheit der mitgebrachten Dokumente nicht mehr bewiesen werden. Dies gilt zum Beispiel im Fall von Syrien. Erschwert ist nach Erkenntnis der ZAA außerdem die Anerkennung von Abschlüssen in Staaten, bei denen die Hochschulreife bereits nach zehn Schuljahren erworben wird. Hier wird die Gleichwertigkeit des durch das Studium erworbenen Abschlusses aufgrund der vorangegangen Schulbildung infrage gestellt (zum Beispiel im Fall der Mongolei). Im Bereich der für die Anerkennungsverfahren in der Praxis besonders relevanten Gesundheitsberufe ist die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen aus Ländern der Europäischen Union auf der Grundlage der Koordinierung der Mindestanforderungen an die Ausbildung (Grundsatz der automatischen Anerkennung) nach Kapitel III der Richtlinie 2005/36/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Sep- Drucksache 21/6567 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tember 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen harmonisiert. Der Grundsatz der automatischen Anerkennung vereinfacht das Anerkennungsverfahren und gestaltet es grundsätzlich unproblematischer. Die Anerkennung in diesen Berufen setzt allerdings deutsche Sprachkenntnisse voraus. Der Erwerb und Nachweis dieser Kompetenz stellt nach Erkenntnis der ZAA in diesen Fällen daher trotz der automatischen Anerkennung gegebenenfalls eine Hürde dar. Im Bereich der Gesundheitsberufe ist bei Abschlüssen aus Ländern der Europäischen Union, die nicht der automatischen Anerkennung unterliegen, sowie aus Drittstaaten jeweils eine Einzelfallprüfung erforderlich. Diese kann sich als aufwändig erweisen, wenn Unterlagen nicht vollständig beigebracht oder legalisiert werden können. Dies ist insbesondere häufig auch dann gegeben, wenn die Ausbildung in einem Krisenbeziehungsweise Kriegsgebiet absolviert wurde. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/6567 3 Anlage Anerkennungsverfahren zu Berufsqualifikationen in Hamburg 2015* darunter Laufende abge- positiv Auflage teil- noch Berufshauptgruppe Anerken-nungsver- schlos- - volle einer weise keine Fahren sene Gleich- Aus- Gleich- negativ Ent- insgesamt Ver- wertig- gleichs- wertig- schei- fahren keit maß- keit 1) dung nahme Insgesamt 819 750 342 246 93 69 66 Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe 0 0 0 0 0 0 0 Kunststoffherstellung und -verarbeitung, Holzbe- und -verarbeitung 15 15 9 0 3 0 0 Papier- und Druckberufe, technische Mediengestaltung 0 0 0 0 0 0 0 Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe 18 15 6 0 9 0 3 Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufe 30 27 12 0 12 3 0 Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe 48 45 27 0 15 3 3 Technische Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe 48 48 45 0 0 0 3 Textil- und Lederberufe 6 6 3 0 0 0 0 Lebensmittelherstellung und -verarbeitung 9 9 6 0 3 0 0 Bauplanungs-, Architektur- und Vermessungsberufe 21 21 18 0 0 0 0 Hoch- und Tiefbauberufe 6 6 3 0 3 0 0 (Innen-)Ausbauberufe 6 6 3 0 0 3 0 Gebäude- und versorgungstechnische Berufe 15 15 6 0 9 0 0 Mathematik-, Biologie-, Chemie- und Physikberufe 6 6 0 0 3 0 0 Informatik-, Informations- und Kommunikationstechnologieberufe 6 6 0 0 6 0 0 Verkehrs- und Logistikberufe (außer Fahrzeugführung) 3 3 3 0 0 0 0 Einkaufs-, Vertriebs- und Handelsberufe 0 0 0 0 0 0 0 Verkaufsberufe 9 9 3 0 6 0 0 Tourismus-, Hotel- und Gaststättenberufe 6 3 3 0 0 0 3 Berufe in Unternehmensführung und -organisation 33 27 24 0 3 0 6 Berufe in Finanzdienstleistungen, Rechnungswesen, Steuerberatung 3 3 0 0 0 0 3 Berufe in Recht und Verwaltung 3 3 3 0 0 0 0 Medizinische Gesundheitsberufe 132 126 108 9 0 9 6 Nichtmedizinische Gesundheits-, Körperpflege - und Wellnessberufe, Medizintechnik 30 30 15 0 9 6 0 Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe, Theologie 126 117 12 87 0 21 3 Lehrende und ausbildende Berufe 231 198 27 147 0 24 33 Sprach-, literatur-, geistes-, gesellschaftsund wirtschaftswissenschaftliche Berufe 3 3 0 0 0 0 0 Drucksache 21/6567 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anerkennungsverfahren zu Berufsqualifikationen in Hamburg 2015* darunter Laufende abge- positiv Auflage teil- noch Berufshauptgruppe Anerken-nungsver- schlos- - volle einer weise keine Fahren sene Gleich- Aus- Gleich- negativ Ent- insgesamt Ver- wertig- gleichs- wertig- schei- fahren keit maß- keit 1) dung nahme Produktdesign und kunsthandwerkliche Berufe, bildende Kunst, Musikinstrumentenbau 3 3 0 0 3 0 0 Hinweise: 0 = echte 0 oder echte 1. Der Wert ist geheim zu halten. *) Aus Datenschutzgründen sind alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. 1) Daten zu „teilweise Gleichwertigkeit“ sind in 2015 das erste Mal aufgeführt. In den Vorjahren wurden diese Werte in der Spalte „negativ“ ausgewiesen. Quelle: Statistikamt Nord, Anerkennungsstatistik Berufsbildung