BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/6568 21. Wahlperiode 11.11.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 03.11.16 und Antwort des Senats Betr.: Bauarbeiten Untersuchungshaftanstalt – Wie ist der aktuelle Stand? Nach aktuellen Berichten plant die Justizbehörde den ehemaligen Frauenvollzug in Hahnöfersand als Untersuchungshaft zeitweise umzubauen. Hintergrund sei der Bedarf an Kapazitäten beim G20-Gipfel. Durch die noch bis Ende 2018 andauernden Umbauarbeiten im eigentlichen Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis, gebe es zu wenige Haftplätze. Inhaftierte der Untersuchungshaft mussten bereits in der JVA Billwerder untergebracht werden . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Stand zu den Bauarbeiten an der Untersuchungsanstalt am Holstenglacis? Baumaßnahmen, die die Haftplatzkapazität der Untersuchungshaftanstalt tangieren, finden nur im B-Flügel statt. Mit den Bauarbeiten zur Grundsanierung dieses Flügels wurde im April 2015 begonnen. Die Inbetriebnahme ist für Januar 2018 vorgesehen. Daneben werden im D-Flügel WC-Anlagen für Bedienstete errichtet und im Haus A das Treppenhaus brandschutztechnisch abgeschottet. a. Welche Trakte/Flügel sind noch sanierungsbedürftig und wann haben die Bauarbeiten dort begonnen? Weitere Flügel der Untersuchungshaftanstalt sind aktuell nicht sanierungsbedürftig. b. Gab es Veränderungen bei der Bauplanung (bitte jährlich seit Beginn der Planungen bis 2016 darstellen)? Wenn ja, welche und wer hat diese Veränderungen oder Anpassungen aus welchem konkreten Grund verursacht beziehungsweise veranlasst? Nein. c. Gab es weitere Veränderungen bezüglich des Zeitplans (bitte jährlich seit Beginn der Planungen bis 2016 darstellen)? Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen? Für die Sanierung des B-Flügels wurde ein Zeitplan erstellt, nachdem die Bürgerschaft es der zuständigen Behörde Ende 2013 ermöglicht hatte, für die Weiterführung der Planungen Auszahlungen für Investitionen zu leisten (siehe Drs. 20/9601). Eine Veränderung dieses Zeitplanes war nicht erforderlich. Die bereits zuvor durchgeführten Planungsleistungen, wie die Erstellung der Bau- und Kostenunterlage, die im Januar 2012 vorlag, unterlagen seinerzeit mangels konkreter Umsetzungsperspektive keinem Zeitplan. Drucksache 21/6568 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Auch bei den Baumaßnahmen im D-Flügel und im Haus A gab es keine Veränderungen der Zeitpläne. 2. Von welchen Gesamtkosten geht der Senat nach aktuellen Planungen für die Untersuchungshaftanstalt am Holstenglacis aus? Gibt es Abweichungen zu den Kosten beziehungsweise aktuellen Kostenprognosen? Wenn ja, in welcher Höhe und warum? a. Welche konkreten Veränderungen oder Anpassungen bezüglich der Kosten hat es seit Beginn der Planungen gegeben? b. Welche Baukosten, Baunebenkosten sind im Jahr 2016 vorgesehen ? c. Welche Mehrbedarfe sind seit der ersten Kostenschätzung bis 2016 entstanden (bitte genau beziffern)? Für die Grundsanierung des B-Flügels wird von Gesamtauszahlungen von 16,1 Millionen Euro ausgegangen. Die Auszahlungen für die Baumaßnahme im D-Flügel betragen 0,1 Millionen Euro, die für die im Haus A 0,12 Millionen Euro. Abweichungen zu den Kosten beziehungsweise aktuellen Kostenprognosen gibt es nicht. Die Bau- und Kostenunterlage der Grundsanierung des B-Flügels von 2012 schloss mit Gesamtauszahlungen in Höhe von 14,075 Millionen Euro ab. In 2013 erfolgte eine Anpassung der Kostenunterlage gemäß den Grundsätzen der Drucksache Kostenstabiles Bauen auf Gesamtauszahlungen von 16,1 Millionen Euro, die durch die Technische Aufsicht bestätigt wurden. Bei den Baumaßnahmen im D-Flügel und im Haus A gab es keine Kostenveränderungen . Im Jahr 2016 sind für die Baumaßnahmen in der Untersuchungshaftanstalt rund 4,0 Millionen Euro Baukosten und rund 0,17 Millionen Euro Baunebenkosten vorgesehen. 3. Wie ist der aktuelle Stand bezogen auf die Planungen in Hahnöfersand U-Haftplätze zur Verfügung zu stellen? a. Welche baulichen Veränderungen in welchem Bereich sollen dazu bis wann genau umgesetzt werden? Bis Ende November 2016 soll der Außenzaun der ehemaligen Teilanstalt für Frauen durch Anbringen von zwei Rollen S-Draht vorübergehend ertüchtigt werden. Der S-Draht kann später im Rahmen laufender Instandhaltungsmaßnahmen an anderen Stellen im Justizvollzug wiederverwendet werden. Ein Umbau des Hafthauses ist nicht vorgesehen. b. Welche Kosten plant der Senat dazu und woraus werden diese finanziert? Die Auszahlungen in Höhe von rund 98.000 Euro werden aus dem Einzelplan der zuständigen Behörde finanziert. c. Wie viele U-Haftplätze werden dort eingeplant (bitte begründen)? Für eine temporäre Unterbringung von Untersuchungshaftgefangenen werden in der ehemaligen Teilanstalt für Frauen Kapazitäten im Umfang von maximal 93 Haftplätzen eingeplant. Nicht einbezogen sind lediglich die beiden ehemaligen Mutter- und Kind- Bereiche, da deren Nutzung vorherige bauliche Veränderungen erfordern würde.