BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/657 21. Wahlperiode 09.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 01.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Was passiert mit der Sophienterrasse? Das städtische Unternehmen f & w fördern & wohnen AöR (f & w) hat mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) einen Zehn-Jahres-Mietvertrag für die Immobilie des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes an der Sophienterrasse abgeschlossen. Seit Juni 2014 sind 55.000 Euro Miete im Monat fällig, auch wenn das Gebäude leer steht. Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Oberverwaltungsgericht den Bau einer Unterkunft für Flüchtlinge in der aktuell geplanten Variante an der Sophienterrasse untersagt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es eine Exit-Klausel aus dem Mietvertrag? a) Falls ja, wird f & w aus dem Mietvertrag aussteigen und wenn ja wann? Wenn trotz vorhandener Exit-Klausel kein Ausstieg geplant ist: warum nicht? Wer übernimmt die Verantwortung für die daraus resultierenden „Leerkosten“? b) Falls nein, warum wurde keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vertraglich vereinbart und wer ist für das Zustandekommen dieses Vertrags verantwortlich? Welche Nutzung planen f & w, LIG, zuständige Dienststellen und/oder der Senat stattdessen? Der Senat hält an der Zielsetzung, am Standort Sophienterrasse eine Unterkunft für Flüchtlinge einzurichten, fest. Die beteiligten Behörden werten derzeit die Entscheidung des Hamburgischen OVG vom 28. Mai 2015 aus. Das Bebauungsplanverfahren wird fortgesetzt. Darüber hinaus sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 2. Wie viele Mietverträge haben öffentliche Unternehmen und/oder Dienststellen und Landesbetriebe der Freie und Hansestadt Hamburg darüber hinaus noch abgeschlossen, bei denen im Hinblick auf die geplante Nutzung Rechtsstreitigkeiten anhängig waren, derzeit anhängig sind oder noch drohen? (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Objekt, Abschlussdatum des Vertrags und Vertragsdauer.) Die angemieteten Objekte – abgesehen von der Sophienterrasse 1a – bei denen Rechtsstreitigkeiten anhängig sind oder waren, sind der Anlage zu entnehmen. Die Frage nach drohenden Rechtsstreitigkeiten ist hypothetisch und wird daher vom Senat in ständiger Praxis nicht beantwortet. 3. Welche Immobilien wurden für jeweils welchen Nutzungszweck unter Anwendung des Polizeirechts errichtet, angemietet oder umgebaut? Drucksache 21/657 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (Bitte einzeln aufschlüsseln nach Objekt, Abschlussdatum des Vertrags und Vertragsdauer.) Siehe Drs. 21/372 und 21/635. Über die in Drs. 21/372 genannten Standorte hinaus wurde nach dem SOG eine weitere Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) eingerichtet : Hammer Straße 124, Objekt im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, noch ohne interbehördliche vertragliche Grundlage; Mietzeitende: voraussichtlich 15. Oktober 2015 (Zwischennutzung bis zum Beginn des Winternotprogramms). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/657 3 Anlage Standort Art der Maßnahme Unterbrin - gungsart Beginn/Dauer der Maßnahme Rechtsstreitigkeit Ergebnis Offakamp Umnutzung Bestandsgebäude und Errichtung Wohncontainer örU Beginn: 01.12.2012 Ende: 30.06.2013 Widerspruch und Eilverfahren Maßnahme nach Entscheidung des Hamb. OVG vom 06.05.2013 gestoppt Oststeinbeker Weg Umnutzung Bestandsgebäude örU Beginn: 16.04.2013 Ende: 31.12.2015 Widerspruch und Eilverfahren Eilantrag mit Entscheidung des Hamb. OVG vom 06.11.2013 zurückgewiesen Sandwisch Umnutzung Bestandsgebäude und Errichtung Wohncontainer örU Beginn: 01.03.2013 Ende: 31.12.2015 Widerspruch und Eilverfahren Eilantrag mit Entscheidung des VG Hamburg vom 27.09.2013 zurückgewiesen . Niendorfer Straße 99 Errichtung Wohncontainer ZEA Beginn: 06./11.03.2014; Vertragsdauer 01.04.2014 bis 30.09.2016 Widersprüche und Eilverfahren Eilantrag mit Entscheidung des Hamb. OVG vom 22.09.2014 zurückgewiesen Brookkehre Errichtung Modulgebäude örU Beginn: 01.11.2014 Ende: 31.10.2019 Widerspruch und Eilverfahren Eilantrag mit Entscheidung des VG Hamburg vom 31.10.2014 zurückgewiesen . Berzeliusstraße Errichtung Modulgebäude örU Beginn: 01.10.2014 Ende: 30.09.2019 Widersprüche und Eilverfahren Eilanträge mit Entscheidungen des VG Hamburg vom 15.12.2014 zurückgewiesen . Holstenhofweg Umnutzung Bestandsgebäude und Errichtung Wohncontainer ZEA Grundstück: Beginn: 26.11./09.12.201 4 Ende: offen Gebäude: Beginn: 14.10./17.11.201 4 unbefristet Eilverfahren Eilantrag mit Entscheidung des Hamb. OVG vom 12.01.2015 zurückgewiesen Bahngärten Umnutzung Bestandsgebäude örU Beginn: 01.04.2014 Ende: 31.03.2019 Widerspruch und Eilverfahren Eilantrag mit Entscheidung des Hamb. OVG vom 05.03.2015 zurückgewiesen Eiffestraße 398 Umnutzung Bestandsgebäude UMF Erstaufnahme Zwei Teilverträge : Abschluss des 1. Vertrages: 12.9.2014; Ende: 30.09.2015 Abschluss des 2. Vertrages: 25.9.2014; Ende: 31.10.2014 Zivilrechtsstreit zwischen Eigentümer und Pächter (= Vermieter für UMFNutzung ) anhängig